Ein Zedent ist ein Gläubiger mit einer bestimmten Forderung gegenüber einem Schuldner, die er im Rahmen einer Abtretung, der sogenannten Zession an einen neuen Gläubiger, den Zessionar überträgt. Er kann sowohl eine juristische als auch eine natürliche Person sein.
Für eine Abtretung von Forderungen gelten grundsätzliche Regelungen – worauf du achten musst, verraten wir dir im Billomat Magazin.
In § 402 und § 403 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die Pflichten des Zedenten bestimmt. Nach § 402 BGB ist der Zedent dem neuen Gläubiger gegenüber verpflichtet, alle für die Geltendmachung der Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen. Zudem ist der Zedent verpflichtet, auf Verlangen des Gläubigers, die Forderung anhand von Urkunden nachzuweisen und die Urkunden an den Gläubiger auszuhändigen. Dies allerdings nur, wenn er im Besitz entsprechender Urkunden ist, aus denen die Forderung ersichtlich ist.
§ 403 BGB bestimmt, dass der Zedent öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung ausstellen muss, wenn dies vom neuen Gläubiger verlangt wird. Verlangt der neue Gläubiger die Ausstellung der Urkunden über die Zession, muss er die Kosten hierfür tragen.
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Abtretung ist die Verfügungsbefugnis des Zedenten. Erfolgt die Abtretung durch eine nicht berechtigte Person, ist die Abtretung unwirksam. Grundsätzlich muss der Zedent der Gläubiger der abgetretenen Forderung sein, damit die Abtretung wirksam ist. Wenn eine Forderung mehreren Gläubigern gemeinschaftlich zusteht, können die Gläubiger die Forderung nur gemeinsam abtreten. Die Abtretung durch nur eine Person oder mehrere Personen der Gläubigergemeinschaft ist nicht möglich. Für den neuen Gläubiger, den Zessionar, ist es daher wichtig, zu prüfen, ob die an ihn vom Zedenten abgetretene Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung zu dessen Gunsten bestanden hat und der Zedent die Verfügungsbefugnis innehatte.
Wird eine Forderung vom Zedenten mehrfach an verschiedene Zessionare abgetreten, gilt das sogenannte Prioritätsprinzip. Das Prioritätsprinzip besagt, dass in diesem Fall nur die zeitlich erste Abtretung wirksam ist. Diese Abtretung ist für die Zessionare maßgebend. Mit der ersten Abtretung hat der Zedent seine Verfügungsbefugnis über die Forderung verbraucht. Das Prioritätsprinzip gilt für die Abtretung bestehender und die Zession künftiger Forderungen. Wichtig ist, dass eine zeitlich spätere Abtretung nur durch eine wirksame vorangegangene Abtretung nach dem Prioritätsprinzip ausgeschlossenen werden kann.
Eine mehrfache Abtretung liegt vor, wenn der Zedent beispielsweise die gleichen Forderungen gegenüber Geschäftskunden an mehrere Banken oder Lieferanten abtritt. Mit der ersten Abtretung wird die Forderung auf den neuen Gläubiger übertragen und der Zedent hat über diese Forderung keine Verfügungsbefugnis mehr. Er kann dieser Forderung nicht mehr an andere Gläubiger abtreten. Die nachfolgende Abtretungen sind somit unwirksam.
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