Zeichnungsfrist

Die Zeichnungsfrist wird von den Emittenten eines Wertpapieres den potenziellen Investoren vor dem Start des offiziellen Börsenhandels eingeräumt. Innerhalb der Zeichnungsfrist können Investoren ihr Interesse am Kauf der jungen Aktien bekunden. Es erfolgt eine  einseitige Willenserklärung durch die Investoren gegenüber der Bank, die den Börsengang durchführt. In dieser Periode werden junge Aktien meist zu relativ günstigen Preisen vor dem Start des Börsenhandels angeboten. Eine andere Bezeichnung für Zeichnungsfrist ist Bookbuilding Phase.

Bei der Verbuchung von langfristigen Wertpapieren ist besondere Sorgfalt erforderlich. Was Du genau dabei beachten musst, erfährst Du im Billomat Magazin.

Was bedeutet die Zeichnungsfrist im Wertpapierhandel?

Die Länge der Zeichnungsfristen bei der Neuemission von Aktien oder Staatsanleihen wird durch den Herausgeber des Wertpapiers und / oder durch die eine Emission begleitende Bank festgelegt. In dem Zeitraum können Investoren das Wertpapier zu einem vorher festgelegten Preis erwerben beziehungsweise ihren Willen bekunden, das Wertpapier zu kaufen. Diese Willenserklärung ist einseitig und bindend. Der Begriff Zeichnung ist gleichbedeutend mit dem Kauf eines Wertpapiers.

Durch die Bank des Emittenten werden alle Zeichnungsaufträge der Investoren bis zum Ende der Zeichnungsfrist gesammelt. Die Abrechnung der Zeichnungsaufträge erfolgt in der Regel zum gleichen Kurs. Für den Fall, dass innerhalb der Zeichnungsfrist mehr Kaufaufträge eingehen, als Wertpapiere angeboten werden, wird dies als Überzeichnung  bezeichnet. In der Regel kommt es dann zu einer sogenannten Kürzung. Das heißt, Investoren erhalten weniger Wertpapiere zugeteilt, als sie eigentlich kaufen wollten. Bei einer Überzeichnung kann der Emittent oder die Bank die Zeichnungsfristvorzeitig beenden. Nach dem Ende der Zeichnungsfrist werden keine neuen Kaufverträge mehr angenommen.

Zeichnungsgewinne für Investoren

Privatanleger und institutionelle Investoren hoffen durch den Kauf von Wertpapieren innerhalb der Zeichnungsfrist auf einen sogenannten Zeichnungsgewinn. Der Zeichnungsgewinn ist die Differenz zwischen dem ersten Börsenkurs und dem Preis des Wertpapiers, zudem es vor der ersten Börsennotierung erworben werden konnte. Bei den meisten Neuemissionen in den letzten 25 Jahren konnten Investoren zum Teil sehr hohe Zeichnungsgewinne erzielen.

Einen Höhepunkt erreichten Zeichnungsgewinne zur Zeit der Hochphase der sogenannten New Economy um die Jahrtausendwende. Beispielsweise lag der erste Börsenkurs für die Infineon-Aktie, einer Tochtergesellschaft von Siemens, im Jahr 2000 um 100 % über dem Ausgabekurs. Die erste Börsennotierung für die Infineon Aktie betrug damals 70 Euro gegenüber einem Ausgabepreis von 35 Euro.

Zeichnungsgewinne in dieser Höhe wurden seitdem jedoch nicht wieder erreicht. Je nach allgemeiner wirtschaftliche Lage oder der Bewertung eines Unternehmens müssen Investoren zudem mit möglichen Verlusten rechnen, wenn der erste Börsenkurs wider Erwarten unter dem Ausgabepreis liegt.

Immer wieder kommt es zu Fehleinschätzungen des Anlegerinteresses, wie beim Börsengang von Facebook im Jahr 2012. Damals wurden mehr Aktien angeboten, als nachgefragt wurden. Der Kurs der Aktie fiel in den ersten Handelstagen deutlich unter den als überhöht angesehenen Ausgabepreis. Dies führte in der Folge zu mehreren Klagen gegen Facebook durch große Investoren, die sich von Facebook getäuscht sahen.

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