Zessionar

Der Zessionar ist eine natürliche oder juristische Person, an die von einem Gläubiger, dem Zedenten, im Zuge einer Zession ein Forderung abgetreten wird. Zessionar ist ein Begriff aus dem Zivilrecht und bezeichnet einen neuen Gläubiger, dem im Rahmen einer Abtretung entsprechend §§ 398 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom Zedenten, dem Altgläubiger, eine Forderung gegenüber dessen Schuldner abgetreten wird. Durch die Zession oder Abtretung wird der Zessionar zum Erwerber der Forderung des Zedenten. Der Zessionar kann eine natürliche oder juristische Person sein. Liegt eine wirksame Abtretung vor, hat der Zessionar im Sinne des einen Anspruch gegenüber dem Schuldner. Er kann bei Fälligkeit der Forderung die versprochene Leistung vom Schuldner einfordern kann.

Für eine Abtretung von Forderungen gelten grundsätzliche Regelungen – worauf du achten musst, verraten wir dir im Billomat Magazin.

Wechsel des Gläubigers durch die sogenannte Zession

Durch eine Zession wechselt die Person des Gläubigers. Im Rahmen der Zession kann der Inhaber der Forderung, der Zedent, mittels einer wirksamen Abtretungserklärung seine Forderungen grundsätzlich an eine oder mehrere beliebige Personen abtreten. Bei einer Abtretung handelt es sich um ein sogenanntes dingliches Rechtsgeschäft oder Verfügungsgeschäft. Eine besondere Form ist für eine wirksame Abtretung nicht erforderlich. Unabdingbare Voraussetzungen für die Wirksamkeit sind jedoch nach § 399 BGB und § 400 BGB, dass kein Abtretungsverbot vorliegt und, dass die Forderung bestimmbar ist.

Das sogenannte Verfügungsgeschäft der Abtretung besteht unabhängig von einem vorangegangenen Verpflichtungsgeschäft. Ein Kaufvertrag ist ein solches Verpflichtungsgeschäft. Daher ist zu beachten, dass, wenn Gründe für die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäftes eintreten, die Zession der Forderung nicht ebenfalls nichtig wird. Diese Trennung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wird als Trennungs- oder Abstraktionsprinzip bezeichnet. Das Abstraktionsprinzip hat zur Folge, das die Abtretung wirksam bestehen bleibt, auch wenn beispielsweise der Kaufvertrag, auf dem die Forderung beruht, selbst nichtig werden sollte.

Was sind die Sonderfälle der Zession?

Zessionar

Es existieren verschiedene Sonderfälle der Abtretung, bei denen der Zessionar zum Teil direkt am Verpflichtungsgeschäft, das die Forderung begründet, beteiligt sein kann. Die Sonderfälle sind

  • der verlängerte Eigentumsvorbehalt
  • die Sicherungsabtretung
  • Factoring
  • die Inkassozession

Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Im Rahmen des sogenannten verlängerten Eigentumsvorbehaltes wird dem Käufer einer Sache vom sogenannten Eigentumsvorbehaltsverkäufer gestattet, die Sache weiter zu verkaufen und mit dem Verkauf das Eigentum an der Sache zu übertragen. Dafür werden die Forderungen aus dem Weiterverlauf an den Eigentumsvorbehaltsverkäufer (Zessionar) im Voraus vom Käufer (Zedent) abgetreten.

Sicherungsabtretung: Bei einer Sicherungsabtretung wird durch den Sicherungsgeber (Zedent) eine bestimmbare Forderung an den Sicherungsnehmer (Zessionar) zur Absicherung einer Forderung des Sicherungsnehmers abgetreten.

Factoring: Beim Factoring überträgt in der Regel ein Unternehmen (Zedent) seine Forderungen aus Kundenbeziehungen an den sogenannten Factor (Zessionar). Der Factor überweist dem Unternehmen im Gegenzug den Wert der Forderungen abzüglich einer Factoringgebühr.

Inkassozession: Bei der Inkassozession zieht der Zessionar, in der Regel ein Inkassounternehmen, die Forderung für den Zedenten ein. Das heißt, der Zedent überträgt zwar die Forderung an den Zessionar, dieser und nicht der Schuldner ist dem Altgläubiger jedoch zur Zahlung der Forderung verpflichtet.

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