Zollrecht

Was ist das Zollrecht?

Mit dem Zollrecht bestimmen Staaten, für welche Waren aus welchen Ländern welche Zölle gelten. Zudem definieren sie die Umsetzung durch die Verwaltung. Weltweit ist im Zuge der Globalisierung ein Trend zur Vereinheitlichung zu beobachten, mehrere Freihandelsabkommen sowie die Zollunion der EU belegen dies. Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, müssen sich intensiv mit dieser Thematik beschäftigen: Erstens müssen sie Verstöße meiden. Zweitens müssen sie die Zollkosten, zu denen neben dem Zoll der Verwaltungsaufwand gehört, in ihren Preiskalkulationen berücksichtigen.

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Zollrecht: Was bedeutet es im Außenwirtschaftsrecht?

Das Außenwirtschaftsrecht beinhaltet sämtliche Facetten des Warenverkehrs, der die Staatsgrenzen überquert. Das Zollrecht zählt zu den bedeutendsten Bereichen: Zölle fungieren als tarifäres Handelshemmnis, sie behindern den internationalen Handel. Insbesondere Export-orientierte Staaten drängen deshalb darauf, mit liberalen zollrechtlichen Bestimmungen den freien Warenverkehr zu fördern. Andere Staaten wollen dagegen ihren Binnenmarkt vor ausländischen Einfuhren schützen, diese pochen auf ein restriktives Zollrecht.

Was sind Zoll- und Freihandelsabkommen?

Zollrecht

Auf der Welt existieren einige Zoll- und Freihandelsabkommen, die allesamt auf den Abbau von Zöllen zielen. Das gilt zum Beispiel für das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) aus dem Jahr 1948. Dieses Abkommen schrieb den Grundsatz der Gleichbehandlung fest:

Meistbegünstigungsprinzip: Gewährt ein Staat einem anderen Vertragspartner Handelsvorteile in Form niedrigerer Zölle, muss er diese Zölle auch für alle anderen Vertragsstaaten senken.
Prinzip der Inländerbehandlung: Staaten müssen inländische und ausländische Unternehmen identische Bedingungen bieten.

Einen Schritt weiter gehen Freihandelsabkommen wie CETA oder Mercosur, die zwischen allen beteiligten Staaten eine Freihandelszone vorsehen. Diese Abkommen garantieren den zollfreien Verkehr von Waren und Dienstleistungen in diesem Gebiet.

Vergemeinschaftetes Zollrecht in der EU

Die Zollunion stellt eine gesonderte Form des Zollrechts dar: Wie bei einem Freihandelsabkommen installieren die Staaten eine Freihandelszone. Zugleich beschließen sie, dass sie künftig gegenüber Drittländern eine gemeinsame Zollpolitik realisieren. Die Europäische Zollunion dient als Beispiel. So darf Deutschland gegenüber China kein anderes Zollrecht als Frankreich gegenüber China vereinbaren. Entsprechend hat sich die Gesetzgebungskompetenz auf die Ebene der EU verlagert. Die Mitgliedsstaaten kümmern sich seitdem nur noch um den Vollzug des Zollrechts. Die rechtliche Grundlage bildet in Deutschland das Zollverwaltungsgesetz. Das Gemeinschaftszollrecht findet sich dagegen im Zollkodex der Union.

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