Das Zugriffsrecht in Verbindung mit der EDV bezeichnet die Regeln der Zugriffskontrolle. Bei dieser Zugriffskontrolle wird entschieden, in welcher Weise Programme oder Benutzer die verschiedenen Operationen auf Drucker, Dateisystemen oder Netzwerken überhaupt ausführen dürfen und inwiefern hier ein Recht auf Zugriff überhaupt besteht.
In der Regel entscheidet der Systemadministrator, welcher Benutzer, Anwender oder auch welches Programm von Außen eine Zugriffsberechtigung auf ein Netzwerk, ein bestimmtes Programm, auf eine Seite im Internet oder ähnlichem erhält. Dies wurde vorher im Zugriffsrecht genauestens benannt und entschieden. So hat der Systemadministrator hierbei auch das Recht, jedem Anwender oder Benutzer den individuellen Zugriff auf Verzeichnisse, bestimmte Dateien oder auch auf Geräte, wie zum Beispiel einem Drucker, zu verweigern. Gerade auch in der Software-Entwicklung können so verschiedene Zugriffsrechte nur für bestimmte Merkmale eines Objekts vergeben werden.
Aus Sicherheitsgründen müssen in jedem Unternehmen die Zugänge zu Systemen und Netzwerken geregelt werden. Diese werden meist über die Vergabe von Passwörtern für Dienste, Programme oder auch Server geregelt. Mit der Vergabe eines Passwortes werden somit auch die Zugriffsrechte auf eine Soft- oder Hardware verbunden. Hierbei wird gleichzeitig auch festgelegt, ob mit diesem Zugriffsrecht Informationen nur gelesen, oder auch ausgedruckt oder sogar verändert werden dürfen. So erhält ein Prokurist das Zugriffsrecht auf die Buchhaltung, ein Außendienstmitarbeiter jedoch nicht, sondern nur auf die Programme, die für seinen Arbeitsplatz benötigt werden, wie zum Beispiel Formulare für die Kunden. Das Zugriffsrecht ist daher von Benutzer zu Benutzer immer individuell geregelt, wobei es sich hier bei Benutzern durchaus auch um Softwareprogramme handeln kann, die einen Zugriff auf eine bestehendes Programm wünschen, um dieses zum Beispiel upzudaten.
Ähnliche Fragen: