Zusatzleistungen sind definiert als der Teil der von einem Unternehmen erbrachten Leistungen, durch die keine Einnahmen erzielt werden und denen somit in der Finanzbuchhaltung kein Ertrag gegenüber steht. Sie zählen wie die sogenannten Andersleistungen zu den kalkulatorischen Leistungen. Ebenfalls als Zusatzleistung werden die Leistungen bezeichnet, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Unternehmen zusätzlich zum Lohn und Gehalt gewährt werden.
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Ein von einem Unternehmen selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstand, beispielsweise ein Softwareprogramm, das nicht aktivierbar ist oder nicht aktiviert wird, zählt zu den Zusatzleistungen. Patente, Gebrauchsmuster und Lizenzen können ebenfalls kalkulatorische Zusatzleistungen sein, wenn mit ihnen keine Einnahmen erzielt werden. Häufig werden sie dennoch erfasst, damit sie einem bestimmten Unternehmensbereich wie beispielsweise einem Profitcenter zugeordnet werden können.
Serviceleistungen, die ein Unternehmen vor und nach dem Kauf eines Produktes in Form des sogenannten Pre- und After Sales Service als zusätzliche Dienstleistung seinen Kunden unentgeltlich anbietet, zählen ebenfalls zu den Zusatzleistungen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Serviceleistung nicht das eigentliche Kerngeschäft des Unternehmens, in diesem Fall einem Dienstleistungsunternehmen ist, sondern als zusätzliche Dienstleistung angeboten wird, ohne dass das Unternehmen hierdurch Einnahmen erzielt. Für ein Dienstleistungsunternehmen zählen Serviceleistungen zum Kerngeschäft und sind daher keine Zusatzleistung.
Ein Küchenhersteller erzielt Einnahmen durch die Herstellung und den Verkauf von Küchenmöbeln. Die Herstellung und der Verkauf von Kücheneinrichtungen ist sein Kerngeschäft. Um das Kerngeschäft zu fördern, bietet der Hersteller die kostenlose Planung und Montage der gelieferten Küchen an. Diese Dienstleistungen werden zusätzlich erbracht, ohne dass ihnen ein Vertrag gegenüber steht.
Um Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten und Personal ans Unternehmen zu binden, gewähren immer mehr Unternehmen ihren Beschäftigten eine oder mehrere Zusatzleistungen zum Lohn und Gehalt. Beispiele hierfür sind
Diese Zusatzleistungen sind für das Unternehmen Kosten, die erfasst werden müssen. Dennoch stehen diesen Leistungen keine direkten Erträge gegenüber.
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