Zwangsvollstreckung

Mit einer Zwangsvollstreckung werden die zivilrechtlichen Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner durch staatliche Gewalt durchgesetzt. Dadurch soll die Befriedigung eines Gläubigeranspruches erzielt werden.

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Was ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung?

Die grundsätzliche Voraussetzung für die Durchführung einer Zwangsvollstreckung ist das Vorliegen eines sogenannten vollstreckbaren Titels. Ein vollstreckbarer Titel wird auf Antrag eines Gläubigers durch ein Gericht in Form eines Urteils erteilt. Wichtig ist die Vollstreckungsklausel. Nach (Zivilprozessordnung) ist die Vollstreckungsklausel die amtliche Ausfertigung des Titels. Darin enthalten ist die Bezeichnung der Parteien zum Zwecke der Zwangsvollstreckung. Erst durch die Vollstreckungsklausel wird ein Titel zu einem vollstreckbaren Titel. Zu beachten ist, dass die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger nur betrieben werden kann, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen aus dem gegen ihn erwirkten Titel nicht freiwillig nachkommt.

Welche Arten der Zwangsvollstreckung gibt es?

Zwangsvollstreckung
Als Zwangsvollstreckung wird die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs durch die Staatsgewalt zur Befriedigung eines Gläubigeranspruchs bezeichnet.

Bei Zwangsvollstreckungen werden verschiedene Arten der Vollstreckung unterschieden. Möglich ist eine Vollstreckung

  • wegen einer Geldforderung
  • Herausgabe von Sachen
  • Handlung oder Unterlassung

Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung

Bei Zwangsvollstreckungen wegen Geldforderungen kann der Gläubiger in die sogenannten beweglichen Sachen eines Schuldners, zum Beispiel Bargeld, Schmuck oder luxuriöse und wertvolle Einrichtungsgegenstände vollstrecken. Im Rahmen der Vollstreckung werden die Gegenstände vom Gerichtsvollzieher gepfändet und, falls diese vom Schuldner nicht ausgelöst werden oder werden können, zwangsversteigert, um die Geldforderung des Gläubigers zu befriedigen. Darüber hinaus kann der Gläubiger in Forderungen, die der Schuldner gegenüber Dritten hat, vollstrecken. Hierunter fallen insbesondere Forderungen des Schuldners, die dieser gegenüber seinem Arbeitgeber auf die Zahlung seines Lohns oder Gehaltes hat. Weitere Vollstreckungsmöglichkeiten sind Grundstücke oder Wohnungen, die sich im Eigentum des Schuldners befinden. Diese können ebenfalls gepfändet, zwangsversteigert oder gegebenenfalls unter einer Zwangsverwaltung bestellt werden.

Herausgabe von Sachen

Schuldner können dazu verurteilt werden, eine Sache, die sich in ihrem Besitz befindet, oder die von ihnen genutzt wird, herauszugeben. Ist dies der Fall, so wird die Sache dem Schuldner von einem Gerichtsvollzieher weggenommen und an den Gläubiger übergeben. Zwangsvollstreckungen auf die Herausgabe von Sachen werden häufig im Mietrecht durchgeführt. Wenn ein Vermieter einen Mieter erfolgreich, beispielsweise wegen rückständiger Mietzahlungen, auf die Räumung einer Wohnung verklagt hat, wird die Wohnung zwangsgeräumt, sodass sie an den Vermieter zur Neuvermietung oder Selbstnutzung übergeben werden kann.

Handlung oder Unterlassung

Bei dieser Form der Zwangsvollstreckung geht es darum, dass ein Schuldner bestimmte Äußerungen unterlassen soll. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen ein gerichtliches Äußerungsverbot kann der Schuldner zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden. Ein weiteres Beispiel ist die Ermächtigung eines Gläubigers, auf Kosten des Schuldners eine bestimmte Handlung wie das Fällen eines Baumes vornehmen zu dürfen. Gegebenenfalls kann in diesem Zusammenhang durch ein Gericht ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festgesetzt werden.

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