19. Sep 2018 | Gründung

§19 UStG: in deiner Rechnung auf den Kleinunternehmerstatus hinweisen

Als Kleinunternehmer genießt du einige Vereinfachungen in deiner Buchhaltung und bei der Steuer. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt, musst du das allerdings auf jeder Rechnung angeben, die du schreibst, denn dein Kleinunternehmerstatus geht auch den Rechnungsempfänger etwas an.

§19 UstG
Kleinunternehmer müssen in ihren Rechnungen den Kleinunternehmerstatus offen legen, indem sie §19 UStG angeben. Nur so hat die Buchhaltung des Kunden eine Begründung, warum die Umsatzsteuer fehlt.

  1. Wann ist der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nötig?
  2. Kleinunternehmer: Rechnung ohne Umsatzsteuer
  3. Den §19 UStG erläutern – Beispielformulierungen
  4. Wo gehört der Hinweis hin?
  5. 0% Steuersatz und Kleinunternehmerregelung – wichtig für Kleinunternehmer

Wann ist der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nötig?

Wer mit seiner Firma unterhalb der Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung arbeitet, kann die Vorteile der Kleinunternehmerregelung nutzen. Einer davon: du brauchst keine Umsatzsteuer einzufordern und an das Finanzamt weiterzuleiten. Das spart dir etwas Aufwand und wenn du für Privatkunden arbeitest, bist du womöglich auch kostengünstiger als die Konkurrenz. Für Privatkunden ist der Grund, warum sie auf deine Rechnung nicht auch noch Mehrwertsteuer bezahlen müssen, irrelevant.

Bei Geschäftskunden sieht das anders aus, denn Unternehmen führen Umsatzsteuer ab. Allerdings kann ein Unternehmen, das eine Kleinunternehmerrechnung bekommt, aus dieser Rechnung keine Vorsteuer ziehen. Warum das so ist, muss der Rechnungsempfänger im Fall einer Steuerprüfung nachweisen können. Deshalb braucht dein Kunde von dir die Versicherung, dass du als Kleinunternehmer gemäß §19 UStG tätig bist. Das braucht er nicht nur einmal, sondern in jeder Rechnung, die du als Kleinunternehmer an ihn stellst. Schließlich kannst du bei einer mehrjährigen Geschäftsbeziehung irgendwann aus dem Kleinunternehmerstatus herauswachsen. Dein Status ändert sich, dann erhebst du Umsatzsteuer und der Kunde kann deine Rechnungen zum Vorsteuerabzug berücksichtigen.

Kleinunternehmer: Rechnung ohne Umsatzsteuer

Der Hinweis auf die Kleinunternehmerreglung ist kein Makel, auch wenn sich daraus Rückschlüsse auf deinen Umsatz ziehen lassen. Es geht beim Hinweis auf §19 UStG einfach nur darum, die Kleinunternehmerrechnung bei der Umsatzsteuer korrekt zu behandeln. Außerdem steht es dir frei, ob du den Kleinunternehmerstatus nutzt oder nicht: Es ist deine Entscheidung. Du bindest dich allerdings für mehrere Jahre, wenn du auf den Kleinunternehmerstatus verzichten willst. Das geht direkt bei Betriebseröffnung oder jeweils zum Jahreswechsel gegenüber dem Finanzamt. Dann führst du Umsatzsteuer ab und brauchst nichts mehr auf deiner Rechnung vermerken. Deine Kunden wissen dann auch nicht, wie groß oder klein dein Umsatz insgesamt ist. Ein wachsendes Unternehmen, lässt den Kleinunternehmerstatus oft nach einigen Anfangsjahren automatisch hinter sich, weil die Umsätze dann oberhalb der Umsatzgrenzen liegen.

Den §19 UStG erläutern – Beispielformulierungen

Auf deiner Rechnung reicht ein einziger Satz. Und es muss nicht einmal ein vollständiger Satz im Sinne von Subjekt, Prädikat und Objekt sein. Wichtig ist, dass du auf den Paragraphen verweist, der den Grund für die Befreiung von der Umsatzsteuer liefert. In deinem Fall, dass laut §19 Umsatzsteuergesetz Kleinunternehmerrechnungen keine Umsatzsteuer stellen brauchen.

Es reicht, zu schreiben:

  • „Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG: keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
  • „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
  • „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.“
  • „Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 UStG“ genügt für diesen Zweck völlig.“

Du merkst: Alles sehr ähnlich. Hauptsache Kleinunternehmer und der Paragraph sind genannt. Die Buchhaltungsabteilung größerer Unternehmen kennt sich damit aus. Andere Solo-Selbstständige und Freiberufler auch, denn viele haben ja einmal selbst die Kleinunternehmerregelung genutzt oder tun es noch.

Wo gehört der Hinweis hin?

Sinnvoll ist der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG bei der Steuernummer platziert. So versteht der Rechnungsempfänger auch gleich, warum keine Umsatzsteuer-ID sondern die Steuernummer angegeben ist.

0% Steuersatz und Kleinunternehmerregelung – wichtig für Kleinunternehmer

Da Du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen musst, brauchst du auch auf Deinen Rechnungen keine von Deinen Kunden fordern. Mit der Billomat Buchhaltungssoftware kannst Du alle Pflichtangaben für Kleinunternehmer, wie den 0% Steuersatz und den Hinweis der Kleinunternehmerregelung, direkt von Anfang an auf Deinen Rechnungsvorlagen einstellen. Um auf jeder Rechnung 0% Steuersatz zu erheben klickst du lediglich in deinem Billomat Account unter „Einstellungen > Konfiguration > Steuern“ dann unter „Steuersätze“ die 0% USt einstellen und speichern.

Um den Hinweis der Kleinunternehmerregelung voreinzustellen, gehst du wieder auf „Einstellungen > Dokumente >Textvorlagen“ dann auf  „Standardvorlagen“.  Hier kannst Du unter „Anmerkungen“ den Hinweis der Kleinunternehmerregelung speichern. Der Satz, für den Hinweis der Kleinunternehmerregelung, könnte zum Beispiel wie folgt lauten: „Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.”

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