22. Aug 2018 | Buchhaltung
Selbstständige und Freiberufler haben verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung der steuerlichen Behandlung ihrer Einnahmen. Denn die vielen Steuergesetze regeln die fiskale Behandlung für zahlreiche unterschiedliche Konstellationen. Auf diese Weise haben Selbstständige Freiräume, um im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Steuern zu sparen. 15 legale Steuerspartipps geben einen Auszug aus den Möglichkeiten wieder.
Wer ein Unternehmen leitet oder als Einzelunternehmer arbeitet, der erbringt oftmals arbeits- und kostenintensive Aufwendungen, um Gewinn zu generieren. Und sobald Dein Unternehmen steigende Gewinne erzielt, erhöhen sich auch die Abgaben. Jeder Unternehmer ist daher gehalten, sich über legale Steuerspartipps zu informieren und diese zu beherzigen.
Die Fülle an gesetzlichen Regelungen in den Steuergesetzen macht in der Praxis Überlegungen zur Gestaltung der Steuererklärung notwendig. Neben vielen weiteren Möglichkeiten helfen folgende 15 legale Steuerspartipps, die Abgabenlast zu reduzieren:
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen unterliegen grundsätzlich der Sollversteuerung. Diese erfordert, dass Unternehmen auch Mehrwertsteuern aus noch nicht bezahlten Rechnungen an das Finanzamt abführen müssen. Ein Antrag auf umsatzsteuerliche Istversteuerung bringt einen Liquiditätsvorteil. Denn danach musst Du die Steuer erst dann abführen, wenn der Kunde die Rechnung auch beglichen hat.
Kleine und mittelständische Unternehmen können geplante Investitionen in Höhe von 40% der Kosten von ihrem Gewinn abziehen. Das gilt ohne Ausgaben für eine Planungsphase von drei Jahren. Wenn Du nach drei Jahren jedoch keine Investition geleistet hast, dann musst Du die Steuern nachbezahlen.
Wenn durch höhere Gewalt ein Schaden an Deinen betrieblichen Gütern entsteht, dann musst Du Gewinne aus Versicherungszahlungen nicht versteuern. Die Rücklage kannst Du steuerfrei für eine Ersatzbeschaffung einsetzen.
Sobald Dein bilanzpflichtiges Unternehmen erfolgreich arbeitet, können Deine Einkünfte unter einen hohen Steuersatz fallen. Wenn Du einen Teil des Gewinns in der Firma belässt, dann kannst Du für diesen Teilgewinn einen niedrigeren Steuersatz in Höhe von 28,25% beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzung erstattet Dir das Finanzamt Deine bezahlten Vorsteuern mit einer Pauschale. Voraussetzung hierfür ist eine Gewinnermittlung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ein Umsatz im Vorjahr unter 61.356 Euro. Zudem gilt die Regelung für bestimmte Branchen, die in der Anlage §69 und §70 UStDV zu finden sind.
Die Kleinunternehmer-Regelung bietet Selbstständigen mit niedrigem Umsatz eine Befreiung von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben. Der Nachteil der Regelung liegt darin, dass Du bei der Steuererklärung auch keine Vorsteuer aus bezahlten Rechnungen geltend machen kannst. Auch kleine Unternehmen profitieren daher, wenn sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Unternehmen mit geringem Umsatz haben keine Verpflichtung zur Erstellung einer Bilanz. Doch die Bilanzierung eröffnet zahlreiche Möglichkeiten zur Steuerersparnis zum Beispiel durch Ausgabenverteilung oder Rückstellungen. Daher hilft auch die freiwillige Bilanzierung Steuern sparen.
Gegenstände mit einem Wert von bis zu 800 Euro gehören zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern. Diese kannst Du sofort steuerlich absetzen.
Die Aufwendungen für den Betrieb Deines Unternehmens kannst Du in verschiedenen Formen steuerlich geltend machen. Eine umsichtige Steuerung der betrieblichen Ausgaben ist ein wichtiger Faktor der Steuerersparnis.
Betrieblich genutzte Fahrzeuge kannst Du zusammen mit den Nebenkosten in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Nur wenn Du Dein Auto zusätzlich privat nutzt, musst Du den Privatanteil von den Ausgaben abziehen.
Das Privatauto, das Du zwischen zehn bis 50 Prozent für den Betrieb einsetzt, kannst Du steuerlich nutzen. Hierfür kannst Du Dein KFZ dem Unternehmensvermögen zuschlagen, um die Vorsteuer geltend zu machen.
Investitionen vermindern Deinen Gewinn. Denn diese kannst Du steuermindernd abschreiben.
Die Gehaltszahlungen für Minijobber kannst Du als Betriebsausgabe absetzen. Dein Ehegatte muss sein Gehalt nicht versteuern.
Ein im Privathaushalt für den Betrieb ausschließlich als Lager oder Archiv genutzter Raum gilt als steuerlich absetzbar. Der Raum darf allerdings nicht als Arbeitsraum genutzt werden und daher nicht mit PC oder Schreibtisch ausgestattet sein.
Die Dauerfristverlängerung verschafft Dir grundsätzlich einen Monat mehr an Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen und Steuerzahlungen. Der Zeitpuffer bedeutet einen Vorteil an Liquidität.