30. Apr. 2020 | Buchhaltung
Kann man Fehler beim Rechnungen zahlen machen? Man kann! Und zwar mehr als nur den klassischen Zahlendreher bei der Überweisung, oder das Wechselgeld nicht nachzuzählen. Um solche ärgerlichen Fehler zu vermeiden, muss man sie von vornherein kennen.
Zahlen, abheften, fertig? Wer Rechnungen ungeprüft bezahlt, kann sich schon einmal um die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bringen. Ein Dienstleister hat zum Beispiel Fehler bei gesetzlichen Pflichtangaben nach §14 UStG wie Name und Anschrift des Leistungsempfängers gemacht. Es steht kein Lieferzeitraum auf der Rechnung, die Umsatzsteuer ist nicht ordentlich ausgewiesen oder die Rechnungsnummer wurde vergessen? Schon darf diese Rechnung eigentlich nicht mehr zum Vorsteuerabzug genutzt werden. Nur wer bei Rechnungsstellung den Rechnungsstellenden zeitnah darauf aufmerksam macht, kann eine korrigierte Rechnung fordern und hat keine Probleme bei der Umsatzsteuervoranmeldung.
Ist tatsächlich abgerechnet worden, was vereinbart wurde und stimmen Mengen- und Arbeitszeitangaben? Jedem können Fehler passieren – mal zum eigenen Ungunsten, mal zum Nachteil des Kunden. Da werden Daten aus dem Angebot übernommen, aber übersehen, dass der Kunde sich im letzten Moment doch noch für ein anderes Material entschieden hat: Schon stimmen einige Zahlen nicht mehr.
Jede Eingangsrechnung auf Richtigkeit zu prüfen ist also immens wichtig. Und – mal ehrlich – Du freust Dich doch auch, wenn ein Kunde Dich anruft, um Dir zu sagen, dass Du Dich verrechnet und zwei Arbeitsstunden zu wenig auf der Rechnung vermerkt hast. Kann ja mal vorkommen.
Einer der beliebtesten Fehler beim Rechnungen zahlen: Zahlungsfristen verpassen. Rechnungen sind immer sofort fällig. Fristen, bis zu denen ein Betrag beglichen sein muss, können vertraglich festgelegt sein und dann auf der Rechnung stehen. In Verzug gerät der Kunde spätestens am 30. Tag nach Erhalt der Rechnung. Damit ist gemeint, dass das Geld an diesem Tag beim Gläubiger auf dem Konto eingegangen sein muss. Es reicht nicht, dann einen Papier-Überweisungsträger zur Bank zu tragen und – ups, noch ein Wochenende dazwischen – vier Tage später wird das Geld gebucht. „Macht doch nichts“, denkst Du?
Doch: Es schadet der Beziehung zwischen Dir und Deinem Lieferanten oder Dienstleister. Auch Du willst Dein Geld rechtzeitig, also sei auch fair zu Geschäftspartnern, denen Du etwas schuldest.
Zahlungsverzug kann teuer werden. Als Schuldner kommst Du in Verzug, sobald Du das vereinbarte Zahlungsziel verpasst hast. Dein Gläubiger kann Mahngebühren erheben, die gesetzliche Mahnpauschale geltend machen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dabei ist es ein Irrglauben, dass immer erst eine Zahlungserinnerung kommt und sowieso erst ab der zweiten Mahnung wirklich etwas passiert. Falsch! Wer auf Geld von Dir wartet, kann ziemlich zügig dafür sorgen, dass Du drauf zahlst.
Skonto gibt es, wenn Skonto vereinbart wurde. Und Skonto gibt es auch nur dann, wenn tatsächlich innerhalb des eng gesteckten Zahlungsziels das Geld beim Dienstleister eingeht. Sonst nicht. Einfach mal Skonto abziehen und gucken, was nach dem Rechnungen zahlen passiert: Das ist dreist und macht die Geschäftsbeziehung nicht gerade besser. Skonto ist nicht in allen Branchen üblich. Willst Du Dir einen kleinen Preisvorteil durch zügiges Bezahlen verdienen, musst Du vorab mit dem Anbieter verhandeln.