24. Okt 2017 | Unternehmenssteuerung

5 Gründe dafür, befristete Arbeitsverträge anzubieten

Nicht nur die jungen Unternehmen, die noch nicht über einen stabilen Kundenstamm oder über ein prall gefülltes Auftragsbuch verfügen, bieten bevorzugt befristete Arbeitsverträge an. Auch solide aufgestellte Firmen, die schon lange auf dem Markt sind, haben gute Gründe, auf befristete Arbeitsverträge zu setzen. 

Befristete Arbeitsverträge – das Arbeitsverhältnis mit Limit

Die fünf häufigsten Argumente, die dafür sprechen sind:

  • Arbeitsvertretung
  • Probebeschäftigung
  • Saisonale Auftragslage
  • Risikominimierung
  • Schutz vor Kündigungsschutzklagen

Der leistungsstarke Ersatz – die Arbeitsvertretung

Wenn Arbeitnehmer mit gesetzlich festgelegter Begründung für längere Zeit ausfallen, können Arbeitgeber oftmals nicht einfach kündigen. Denn Arbeitskräfte stehen im Falle von Schwangerschaft oder Krankheit unter einem gesetzlichen Kündigungsschutz. Auch der Urlaub ist ein gesetzlich geschützter Anspruch des Arbeitnehmers. Einerseits muss die Arbeit erledigt werden, andererseits muss aber auch der Platz für den Mitarbeiter frei gehalten werden.

5 Gründe dafür, befristete Arbeitsverträge anzubieten
Eigentlich spricht nichts gegen einen befristeten Arbeitsvertrag, vor allem, wenn man noch nicht weiß, ob der neue Mitarbeiter sich für eine langfristige Bindung ans Unternehmen eignet.

Hier kollidiert das Arbeitsrecht mit den Bedürfnissen von Unternehmen. Der langfristige Ausfall von Mitarbeitern ist die häufigste Ursache dafür, warum Unternehmen befristete Arbeitsverträge anbieten. Mit den limitierten Arbeitsverhältnissen überbrücken Firmen Arbeitsausfälle ihrer Mitarbeiter in festgelegten Zeiträumen.

Arbeit auf Bewährung – Probebeschäftigung

Die reguläre Probezeit für Arbeitnehmer beträgt sechs Monate. Für manche Branchen kann diese Zeit zu kurz bemessen sein, um den Mitarbeiter langfristig ausreichend einschätzen zu können. Während der Probezeit sind Arbeitnehmer ohne die Einhaltung von Fristen kündbar. Befristete Arbeitsverhältnisse ermöglichen es Arbeitgebern, die Probezeit über einen verlängerten Zeitraum zu gestalten. Der Mitarbeiter kann auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Über befristete Arbeitsverträge können Unternehmen neuen Mitarbeitern eine längere Frist für die Erweisung ihrer Kompetenzen einräumen.

Wenn die Auslastung schwankt – Saisonale Auftragslage

Viele Unternehmen haben eine Auftragsdichte, die starken Schwankungen unterliegt. Wenn die Mitarbeiter nicht ausgelastet sind und das Unternehmen keine Produktivität erzeugt, dann kann das schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die Firma haben. Um die Auslastung der Mitarbeiter mit der Auftragslage abzugleichen, schließen daher betroffene Unternehmen befristete Arbeitsverträge. Dies ermöglicht es ihnen, in auftragsstarken Perioden Mitarbeiter projektbezogen einzusetzen und in den Zeiten mit geringer Auftragslage Personal und damit Kosten einzusparen und wirtschaftlich zu handeln.

Risikominimierung durch befristete Arbeitsverträge

Hohe Lohnnebenkosten und zahlreiche Verpflichtungen für Lohnfortzahlungen bei Arbeitsausfall bringen für Unternehmen hohe Belastungen und damit verbundene Risiken mit sich. Gerade kleine Unternehmen gehen mit dem Abschluss von einem Arbeitsvertrag ein Wagnis ein. Denn wenn sich die Auftragslage des Unternehmens noch nicht stabilisiert hat, ist langfristig nicht absehbar, ob die Besetzung einer Arbeitsstelle wirtschaftlich lohnend ist. Da Unternehmen mit der Anstellung eines Mitarbeiters finanzielle Verpflichtungen eingehen, müssen sie die Rentabilität einer Stellenbesetzung langfristig genau kalkulieren. Solange die Auftragslage eine langfristige Kalkulation nicht ermöglicht, bieten befristete Arbeitsverhältnisse für Unternehmer eine realisierbare Alternative.

Befristete Arbeitsverträge – Schutz vor Kündigungsschutzklagen

Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer über befristete Arbeitsverträge anstellen, müssen bei Ablauf der Frist keine Kündigung aussprechen. Der Vertrag verliert mit Ablauf der vereinbarten Frist seine Gültigkeit. Wer keine Kündigung aussprechen muss, dem kann auch niemand widersprechen. Und wer nicht widersprechen kann, der kann auch nicht vor Gericht klagen. Unbefristete Arbeitsverhältnisse unterliegen zahlreichen gesetzlichen Regelungen, die gerichtlich eingefordert werden können. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Voraussetzungen und Fristen für die Kündigung. Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen auch eingehalten werden, wenn das Unternehmen keine Gewinne erwirtschaftet. Befristete Arbeitsverträge minimieren daher das Risiko von Kündigungsschutzklagen.

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