08. Mrz 2017 | Gründung
Krankenversichert ist jeder – irgendwie. Als Kind und während des Studiums bei den Eltern mitversichert, musstest du dir bisher nie wirklich Gedanken darum machen. Jetzt willst du ein Unternehmen gründen oder dich selbständig machen und stehst vor der großen Frage: Wie und wo soll ich mich krankenversichern? Ein Krankenkassenvergleich für Selbständige kann helfen.
Eine gute Nachricht: Du bist in den meisten Fällen von der Versicherungspflicht befreit und kannst als Selbstständiger frei entscheiden, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchtest. Und jetzt die weniger gute: Entscheidest du dich für eine private Krankenversicherung, hast du später kaum eine Möglichkeit, diesen Schritt rückgängig zu machen – ihr seid prinzipiell auf ewig gebunden. Zurück kannst du nur, wenn du deine Selbständigkeit aufgibst und in ein Angestelltenverhältnis wechselst oder arbeitslos wirst. Wir geben dir ein paar Tipps, wie du kostensparend als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert sein kannst.
Bist du jung und gesund oder gibt es schon das ein oder andere Zipperlein? Deine gesetzliche Krankenkasse schaut glücklicherweise nicht auf deinen Gesundheitsstatus. Für sie zählen ausschließlich deine Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die steigt jedes Jahr kontinuierlich an und liegt 2017 bei 52.200 € im Jahr, also 4350 € monatlich. Alles, was du mehr verdienst, spielt für die Beitragsberechnung keine Rolle.
Für hauptberuflich Selbständige mit eher geringem Einkommen zählt hingegen eine Mindestgrenze von 2.231,25 €. Generell gilt: Lebst Du in einer Partnerschaft, werden nicht nur deine Einkünfte berücksichtigt. Die Hälfte sämtlicher Einnahmen von euch als Bedarfsgemeinschaft – so heißt ihr aus Sicht der Krankenkasse – bilden die Grundlage zur Berechnung deines Beitrags, Freibeträge (eventuell für Kinder) werden abgezogen. Bleibst du unterhalb der Grenze, kann da nur dein Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr, eine Schätzung deines Steuerberaters oder ein Antrag auf Härtefall helfen.
Für alle gleich ist der ermäßigte Beitragssatz – 14 Prozent ohne Krankengeldanspruch plus Zusatzbeitrag. Wer für den Krankheitsfall über die Kasse abgesichert sein möchte (erst ab dem 43. Tag einer Erkrankung), zahlt stattdessen 14,6 % seiner Einkünfte. Gründer und Selbständige erhalten keinen Zuschuss und zahlen ihre Sozialabgabe komplett aus eigener Tasche.
Tipp 1: Das Geld sprudelt (noch) nicht so und deine finanziellen Mittel sind beschränkt? Auch hier gibt es Möglichkeiten für Selbständige: Wenn du den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beziehst oder einen Härtefall beantragst, kann dein Beitrag vielleicht auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage von 1487,50 € kalkuliert werden.
Der Gesetzgeber erlaubt den Kassen, mögliche Defizite in deren Finanzhaushalt zu kompensieren: über die Erhebung eines Zusatzbeitrages. Seit diesem Jahr fordern ihn alle Krankenkassen und kassieren zusätzlich zwischen 0,3 und 1,8 Prozent deiner Bruttoeinkünfte. Wenn du sparen willst, solltest du also schauen, welche Kasse in deinem Bundesland aktiv ist:
Einige Anbieter sind nur regional tätig, andere Kassen haben bundesweite Geschäftsstellen. Manche Versicherer sind ausschließlich online bzw. telefonisch zu erreichen.
Tipp 2: Bedenke, dass ein günstiger Zusatzbeitrag noch lange keine gute Krankenkasse ausmacht, Geld ist schließlich nicht alles. Überlege, welche Kriterien für dich wichtig sind: Vor-Ort-Service, telefonische Erreichbarkeit oder eine App, in der du Unterlagen einfach hochladen kannst? Nutze dazu auch Tests bekannter Testinstitute und vergleiche deren Ratings miteinander.
Hast du schon vom Leistungskatalog gehört? Der Gesetzgeber legt darin fest, was definitiv von allen Krankenkassen zu bezahlen ist. Die Übereinstimmung liegt bei etwa 95 %, in nur etwa 5 Prozent unterscheiden sich die gesetzlichen Versicherer überhaupt voneinander. Das mag erstmal wenig klingen, kann aber durchaus enorme Auswirkungen haben. Wenn du statt Schulmedizin alternative Heilmethoden bevorzugst, brauchst du eine Kasse, die entsprechende Therapien und Heilmittel bezahlt – nicht alle übernehmen die Kosten für Alternativmedizin. Bist du sportbegeistert? Einzelne Kassen bieten spezielle Checks an, die denen für Leistungssportler ähneln. Ist das für dich ein Thema, solltest du einfach bei der Kasse deiner Wahl nachfragen oder die Satzung studieren.
Viele Kassen bieten außerdem Bonusprogramme an. Wenn du an Vorsorgemaßnahmen oder Kursen teilnimmst, sammelst du sogenannte Bonuspunkte. Oft kannst du die gesammelten Punkte für Extraleistungen anrechnen oder sogar als Geldbetrag auszahlen lassen, ohne sie, wie bisher, versteuern zu müssen.
Tipp 3: Welche Leistungen sind dir ganz besonders wichtig? Bist du besser dran, jeden Monat einen höheren Zusatzbeitrag zu bezahlen, dafür aber mehrmals im Jahr eine professionelle Zahnreinigung finanziert zu bekommen? Und was musst du tun, um überhaupt Bonuspunkte zu erhalten, z.B. einem Sportverein beitreten? Versuche all diese Faktoren gegeneinander abzuwägen.
Ein weiterer wichtiger Punkt beim Krankenkassenvergleich für Selbständige: Viele Krankenkassen haben diverse Wahltarife im Programm, die dich unter Umständen mehr kosten, mit denen du aber aber eventuell auch Geld sparen kannst. Einige davon sind Pflicht, andere können freiwillig angeboten werden.
Zu den gesetzlich festgelegten gehören exemplarisch Programme für chronisch Kranke (meist als Disease-Management-Programm DMP bezeichnet) oder der Krankengeld-Tarif. Damit kannst du dich im Krankheitsfall absichern und Krankengeld schon nach 2 bis 3 Wochen beziehen – zu einem nicht nur in materieller Hinsicht höheren Preis: die Kasse verlangt einen höheren Beitrag und du bist drei Jahre an sie gebunden. Selbst wenn der Zusatzbeitrag steigt, kannst du nicht kündigen, sondern musst bis zum Vertragsende abwarten.
Tarif | Vorteil(e) | Nachteil(e) | Gut zu wissen |
Beitragsrück- erstattung | Erstattung bis zu einem Monatsbeitrag möglich, wenn du wenige oder gar keine ärztliche Behandlung in Anspruch nimmst | mitversicherte Kinder/ Partner dürfen evtl. auch nicht den Arzt besucht haben (außer Vorsorge) | Vorsorge-/ Früherkennungs- untersuchungen kannst du wahrnehmen |
Selbstbehalt | – Gesunde können sparen, wenn Ausgaben geringer sind als die vereinbarte Prämie | – Selbstbehalt immer höher als Bonus – vertraglich drei Jahre gebunden | Vorsorge-/ Früherkennungs- untersuchungen kannst du wahrnehmen |
Kostenerstattung | Behandlung erfolgt wie bei Privatpatienten | – Aufschlag zum regulären Beitrag – Kasse übernimmt evtl. nicht volle Kosten | Du gehst in Vorleistung und reichst dann die Rechnung bei der Kasse ein |
Tipp 4: Überleg dir genau, ob ein höherer Beitrag oder ein längerfristiger Vertrag sich wirklich für dich rechnen. Wenn dir eine bevorzugte Behandlung wichtig ist, bist du vielleicht mit einer privaten Zusatzversicherung besser dran.
Bist du schon mindestens 18 Monate bei deiner Krankenkasse, kannst du jederzeit in eine andere wechseln. Ansonsten hast du das Recht zur Sonderkündigung nur, wenn deine Krankenversicherung dich über eine Erhöhung ihres Zusatzbeitrages informiert. Für beide Kündigungsoptionen gilt: Der Krankenkassenwechsel ist nur mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende möglich. Dabei solltest Du beachten, dass du die Kündigung
Deine alte Krankenkasse muss dir innerhalb von 14 Tagen bestätigen, dass die Mitgliedschaft zum Datum X (letzter Tag des Monats) endet. Dieses Schreiben benötigst du für deinen neuen Versicherer, dem du ab dem Tag X (erster Tag des Folgemonats) beitreten willst. Manchmal brauchen die Kassen etwas länger – zum Beispiel weil besonders günstige dem Ansturm an Mitgliedern kaum Herr werden. Lass dich von solchen Hindernissen nicht abschrecken. Bist du prinzipiell mit deiner Kasse unzufrieden, solltest du auf jeden Fall einen Wechsel in Betracht ziehen.
Tipp 5: Achte darauf, dass eindeutig von einer Kündigung nach § 175 Abs. 4 Sätze 3 und 4 SGB V für nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherte die Rede ist, sonst ist das Papier leider wertlos.
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