26. Sep 2019 | Buchhaltung
Wer zur Bilanz verpflichtet ist, muss sich einmal im Jahr an die Inventur machen. Daran führt leider kein Weg vorbei. Aber keine Sorge: Mit unseren 6 Tipps klappt die Inventur im Handwerksbetrieb reibungslos!
Die Inventur ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme, um den Wert des Betriebs abzuschätzen. Sie gibt Auskunft darüber, wie sich das betriebliche Vermögen sowie die Schulden aktuell zusammensetzen. Bei der Inventur werden alle Gegenstände, die ein Vermögen im Unternehmen darstellen als auch alle Schulden in eine Liste eingetragen. Hierdurch wird der Ist-Bestand des Unternehmens ermittelt.
Regelmäßige Inventuren sind durch Kaufleute und Unternehmen vorzunehmen, die auch eine Pflicht zur Bilanzierung haben und somit zu einer doppelten Buchführung verpflichtet sind. Unternehmen, die keine Buchführungspflicht haben, müssen keine Inventur machen. Dazu gehören Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sowie Freiberufler und Land- und Forstwirte. Hingegen müssen Einzelunternehmer, die einen freiwilligen Eintrag im Handelsregister haben, nicht nur die doppelte Buchführung und eine Bilanz erstellen, sondern auch eine Inventur vornehmen. Dahingegen sind Einzelkaufleute, die innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Umsatzgrenze in Höhe von 600.000 Euro und die Gewinngrenze von 60.000 Euro nicht überschreiten, sowohl von der Bilanzpflicht als auch von der Inventurpflicht befreit.
Die am weitesten eingesetzte Art der Inventur ist die so genannte körperliche Inventur. Hierbei trägt der Betrieb alle materiellen Güter, die im Betrieb vorhanden sind, in Inventurlisten ein. Für die Erfassung stehen je nach Art der vorhandenen Gegenstände insgesamt vier unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:
Die Inventur sollte gut geplant sein und in einem sinnvollen Ablauf organisiert werden.
Die Inventur sollte stets mit großer Sorgfalt durchgeführt werden. Denn in einer Betriebsprüfung seitens des Finanzamts gilt das besondere Interesse des Betriebsprüfers eventuellen Mängeln in der Inventur. Treten Unstimmigkeiten auf, weil zum Beispiel der Abgleich von Wareneinkauf und Verkauf zu einem anderen Ergebnis führt, als die Inventur vorgibt, dann können die folgenden Konsequenzen eintreten:
Inventurdifferenzen entstehen, wenn dem Warenbestand jeweils ein Wert zugewiesen wird. Das führt dazu, dass Wert und körperliche Güter voneinander abweichen können. Bei Inventurdifferenzen solltest Du einen zusätzlichen Ertrag oder Ausgabe buchen.
Eine normale Inventurliste kann zum Beispiel in fünf Spalten aufgeteilt sein. In die Spalten trägst Du die Beträge der zugehörigen Kriterien ein.
Artikelbezeichnung | Artikelnummer | Menge | Maßeinheit | Wert |
Tischdecken | BHZ 348578 | 100 | Stück | 300 Euro |
Gläser | GLT 12345 | 200 | Stück | 500 Euro |
usw. |
Das gehört zu den häufigsten Fehlern bei der Inventur im Handwerksbetrieb: Ausgelagerte Waren werden einfach vergessen. Der Grund dafür ist wahrscheinlich, dass es einen guten Grund für die Auslagerung gab – sie werden zurzeit nicht benötigt und geraten deshalb aus dem Blickfeld. Unser Tipp: Bei einer Auslagerung gleich eine Bestandsaufnahme machen und für die anfallende Inventur bereithalten – sie muss dann gar nicht mehr erledigt werden, wenn es zur Inventur kommt, sondern kann den restlichen Aufnahmen direkt hinzugefügt werden.
Leg rechtzeitig einen Termin für Deine Inventur fest, der vor dem Bilanzstichtag am 31. Dezember liegt. Halte diesen Termin von anderen wichtigen Verpflichtungen frei, damit Du Dich ganz auf die Inventur konzentrieren kannst. Falls es Personalengpässe an diesem Tag gibt, kannst Du Dir rechtzeitig Hilfskräfte für diese Aufgabe suchen.
Am besten, Du teilst Dein Inventurteam in Zweiergruppen auf: einer zählt, der andere schreibt auf. Das hilft, Verzetteln zu vermeiden und beschleunigt den Ablauf.
Du musst bei der Inventur zwischen Deiner eigenen Ware und Waren, die Du für Geschäftspartner verkaufst/vertreibst, unterscheiden. Wenn diese Waren schon im Lager oder Verkaufsraum getrennt sind, kannst Du sie auch bei der Inventur leichter getrennt erfassen.
Inventurlisten gibt es in jedem beliebigen Schreibwarenladen oder sind online erhältlich. Mit Inventurlisten kannst Du ganz übersichtlich arbeiten. Denk daran: Auch eine Inventurliste gehört zu den steuerrelevanten Dokumenten, deshalb gilt auch für sie die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Bitte Deinen Steuerberater, für ein oder zwei Stunden der Inventur beizuwohnen. Er kann sicherstellen, dass Du alle Inventurlisten korrekt führst. Wenn Du schon am Tag der Inventur dafür sorgst, dass der Vorgang korrekt abläuft, kommt es nicht im Nachhinein zu Nachfragen des Finanzamtes, die für dich viel mehr Aufwand bedeuten würden, als dem Steuerberater ein paar Stunden Honorar zu zahlen.
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die der Inventurpflicht unterliegen, einmal jährlich die Bestandsaufnahme durchführen, in der alle Vermögensgegenstände und Fehlbestände durch Zählen, Messen oder Wiegen festzuhalten sind.
Der Gesetzgeber hat die Inventurpflicht im Handelsgesetzbuch § 240 HGB sowie in der Abgabenordnung § 140 und § 141 AO geregelt. Während die Abgabenordnung bestimmt, welche Unternehmer eine Inventurpflicht haben, geht das Handelsgesetzbuch insbesondere auf die Termine ein, zu denen eine Bestandsaufnahme durchzuführen ist.
Das Handelsgesetzbuch legt im Absatz 1 fest, dass jeder Kaufmann zum Zeitpunkt der Eröffnung seines Gewerbes alle seine Forderungen und Schulden, sein Barvermögen sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau aufzeichnen muss. Die Aufzeichnungen müssen den Wert der einzelnen Gegenstände ebenso angeben, wie den Betrag der Schulden.
Über die regelmäßigen Termine der Inventur gibt § 240 Absatz 2 HGB Auskunft. Demnach muss jeder Kaufmann zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses in jedem Geschäftsjahr eine Inventur durchführen. Das Geschäftsjahr darf dabei den Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Die Durchführung der Inventur muss innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erfolgen und darf demnach nicht verzögert werden.
Die Stichtagsinventur legt die Durchführung der Inventur auf einen bestimmten Tag. So kann die Stichtagsinventur zum Beispiel mit dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses am Bilanzstichtag, also zum 31. Dezember des Wirtschaftsjahres zusammenfallen. Die Stichtagsinventur legt den Vermögensbestand eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres genau offen. Da die Inventur innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums erfolgt, geht sie mit einem vermehrten Aufwand und einem erhöhten Fehlerrisiko einher.
Die Durchführung einer sogenannten zeitnahen Inventur erfolgt innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor dem Bilanzstichtag bis zu zehn Tagen, die auf den Stichtag folgen. Die zeitnahe Inventur eröffnet dem Betrieb für die Umsetzung der Inventur einen vermehrten zeitlichen Spielraum als die Stichtagsinventur. Das trägt zu einer verbesserten Planbarkeit und Sorgfalt bei, die die Fehleranfälligkeit der zeitnahen Inventur verringert.
Ist zum Bilanzstichtag eine zuverlässige Bewertung des Vermögens- und Schuldenbestands möglich, weil das Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahren eingesetzt wird, dann kann die Inventur zeitverschoben durchgeführt werden. Die zeitverschobene Inventur ermöglicht eine verbesserte Organisation und Planung. Sie kann immer dann gewählt werden, wenn eine Inventur zum Stichtag nicht ausgeführt werden kann, weil zum Beispiel große Mengen an Bestand vorhanden sind. Die Fristen für eine zeitverschobene Inventur liegen innerhalb von drei Monaten vor und zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag.
Die sogenannte permanente Inventur verteilt die Erfassung und Aufzeichnung der Vermögensbestände und Schulden auf das ganze Geschäftsjahr. Für eine permanente Inventur ist es erforderlich, dass das Unternehmen alle Zu- und Abgänge im Lager in einem gründlich geführten Lagerbuch aufzeichnet. Im Zuge der permanenten Inventur werden sämtliche Zu- und Abgänge einer körperlichen Bestandsaufnahme unterzogen und der Istbestand der Lagerbuchführung mit dem Sollbestand regelmäßig abgeglichen. Wer eine permanente Inventur wählt, kann die Termine für die Erfassung und Aufzeichnung ebenso frei wählen, wie die Menge der jeweils erfassten Gegenstände. Die permanente Inventur ermöglicht eine optimale Steuerung der Umsetzung der Inventurpflicht, indem zum Beispiel Zeiten mit schwacher Auftragslage auch kurzfristig für Inventurarbeiten genutzt werden können.
Unternehmen steht es frei, ob sie ihre Inventur am Bilanzstichtag durchführen oder eine zeitnahe, beziehungsweise eine zeitverschobene Inventur wählen. Zudem können sich Unternehmen mit einer gut strukturierten Lagerbuchführung auch für eine permanente Inventur entscheiden. Nur wenn vorhersehbar ist, dass Umstände eintreten, die das Ergebnis verändern wie zum Beispiel bei verderblichen Waren oder bei Schwund, dann ist zwingend eine zeitnahe Inventur durchzuführen.
Um den Aufwand der Inventur sinnvoll zu begrenzen, ermöglichen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, dass Gegenstände des Anlagevermögens ebenso wie Rohstoffe sowie Hilfs- und Betriebsstoffe unter bestimmten Voraussetzungen mit gleicher Menge und gleichbleibendem Wert bezeichnet werden dürfen. Das gilt, sofern verbrauchtes Material regelmäßig ersetzt oder aufgefüllt wird und solange der Bestand hinsichtlich seiner Zusammensetzung, der Menge und Größe sowie seines Wertes nur geringe Veränderungen aufweist. Zudem darf der Gesamtwert der ersetzten Materialien für das Unternehmen nur eine untergeordnete Bedeutung haben.
Liegen in einem Betrieb viele Vermögensgegenstände oder Vorräte vor, die gleichartig sind, dann können diese ebenso wie gleichartige Schulden, jeweils zu einzelnen Gruppen zusammengefasst werden. Zudem ist es möglich, dass den Gegenständen Durchschnittswerte hinsichtlich der Größe oder des Gewichts zugewiesen werden, sodass nicht jeder einzelne Gegenstand einer genauen Untersuchung unterzogen werden muss.
Die Inventurpflicht entsteht zusammen mit der Bilanzpflicht. Denn die Ergebnisse der regulären Inventur liefern die Grundlagen für die Erstellung der Bilanz. Unternehmen, die ihre Inventurpflicht verletzen und keine Inventur durchführen, können demnach keine Grundlagen für ihre Bilanz sowie für ihre ordnungsmäßig ausgeführte Buchführung vorweisen. Erfüllen Unternehmen ihre Inventurpflicht nicht, kann das Finanzamt die Anerkennung der Buchführung ablehnen. In der Folge kann der Gewinn des betroffenen Unternehmens geschätzt werden, was zumeist zu sehr viel höheren Steuerzahlungen führt.