11. Mrz 2020 | Unternehmenssteuerung
Internetanbieter von Waren oder Dienstleistungen nutzen inzwischen regelmäßig die Dienste der so genannten Affiliates. Der Affiliate betreibt eine oder mehrere eigene Webseiten, auf denen er die Angebote von Unternehmen bewirbt. Der Affiliate erhält für seine Werbung eine Provision, die sich nach unterschiedlichen Modellen ausrichtet. Das Vertragsverhältnis, das zwischen dem Händler, dem Affiliate-Netzwerk und dem Werber besteht, birgt jedoch verschiedene rechtliche Fallstricke für Affiliates. Welche das sind, erfährst Du in diesem Beitrag.
Nicht nur das Affiliatenetzwerk, der Affiliate und der Händler – der so genannte Merchant – gehen miteinander vertragliche Verpflichtungen ein, sobald sie füreinander tätig werden. Sobald ein Affiliate für einen Merchant Werbung bereit stellt, greifen auch die allgemein gültigen Rechte für Werbung und sonstige Publikationen. Das Internetrecht liefert umfassende Aufklärung über rechtliche Fallstricke für Affiliates. Die Gesetzgebung definiert für Affiliates zahlreiche Pflichten unter anderem in folgenden Bereichen:
Unabhängig vom Umfang einer Webseite hat jeder Betreiber die Pflicht, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung zu integrieren. Rechtliche Fallstricke für Affiliates, wie die Verletzung der Informationspflichten, bieten sehr häufig Anlass für Abmahnungen.
Eine der beliebtesten Werbemaßnahmen, auf die Affiliates zurückgreifen, ist der Versand von Newslettern. Denn dieses Werbemittel generiert nachweislich die größte Resonanz. Doch auch die Werbung über das elektronische Postfach birgt rechtliche Fallstricke für Affiliates. Denn der Adressat muss der Kontaktaufnahme per Email ausdrücklich zustimmen. In Deutschland gilt das so genannte (Double) Opt-in-Verfahren, bei dem der Adressat seine Einwilligung (mehrmals) aktiv bestätigen muss. Affiliates sollten ihre Adressenkarteien daher mit dem Opt-in-Verfahren aufbauen und damit dem §7 UWG gerecht werden.
Die Webseite des Affiliate trägt einen Namen, den der Betreiber selbst bestimmt. Doch bereits die Wahl des Namens kann rechtliche Fallstricke für Affiliates mit sich bringen. Denn zahlreiche Begriffe tragen einen rechtlich garantierten Namensschutz. Die Verwendung solcher Begriffe lädt zu einer Abmahnung ein. Daher sollten Affiliates für ihre Webseiten einfache Begriffe einsetzen, die im Alltag Verwendung finden und keinen Markenschutz tragen.
Der Affiliate muss die Informationen über das Angebot, das er bewirbt, zwar nicht im Detail darstellen. Aber auch wenn er nicht selbst als Händler auftritt, darf er keine falschen Informationen veröffentlichen.
Zwar hat sich der Gesetzgeber hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht nicht eindeutig und abschließend ausgesprochen. Doch der Einsatz von so genannter Schleichwerbung bringt rechtliche Fallstricke für Affiliates mit sich. Daher ist es ratsam, Werbung für den Internetuser eindeutig auch als Werbung erkenntlich zu machen.
Ein Affiliate sollte seine Partner mit Bedacht auswählen. Denn geschäftliche Verbindungen mit Partnern, die zum Beispiel problematische Finanz- oder Medizinprodukte anbieten, das kann Probleme für Affiliates bedeuten. Denn auch die öffentliche Empfehlung von irregulären Geschäftsmodellen kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Zahlreiche rechtliche Fallstricke für Affiliates ergeben sich aus dem Einsatz von geistigem Eigentum anderer. Wer Bilder, Texte oder Videos zu kommerziellen Zwecken verwendet, muss die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers einholen. Andernfalls muss der Affiliate sein Werbematerial selbst erstellen.
Auch im Steuerrecht lauern rechtliche Fallstricke für Affiliates. Denn die Tätigkeit von Affiliates beruht auf einer Gewinnerzielungsabsicht, die zu einer steuerlichen Einstufung als Gewerbetreibender führt. Wer als Affiliate tätig ist, muss je nach der Höhe seines Gewinns steuerliche Abgaben in Form von Einkommens- und Umsatzsteuer, sowie gegebenenfalls auch Gewerbesteuer bezahlen.
Für den Einsatz von Werbung in den sozialen Netzwerken gelten dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie beim Betrieb einer Affiliate Webseite. Auch in den sozialen Netzwerken sind rechtliche Fallstricke für Affiliates, wie Urheber-, Informations- und Markenrechte zu beachten.