18. Mai 2018 | Buchhaltung
Was für eine blöde Vorstellung: Du hast geliefert und geleistet und dir einen Anspruch auf Bezahlung erarbeitet – und dann verjähren Rechnungen und du bekommst dein Geld nie mehr! Alles war für die Katz! Und du hättest es verhindern können! Dazu musst du nur wissen: Ab wann verjähren Rechnungen – und wie ist die Verjährung aufzuhalten?
„Verjährung“ bedeutet, dass ein Anspruch erlischt. Nach Ablauf einer bestimmten Frist kann dein Schuldner die Zahlung verweigern und ist damit dann auch im Recht. Es gibt eine sogenannte „regelmäßige Verjährungsfrist„, die immer dann gilt, wenn das Gesetz keine besondere Bestimmung für spezielle Arten von Forderungen vorgesehen hat. Beispielsweise für Baumängel oder Gewährleistung bei Elektrogeräten gelten andere Fristen als für Geldforderungen aus Handelsgeschäften oder Dienstleistungsverträgen.
Früher betrug die regelmäßige Verjährungsfrist 30 Jahre. Das war lang, sehr lang. So lang, das vermutlich noch immer irgendwer irgendwo solchen sehr, sehr alten Forderungen hinterherläuft. Denn die kann es tatsächlich noch geben. Was für ein unglaublicher Aufwand!
Seit Anfang 2002 hat die regelmäßige Verjährungsfrist nur noch eine Dauer von 3 Jahren. Auch das klingt auf den ersten Blick noch lang. Aber die Gefahr, eine ausstehende Geldforderung am Ende nicht zu erhalten, ist damit erheblich größer geworden. Andererseits: Wie groß sind die Chancen, an dein Geld zu kommen, wenn es bereits drei Jahre lang nicht funktioniert hat?
Die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden fällig ist. Damit ist also das Datum auf der Rechnung weniger entscheidend, als dass für beide Vertragsparteien klar ist, dass in dem Jahr ein Anspruch entstanden ist.
Zwei Beispiele:
Die Geigenbauerin Lena bekommt im Januar 2017 den Auftrag eine Geige zu bauen. Sie liefert das Instrument im Juli 2017 aus und stellt eine Rechnung. Ihre Kundin zahlt nicht. Ritterdarsteller Uwe, hat einen Auftritt auf einem Mittelalter-Weihnachtsmarkt, der am ersten Adventswochenende 2017 stattfindet. Auch er stellt zügig eine Rechnung und wartet auf sein Geld. Beide Forderungen sind also im Jahr 2017 entstanden. Die eine im Sommer, die andere am Jahresende. Doch für beide tickt ab dem 31.12.2017 die Uhr: Von nun an, haben Lena und Uwe nur noch drei Jahre Zeit, um die Forderung einzutreiben.
Ganz wichtig: Entscheidend ist nicht das Datum deiner Rechnung! Entscheidend ist das Datum, an dem deine Forderung entstanden ist. Wenn du also ungern Rechnungen schreibst und diese Aufgabe ein halbes Jahr lang vor dir herschiebst, verstreicht die Frist trotzdem. Stellt Uwe seine Rechnung erst Anfang 2018, ändert das für ihn nichts: Die Forderung ist 2017 entstanden.
Trifft eine sehr spät herausgehende Rechnung also auf einen zahlungsunwilligen Schuldner, verkürzt sich die Zeit, in der sich der Gläubiger durch die Mahnstufen arbeiten und sein Geld konsequent einfordern kann.
Was du also gegen die mögliche Verjährung deiner Forderungen tun kannst: Zügig Rechnungen stellen und das Zahlungsmanagement im Auge behalten. Denn du solltest nicht zu lange damit warten, auf nicht eingehende Zahlungen zu reagieren.
Verjähren Rechnungen, dann ist das oft auch eine Folge von nicht konsequentem Handeln seitens der Gläubiger. Statt dich nur über die nicht gezahlte Rechnung zu ärgern oder einfach zu ignorieren, dass es ein Problem gibt, kannst du aktiv etwas dafür tun, dass du dein Geld bekommst. Du kannst mahnen und wenn das nichts hilft, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder eine Klage einreichen.
Drei Jahre sind schneller um, als man meint. Jede Mahnstufe zieht wieder Termine nach sich, bis zu denen du wartest, ob die Zahlung nun endlich eingeht. Erst dann leitest du den nächsten Schritt ein. Besser du fängt rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist an, alles daran zu setzen, dass dein Geld tatsächlich bei dir ankommt. Dafür ist es sinnvoll, rechtzeitig zu mahnen.
Wenn du eine Mahnung schickst, hat das aber leider keinen Einfluss auf die Dauer der Verjährungsfrist. Auch dann nicht, wenn ein Inkasso-Unternehmen oder ein Anwalt gemahnt hat. Du hältst die Verjährung nur durch Klage oder ein gerichtliches Mahnverfahren auf – oder indem dein Schuldner seine Schuld anerkennt. Letzteres brauchst du schriftlich, damit du es belegen kannst.
Und damit du deine Außenstände immer gut im Blick hast, erinnern wir dich gern noch mal an die Möglichkeit, dich von Billomat an offene Rechnungen per E-Mail erinnern zu lassen!
von Julia Dombrovski
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