09. Mai 2019 | Unternehmenssteuerung
Ein Praktikum eröffnet Jugendlichen den Zutritt in die Berufswelt. Sie erhalten einen Impuls für die berufliche Orientierung und einen ersten persönlichen Einblick in die Arbeitswelt. Schülerpraktika können entscheidende Weichen für die zukünftige Berufswahl stellen und dabei helfen, die eigenen Fähigkeiten mit bestehenden Interessen abzugleichen. Aber auch Betriebe profitieren von ihren Schulpraktikanten. So kann sich ein Betrieb für eine zukünftige Ausbildung empfehlen und seinen eigenen Nachwuchs an Fachkräften heranbilden. Ausbildungsbetriebe genießen zudem ein gutes Image, da sie ihr Engagement für die Gesellschaft und für die Zukunft der Wirtschaft zeigen.
Das Praktikum deutet an, dass die Unternehmung auf ein praktisches Handeln angelegt ist. In der Berufswelt bezeichnet der Begriff die Mitarbeit in einer Organisation, um Kenntnisse zu erwerben und Einblick in die betriebliche Abläufe zu erhalten. Das Praktikum ist in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum angelegt und zeichnet sich auch dadurch aus, dass eine geringe oder keine Bezahlung für die entsprechende Tätigkeit erfolgt.
Das Schülerpraktikum und das Betriebspraktikum unterscheiden sich in der Ausgangsposition der Praktikanten.
Für Schüler bietet ein Praktikum eine Gelegenheit, um sich über bestimmte Betriebe, über Berufsbilder und über den Arbeitsalltag in der Berufswelt im Allgemeinen zu informieren. Das Praktikum stellt sie mitten in den Alltag des Betriebs und betraut sie mit praktischen Aufgaben. Auf diese Weise erhalten Schüler Einblicke, die ihnen bei der zukünftigen Berufswahl helfen.
Darüber hinaus erlangen die Schüler aber auch wichtige Erkenntnisse über sich selbst. Das Praktikum verhilft dazu, dass Schüler ihre eigenen Fähigkeiten, Stärken und Schwächen kennen lernen. Zudem können sich während des Praktikums neue Interessen ergeben. Das Erlernen von unbekannten Fertigkeiten stärkt das Selbstvertrauen. Durch ihr Praktikum erhalten die Schüler eine Vorstellung vom Wert der praktischen Arbeit. In einem erfolgreich verlaufenden Praktikum erfahren sie auch selbst Wertschätzung und neue Motivation für die berufliche Zukunft.
Dem Unternehmen eröffnet die Durchführung von Schülerpraktika die Möglichkeit, zukünftige Auszubildende und Arbeitskräfte an das Unternehmen heranzuführen.
Im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung besuchen Schüler aus unterschiedlichen Schulformen einen Betrieb, um dort entweder ein freiwilliges Schülerpraktikum oder ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Das Schülerpraktikum ist durch die folgenden Eckpunkte gekennzeichnet:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Schülerpraktikum finden sich im Jugendarbeitschutzgesetz. Das Gesetzeswerk regelt einzelne Komponenten des Praktikums, wie zum Beispiel die Bezahlung, die Arbeitszeiten oder den Gefahrenschutz.
Laut § 7 JArbSchG dürfen Kinder, die nicht mehr der Pflicht zum Vollzeitschulunterricht unterliegen, täglich höchstens 7 Stunden arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit kann auf bis zu 35 Stunden angesetzt sein. Für Kinder, die ein Schülerpraktikum absolvieren und für Kinder, die älter sind als 13 Jahre und die Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten haben, gelten dieselben Bestimmungen über die Arbeitszeiten.
Den Schülern sind während ihrer Tätigkeit als Praktikanten ausreichende Ruhepausen einzuräumen. Als Ruhepause zählt eine Unterbrechung der Tätigkeit für die Dauer von mindestens 15 Minuten. Die nachfolgenden Ruhezeiten sind durch den Gesetzgeber für das Schülerpraktikum vorgegeben:
Für minderjährige Schüler gelten die folgenden Ruhepausen:
Für volljährige Schülerpraktikanten gelten die folgenden Ruhepausen:
Der § 7 JArbSchG gibt zudem vor, dass Schüler nur mit leichten Tätigkeiten, für die sie in ihrem Entwicklungsstand auch geeignet sind, betraut werden dürfen. Darüber hinaus gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz an anderer Stelle vor, dass Jugendliche schwere und gesundheitsschädigende Arbeiten nicht ausführen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel das Heben von Lasten sowie Arbeiten, die mit einer hohen Verantwortung einher gehen. Daneben dürfen Schüler auch nicht mit Akkordarbeit und tempobedingten Arbeiten betraut werden. Auch zu Arbeiten, die mit Lärm oder Strahlen, mit Hitze und Kälte oder mit Gefahrenstoffen einher gehen, dürfen Schüler nicht angehalten werden.
Da das Schulpraktikum weder ein Ausbildungsverhältnis, noch ein Arbeitsverhältnis stellt, erhalten Schüler für ihre Tätigkeit während des Praktikums keine Vergütung.
Ein Schulpraktikum ist auch im Hinblick auf die Absicherung eine schulische Veranstaltung. Die Schule trägt demnach die Verantwortung für den Versicherungsschutz des Praktikanten. Die Schülerpraktikanten in einem Betrieb sind demnach über ihre Schule während ihrer Tätigkeit im Betrieb ebenso versichert wie auf ihrem täglichen Hin- und Rückweg. Unfälle, die sich während der Zeit des Schülerpraktikums oder auf dem Hin- oder Rückweg zwischen dem Betrieb und der Wohnung ereignen, sind durch die Unfallversicherung der Schule zu tragen.
Handelt es sich bei dem Schülerpraktikum um ein freiwilliges Praktikum während der Ferien, dann ist der Betrieb für die Meldung bei der Berufsgenossenschaft zuständig, um die nötige Unfallversicherung abzuschließen. Eine Sozialversicherungspflicht besteht für ein Schulpraktikum nicht.
Erkrankt ein Praktikant, dann sind sowohl die Schule als auch der Betrieb bereits am ersten Tag der Abwesenheit zu informieren. Eine Erkrankung ist innerhalb von drei Schultagen durch einen Arzt schriftlich mit einem Attest zu bestätigen. Die Eltern oder der erwachsene Praktikant müssen zudem die Fehlzeit innerhalb von drei Tagen schriftlich anzeigen und begründen.
Der Betrieb muss für die Unversehrtheit seiner Praktikanten dieselben Vorkehrungen treffen wie für alle anderen Mitarbeiter auch. Geht die Tätigkeit im Praktikum mit möglichen Gefahren einher, dann muss der Betrieb die Schule darüber aufklären und für den Gesundheitsschutz entsprechende Maßnahmen treffen. Bei Praktikumsbeginn muss eine Unterweisung über Unfallgefahren im Betrieb erfolgen. Die Belehrungen sollten durch den Praktikanten quittiert werden.
Der Praktikumsbetrieb hat die Pflicht, für die körperliche Sicherheit sowohl der Mitarbeiter als auch der Praktikanten zu sorgen. Ist es in einem Unternehmen erforderlich, Schutzkleidung zu tragen, dann muss der Betrieb diese auch für seine Praktikanten bereit stellen. So müssen zum Beispiel Schutzbrillen, Schutzhelme oder Gehörschutz sowie Sicherheitsschuhe für Praktikanten bereit stehen, wenn sie für die Ausführung von Arbeiten in der Regel erforderlich sind. Nur wenn ausreichende Sicherheitsausrüstung vorhanden ist, dürfen Praktikanten mit Arbeiten betraut werden, die eine Ausrüstung erfordern.
Schüler, die ihr Praktikum in einer Küche, in Gaststätten oder anderen gastronomischen Betrieben absolvieren, benötigen vor der Aufnahme des Praktikums ein Gesundheitszeugnis. Dieses setzt eine Information durch das Gesundheitsamt voraus, das über Hygienevorschriften informiert. Die Bescheinigung über die Belehrung ist dem Arbeitgeber vorzulegen.
Da das Schülerpraktikum eine Schulveranstaltung ist, besteht für den Schüler eine Haftpflichtversicherung über seine Schule. Die Haftpflichtversicherung muss die Schule für die Zeit des Praktikums abschließen. Den Versicherungsbeitrag bezahlen die Eltern.
Die Aufgaben für ein Schülerpraktikum sollte der Betrieb bereits im Vorfeld gründlich planen. Denn die Art der Aufgaben im Schülerpraktikum sind nicht nur durch den Gesetzgeber eingegrenzt. Auch die Art des Betriebs bestimmt darüber mit, welche Arbeiten an einen Praktikanten übergeben werden können.
Praktikanten können einen Betrieb mit zahlreichen Tätigkeiten unterstützen. Dennoch sollte der Betrieb auch Herausforderungen stellen und die Förderung seiner Praktikanten unterstützen. Daher sollten Betriebe darauf achten, dass sie ihren Praktikanten Aufgaben zuteilen, in denen sie Verantwortung übernehmen können, während die Erfüllung der Aufgabe ihren Fähigkeiten entspricht.
So können Praktikanten zum Beispiel eine betriebliche Besprechung planen und organisieren. Diese Aufgabe ist branchenunabhängig in jedem Betrieb erforderlich, praktisch vielfältig und kann von jedem Jugendlichen durchgeführt werden. Für die Ausführung der Aufgabe kannst Du dem Praktikanten eine Liste mit den notwendigen Teilaufgaben geben, die er bis zum Besprechungsdatum abzuarbeiten hat.
Wenn Du Deinen Praktikanten mit dem Auftrag betraust, für das Unternehmen und seine Mitarbeiter Profile in den gängigen Social Media Kanälen anzulegen, dann nutzt Du den Wissensvorsprung, den die junge Generation im technischen Bereich mitbringt, für Deinen Betrieb.
In nahezu jeder Branche sind Recherchen erforderlich. Recherchen gehören zumeist nicht zu den vorrangigen Aufgaben im täglichen Arbeitsablauf, wenngleich sie meist dringend erforderlich sind. Wenn Du Praktikanten mit Rechercheaufgaben betraust, dann überträgst Du ihnen einen eigenständigen Verantwortungsbereich, den sie in Eigeninitiative umsetzen können. Zur Eingrenzung des Ergebnisses gibst Du ihm Themen und Quellen vor, nach denen er sich ausrichten soll. In einem zweiten Schritt sollte der Praktikant die Rechercheergebnisse in eine Form bringen, die eine Präsentation und Auswertung ermöglicht.
In vielen Betrieben kannst Du einen Praktikanten an die Seite eines Facharbeiters stellen, der die Aufgabe eines Mentors übernimmt. Der Praktikant hat die Aufgabe, den Facharbeiter bei seiner Arbeit zu unterstützen. Auf diese Weise erhält er umfassenden Einblick in die Arbeitsabläufe seines Mentors und ist während der Arbeitszeit laufend mit unterschiedlichen Aufgaben betraut.