09. Nov 2020 | Planen & Hilfen
Werden Rechnungen korrigiert, so geschieht dies nicht mehr durch eine Gutschrift, sondern durch eine Rechnungskorrektur. Bei Korrekturen und Stornierungen ändert sich somit ab sofort eine wichtige Kleinigkeit.
Das Problem: Eine Gutschrift konnte zwei unterschiedliche Funktionen haben. Zum einen ist sie eine Art umgekehrte Rechnung. Anstatt eine Rechnung ausgestellt zu bekommen, stellt man selbst eine Gutschrift aus. Ein typisches Anwendungsgebiet sind Provisionszahlungen. Hier bleibt alles beim Alten: Die Gutschrift bleibt eine Gutschrift.
Anders sieht es bei der zweiten Funktion der guten alten Gutschrift aus: die Korrektur von Rechnungen. Hat sich in eine Rechnung ein Fehler eingeschlichen oder muss die Rechnung aus sonstigen Gründen abgeändert werden, wird buchhalterisch korrekt ein weiteres Dokument benötigt. Bisher war dies die Gutschrift. Mit ihrer Hilfe wurden Teile einer Rechnung (oder die komplette Rechnung) quasi neutralisiert. Eine Rechnung über 100 Euro und eine Gutschrift über 100 Euro sorgten untern Strich dafür, dass eine Rechnung (z.B. durch Stornierung) als nichtig betrachtet werden konnte. Und genau hier hat der Gesetzgeber etwas geändert!
Damit beide Funktionen unterschieden werden können, werden Rechnungen nun nicht mehr mit Gutschriften, sondern mit Rechnungskorrekturen (oder Stornorechnungen oder Korrekturrechnungen) korrigiert. Zunächst einmal ist dies nur eine Umbenennung. Aus Raider wird jetzt Twix, sonst ändert sich nichts. Aber…
Da eine Korrekturrechnung eine besondere Art von Rechnung ist, ist aber zu beachten, dass die Vorzeichen negativ sind. Wurde eine Rechnung über 100 Euro früher mit einer Gutschrift über +100 Euro neutralisiert, ist der Betrag der Korrekturrechnung negativ und lautet folglich -100 Euro.
Achtung! Wenn du bisher eine eigene Vorlage für Gutschriften verwendet hast, die sich im Aufbau von deiner Rechnungsvorlage unterscheidet, dann musst du aus der Gutschriftenvorlage nun eine Rechnungsvorlage machen.
Eigentlich ist es ganz einfach. Wenn du Rechnungen in Billomat stornierst, bietet dir Billomat an, eine Korrekturrechnung (ehemals Gutschrift) zu erstellen. Möchtest du nicht gleich stornieren, sondern nur Teile verbessern, klicke auf „neue Rechnungskorrektur“ bei der zu korrigierenden Rechnung.
Gutschriften sollten im Zusammenhang mit Rechnungskorrekturen nicht mehr verwendet werden!