19. Dez. 2017 | Buchhaltung

Änderungen in der Buchhaltung 2018 – Wissenswertes fürs neue Jahr

Wer in der Buchhaltung arbeitet, kennt das alljährliche Prozedere. Neue Steuergesetze bringen zahlreiche Regelungen mit sich, die die Arbeitsabläufe in der Buchhaltung verändern. Zu den wichtigen Änderungen in der Buchhaltung 2018 gehört darüber hinaus die Modernisierung des Verfahrens.

Das ändert sich im Jahr 2018

Die Änderungen in der Buchhaltung 2018 umfassen zahlreiche neue Regelungen. Die Gesetze umfassen drei Hauptbereiche:

  • Stärkung der Versorgung
  • Bekämpfung Steuerhinterziehung
  • Modernisierung

Im groben Überblick betreffen die Neuregelungen die Stärkung der Versorgung im Alter und von Familien. Zahlreiche Verordnungen und neue Gesetze befassen sich mit der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Manipulation von Aufzeichnungen, sowie mit schädlichen Steuerpraktiken. Im Fokus steht darüber hinaus die Modernisierung des Steuerverfahrens.

Änderungen in der Buchhaltung 2018 – Wissenswertes fürs neue Jahr
Erhöhung des Kindergeldes, der Riesterrenten-Grundzulage und steuerliche Förderung für Geringverdiener: das Jahr 2018 bringt einige Verbesserungen mit sich.

Versorgung im Alter und Stärkung von Familien

Die Steuererleichterungen für die Altersvorsorge und Familien betreffen die Bereiche

  • Abfindung
  • Nachzahlungen
  • Übertragungen
  • Förderungsmodell Geringverdiener
  • Riesterrente
  • Kinderfreibetrag
  • Kindergeld

Der Gesetzgeber hat in der betrieblichen Altersversorgung mittels Abfindung den bisherigen Festbetrag für die Steuererleichterung durch eine dynamische Grenze ersetzt. Darüber hinaus können Beitragszahler ihre Lücken in der betrieblichen Altersversorgung unter günstigeren steuerlichen Bedingungen auffüllen. Das Finanzamt erleichtert zudem die Übertragung von Anwartschaften auf andere Träger. Für Geringverdiener hat der Gesetzgeber ein Modell zur so genannten steuerlichen Förderung entwickelt. Laut dem Modell können Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen unter 2.000 Euro ihre Beiträge in die private Rentenvorsorge von der Lohnsteuer absetzen. Darüber hinaus steigt die Grundzulage für die Riesterrente von 154 auf 175 Euro. Zur Stärkung von Familien stellt der Staat ab 2018 einen erhöhten Kinderfreibetrag sowie eine Aufstockung des Kindergeldes in Höhe von 2 Euro monatlich bereit.

Änderungen in der Buchhaltung 2018 zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Ein großes Anliegen des Staates ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Dieses Anliegen lässt sich an zahlreichen Änderungen in der Buchhaltung 2018 ablesen:

  • Anzeigenpflicht
  • Kassen-Nachschau
  • Kindergeldantrag
  • Lohnsteuer-Jahresausgleich
  • Lizenzen
  • Steuerklasse
  • Sofortabschreibung

Anzeigenpflicht

Wer sich zu mehr als 10 Prozent an ausländischen Gesellschaften beteiligt oder in Drittstaaten Geschäftsbeziehungen hat, muss diese ab 2018 gegenüber dem Finanzamt anzeigen.

Kassen-Nachschau

Die Kassen-Nachschau ist ein Kontrollinstrument, durch das der Fiskus Unternehmern ab 2018 noch genauer auf die Finger schaut. Denn neben Computerkassen stehen in Zukunft auch Registrierkassen und offene Ladenkassen im Visier von unangemeldeten Steuerprüfungen.

Kindergeldantrag

Um betrügerisches Verhalten beim Kindergeld in Zukunft zu unterbinden, können Eltern ihren Antrag nur noch für sechs Monate rückwirkend stellen.

Lohnsteuer-Jahresausgleich

Änderungen in der Buchhaltung 2018 betreffen auch den Lohnsteuer-Jahresausgleich. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für den sogenannten permanenten Ausgleich verändert. Diese besagen, dass der Arbeitnehmer einkommenssteuerpflichtig sein muss und dass er nicht länger als 24 zusammenhängende Arbeitstage gearbeitet hat. In der Steuerklasse VI wird kein Freibetrag berücksichtigt.

Lizenzen

Der Gesetzgeber hat auch die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben für Lizenzen und Nutzungsrechte stark eingeschränkt. Vor allem, wenn der Steuerzahler seine Zahlungen an Familie, Freunde und Bekannte geleistet hat.

Steuerklasse

Frisch Verheiratete landen mit einer steuerrechtlichen Änderung ab 2018 automatisch in der Steuerklasse IV, wenn der Partner nicht als Arbeitnehmer tätig ist. Darüber hinaus kann auch einer der beiden Eheleute einen Antrag auf Wechsel in der Steuerklasse stellen.

Sofortabschreibung

Die so genannte GWG Grenze für bewegliche Wirtschaftsgüter hat der Gesetzgeber auf 800 Euro angehoben. Auch die Grenze für einen Sammelposten zur Sofortabschreibung ist auf 250 Euro gestiegen.

Moderne Steuererklärung – Änderungen in der Buchhaltung 2018

Die Abgabefrist für sämtliche Steuererklärungen ist mit dem Jahr 2018 der 31. Juli des Folgejahres. Die Verspätungszuschläge betragen in Zukunft mindestens 25 Euro pro Monat oder 0,25% der Nachzahlungssumme. Der Steuerzahler muss seine Belege zwar nach wie vor archivieren. Er braucht sie jedoch zusammen mit seiner Steuererklärung nicht mehr einzureichen. Nicht nur die Übertragung der Steuererklärung erfolgt künftig elektronisch. Auch die Kommunikation zwischen Steuerzahler und Sachbearbeiter wird das Finanzamt in Zukunft interaktiv gestalten. Darüber hinaus überprüft das Finanzamt die Steuererklärung in Zukunft ebenso elektronisch und nicht mehr von Hand.

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