07. Mai 2019 | Gründung
Im alltäglichen wirtschaftlichen Handeln gehören die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz selbstverständlich zu den Grundlagen der Abwicklung eines Kaufs oder einer sonstigen Leistung. Die AGB stellen nicht nur ein wichtiges Instrument zum Verbraucherschutz. Auch erleichtern sie allgemein die Ausgestaltung von Verträgen. Da die AGB die rechtliche Grundlage für geschäftliche Abwicklungen stellen sollen, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Daher sollten sich Unternehmen genau darüber informieren, welche Vorgaben zu beachten sind, wenn sie ihre AGB gestalten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Bestandteil von Verträgen, die im Rahmen einer Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsvereinbarung Geltung haben. Die einzelnen durch den Anbieter gestellten Bedingungen haben dieselbe Funktion wie die Vertragsklauseln eines gemeinsam geschlossenen Vertrags. Mit den AGB gibt der Anbieter einseitig vor, zu welchen Bedingungen er seine Lieferung oder Leistung grundsätzlich zur Verfügung stellt. Der Kunde stimmt mit seiner Bestellung oder Auftragsbestätigung in der Regel den AGB zu.
Tipp zum Weiterlesen: Im Billomat Magazin verraten wir Dir auch, ob eine Auftragsbestätigung bindend ist.
Somit dienen die AGB dazu, über diejenigen grundlegenden Bedingungen zu informieren, die ein Unternehmen allen seinen Kunden gegenüber stellt. Auf diese Weise vereinfachen die AGB die Kommunikation zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Denn sie erklären die Vertragsbedingungen von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, indem sie diese einheitlich und für alle geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens gleichermaßen gültig vorgeben. Über die AGB hinaus können noch weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien getroffen werden, die eine gleichgestellte Gültigkeit haben.
Nicht jedes Unternehmen benötigt Allgemeine Geschäftsbedingungen, um seine geschäftlichen Aktivitäten auszuführen. Oftmals reichen die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften aus, die im Rahmen eines Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsvertrags für die notwendige Klarheit zwischen den Vertragspartnern sorgen und Rechtssicherheit herstellen. Unternehmen hingegen, die häufige Vertragsabschlüsse mit ähnlichen Abläufen haben und zudem bestimmte individuelle Bedingungen stellen, können durch eigene AGB für die Darstellung ihrer Voraussetzungen und damit für die Vereinfachung der Kommunikation sorgen. Dabei umfassen die AGB insbesondere diejenigen Regelungen, die im Geschäftsalltag immer wiederkehren.
Die AGB passen gesetzliche Vorgaben an die individuellen Bedürfnisse von Geschäftsabschlüssen eines Unternehmens an. Wo gesetzliche Vorschriften allgemein gefasst sind, können die AGB die Bedingungen eines Unternehmens konkret ausführen. Allgemeine Geschäftsbedingungen umfassen in der Regel die folgenden zentralen Bestandteile:
Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags hängen in starkem Maße von der Art des Lieferung oder Leistung ab. So hat jede Branche andere Bedürfnisse und stellt somit eigene Anforderungen daran, wie die Rahmenbedingungen für einen Geschäftsabschluss auszugestalten sind. Wenn sie ihre AGB gestalten, nutzen viele Unternehmen das Fachwissen von Juristen, die auf das Vertragsrecht spezialisiert sind. Zudem stellen Fachverbände unterschiedlicher Branchen für ihre Mitglieder Muster für deren AGB bereit. Für zahlreiche Branchen steht auch Fachliteratur bereit, die Muster für die Ausgestaltung individueller AGB enthält.
Doch bei der Verwendung von Mustern ist Vorsicht geboten. Denn wenn diese bereits einige Jahre alt sind, können zum Beispiel nachfolgende Veränderungen der Gesetzgebung nicht berücksichtigen, sodass sie der aktuellen Rechtslage nicht mehr genügen. Zudem gilt es zu beachten, ob die Muster auch wirklich den Bedürfnissen einer bestimmten Branche entsprechen und inwieweit sie den individuellen Anforderungen anzupassen sind. Daher sollten Muster für die AGB lediglich als Anregung dienen und nicht unbearbeitet übernommen werden sollten.
Da die AGB Bestandteil eines Vertrags zwischen einem Unternehmen und seinem Kunden sind, unterliegen sie genauen gesetzlichen Vorgaben. Die Erstellung und Nutzung der AGB hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeführt. Dort finden sich die Vorschriften unter anderem im § 305 BGB bis § 310 BGB. Neben den Vorgaben des BGB ist mit der EG-Richtlinie 93/13 eine so genannte „Richtlinie gegen missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen“ als zusätzlicher Verbraucherschutz installiert.
Der gesetzliche Rahmen für Unternehmen, wenn sie ihre AGB gestalten, umfasst unterschiedliche Vorgaben. Zu diesen gehören neben weiteren insbesondere die folgenden Merkmale:
Das Unternehmen, das seine AGB als Bestandteil des Vertragsabschlusses vorgibt, muss die andere Vertragspartei ausdrücklich auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. Versäumt der Anbieter die Hinweispflicht, dann haben seine AGB für den entsprechenden Vertragsabschluss keine Gültigkeit. Daher ist es für betroffene Unternehmen sinnvoll, bereits im Vorfeld eines Vertragsabschlusses Maßnahmen zu treffen, damit die AGB jederzeit für Kunden einfach zugänglich sind. Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel eine gut sichtbare Platzierung auf der Webseite, wo die AGB durch ein oder zwei Klicks einfach erreichbar sind. Auch der öffentliche Aushang im Kundenbereich des Betriebsgebäudes dient der Information über ihren Inhalt. Zudem sollte ein Hinweis auf die AGB als Standardsatz auf jedes Angebot gehören, das sich an einen Kunden richtet.
Ein individuell getroffener Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien hat eine stärkere rechtliche Wirkung als die allgemeinen AGB. Denn wenn eine individuelle Vereinbarung zwischen zwei Partnern getroffen wird, dann hat diese Vorrang vor allgemeinen Bedingungen. Enthält ein individueller Vertrag Klauseln, die denen der AGB widersprechen, dann gelten die Bedingungen aus dem neuen Vertrag.
Wer seine AGB so verfasst, dass die Auslegung von Vertragsklauseln unklar ist, der muss damit rechnen, dass sie ihre Gültigkeit verlieren. Denn Zweifel an der Auslegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen laut § 305c BGB zu Lasten des Anbieters.
Als allgemeinen Grundsatz gibt das BGB vor, dass Inhalte einer AGB insbesondere dann unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Eine Benachteiligung kann bereits dadurch vorliegen, wenn die AGB unklar und unverständlich ausgedrückt sind. Zudem müssen sich die AGB von Anbietern nach den Bestimmungen des Verbraucherschutzes und nach weiteren gesetzlichen Regelungen des BGB richten.
So können zum Beispiel die folgenden Bestandteile für die Unwirksamkeit von AGB Vertragsklauseln sorgen:
Gerade in Online-Geschäften gelten AGB als rechtliche Grundlage für einen Vertragsabschluss. Die meisten gewerblichen Anbieter im Internet formulieren ihre Bedingungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch beschäftigt sich unter anderem mit den AGB bei Online-Geschäften im § 312i BGB. Demnach müssen Kunden im Online-Geschäft die AGB des Anbieters abrufen und lokal abspeichern können. So können Online-Händler oder Gewerbetreibende ihre AGB in Form einer PDF-Datei auf ihrer Webseite bereit stellen. Darüber hinaus muss der Anbieter gewährleisten, dass seine AGB von den Nutzern seiner Webseite gelesen werden kann und dass die Information über die Inhalte durch den Nutzer zu bestätigen ist.
Insbesondere müssen die AGB von Online Anbietern ihre Verbraucherkunden auf deren Widerrufsrecht hinweisen. Denn der Verbraucher hat grundsätzlich ein Recht darauf, einen Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Doch das Widerrufsrecht von Verbrauchern verlängert sich immer dann auf 12 Monate, wenn es der Anbieter versäumt, diese auf das reguläre Recht auf Widerruf hinzuweisen. Somit müssen die AGB gerade in Online Geschäften einen Hinweis auf das Widerrufsrecht enthalten. Das Widerrufsrecht muss sich hinsichtlich der Gestaltung vom Rest der Bestimmungen in den AGB zudem deutlich sichtbar abheben. Die Heraushebung des Widerrufsrechts kann zum Beispiel durch Fettdruck, eine Sperrschrift, durch besondere Farbgebung oder durch einen höheren Schriftgrad umgesetzt werden. Auf der Webseite des Anbieters muss zudem ein Widerrufsformular abrufbar bereit gestellt sein.
Die Vorschriften für Gewerbetreibende, deren Angebot sich an Verbraucher richtet, sind sehr viel strenger ausgestaltet als für B2B Geschäfte. Unternehmen, deren Angebot im Internet sich ausschließlich an andere Unternehmen wendet, müssen daher auf ihrer Webseite einen Hinweis anbringen, dass ausschließlich Gewerbetreibende angesprochen sind. Es ist nicht ausreichend, wenn der Online Anbieter den entsprechenden Hinweis nur in seinen AGB angibt. Darüber hinaus muss der Kunde seine gewerbliche Tätigkeit nachweisen.
Fachliche Unterstützung
Wer als selbstständiger Einzelunternehmer oder Freiberufler arbeitet, der hat für die Abwicklung seiner Geschäfte individuelle Bedürfnisse, die in seinen AGB Niederschlag finden sollten. Selbstständige und Freiberufler sollten bei der Ausarbeitung ihrer AGB auf die Kompetenz eines Fachmanns zurück greifen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Änderungen anpassen
Gründer müssen damit rechnen, dass sie ihre AGB im Laufe ihrer Selbstständigkeit mehrmals überarbeiten werden. Denn oftmals zeigt erst die Erfahrung mit Kunden im Zuge der Auftragsabwicklung die individuellen Besonderheiten und Bedürfnisse des Unternehmens auf. Zusätzliche Erfahrungswerte können jederzeit in die AGB aufgenommen werden.
Hinweis auf Kleinunternehmerregelung
Die AGB von Kleinunternehmern müssen den Hinweis enthalten, dass die Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist und dass nach § 19 UStG eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht vorliegt.
Hinweis Preise ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer, die als Online Anbieter tätig sind, unterliegen denselben Informationspflichten gegenüber ihren Kunden wie alle anderen Online Unternehmen auch. Neben dem Hinweis auf den Status als Kleinunternehmer müssen daher die AGB dieselben Vorgaben berücksichtigen, wie sie für andere Unternehmen gelten. Insbesondere die Preisangaben in den AGB von Kleinunternehmern sollten stets den Hinweis darauf enthalten, dass keine Mehrwertsteuer enthalten ist.
Wer vor der Aufgabe steht, für seine geschäftlichen Aktivitäten Allgemeine Geschäftsbedingungen auszugestalten, der hat einiges zu beachten. Denn die AGB geben die vertraglichen Bedingungen durch den Anbieter einseitig vor, damit sie nicht bei jedem Geschäftsabschluss neu verhandelt werden müssen. Vielmehr sollen sie für alle Geschäfte eines Unternehmens allgemeine Gültigkeit haben. Daher müssen Unternehmen ganz besonders darauf achten, dass ihre AGB rechtssicher sind.
An Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber Verbrauchern eingesetzt werden, sind erheblich höhere Anforderungen gestellt als an AGB gegenüber Unternehmenskunden. Denn bei Unternehmenskunden geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie das nötige Fachwissen aufweisen, um auch anspruchsvolle vertragsrechtliche Zusammenhänge zu verstehen. Den Schutzanspruch des Verbrauchers bewertet der Gesetzgeber hingegen sehr viel höher.
Damit Deine AGB gegenüber Verbrauchern Rechtssicherheit aufweisen, musst Du Dich über die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches genau informieren. Hier gibt der Gesetzgeber die zentralen Merkmale vor, die Du bei der Ausgestaltung Deiner AGB berücksichtigen musst:
Grundsatz 1: Kein Kopieren fremder AGB
Die Entwicklung und Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert einen erheblichen Einsatz an Zeit und Fachkompetenz. Die Inhalte und Formulierungen von AGB unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht. Daher kannst Du keine AGB anderer Unternehmen ohne deren Erlaubnis verwenden und ungeprüft übernehmen. Wer sich die AGB anderer Unternehmen aneignet und dabei mit dem Ideenklau das Urheberrecht verletzt, der riskiert zudem grundsätzlich kostenintensive Abmahnungen.
Obgleich AGB oftmals dieselben Klauseln enthalten, müssen sie auf eigene Überlegungen zurück gehen. Denn jedes Unternehmen hat einen anderen Bedarf an individuell ausgearbeiteten Klauseln. Das Kopieren fremder AGB kann dazu führen, dass sie den eigenen Bedürfnissen nicht entspricht oder fehlerhafte Klauseln enthält.
Grundsatz 2: Rechtssicherheit
Damit Deine AGB rechtssicher sind, müssen sie sämtliche gesetzlichen Vorgaben beachten, die das Vertragsrecht und den Verbraucherschutz betreffen. Enthalten Deine AGB Klauseln, die von gesetzlichen Regelungen abweichen, dann verlieren sie nicht nur jede Rechtskraft. Unternehmen, die rechtlich unzulässige AGB verwenden, verletzen in der Regel zudem das Wettbewerbsrecht und müssen mit Abmahnungen rechnen, die hohe Kosten verursachen können.
Grundsatz 3: Transparenz
Auch das Prinzip der Transparenz solltest Du beachten, wenn Du Deine AGB gestalten möchtest. Demnach müssen Deine Vertragspartner die Klauseln der AGB unbedingt verstehen können. Darüber hinaus muss sich Dein Kunde über Deine Bedingungen umfassend informieren können. Die wesentlichen Vertragsgrundlagen sind daher nicht nur eindeutig zu formulieren, sondern auch zugänglich zu machen. Zudem musst Du dafür sorgen, dass Deine AGB unabhängig von der Form der Wiedergabe auch gut lesbar sind.
Grundsatz 4: Zuverlässigkeit
Deine AGB sollen nichts enthalten, was von den allgemeinen Grundgedanken über die Abwicklung von Kauf- oder Werk- und Dienstleistungsverträgen abweicht. Daher sollten In Deinen AGB dem Grunde nach ausschließlich Bedingungen enthalten sein, die im Allgemeinen üblich und gültig sind. Grundsätzlich sollten die AGB keine Überraschungen enthalten, mit denen Dein Kunde üblicherweise im normalen Geschäftsalltag nicht zu rechnen hat. So gelten zum Beispiel in Online-Shops in der Regel dieselben Versandbedingungen bei Vertragsabschluss.
Grundsatz 5: Eindeutigkeit
Sind Formulierungen mehrdeutig, sodass Dein Kunde deren Inhalt mit einem normalem Textverständnis nicht herleiten kann, dann können die entsprechenden Passagen in Deinen AGB ungültig sein. Enthalten Deine AGB zum Beispiel versteckte Kosten, deren Gültigkeit sich erst aus einer zusätzlichen Erklärung ergibt, dann ist ihre Übermittlung nicht eindeutig und zweifelhaft. Daher solltest Du beim AGB gestalten nicht nur auf klare und eindeutige Formulierungen achten. Deine AGB sollten zudem keinen Zweifel an ihrem Inhalt zulassen. Daher sind die Bedingungen in Deinen AGB stets unmissverständlich vorzugeben und dürfen dabei nicht unterschiedlich auszulegen sein.