05. Mrz 2019 | Gründung
Im Zuge der Selbstständigkeit kann es sich ergeben, dass ein Kunde ein Projekt auf Minijobbasis abrechnen möchte. Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber, der einen Auftrag als 450€ Job auf selbstständiger Basis vergeben möchte, durchaus möglich. In der Praxis bringt jedoch die Kombination Minijob Freiberufler einige Besonderheiten sowohl für Dich als auch für den Auftraggeber mit sich. Daher lohnt es sich, wenn Du Dich mit dem Thema „Selbstständig auf 450€ Basis“ bereits im Vorfeld ausführlich befasst. Damit bist Du gut vorbereitet, wenn ein Kunde den Wunsch an Dich heranträgt, einen Auftrag oder eine langfristige Zusammenarbeit in Form eines Minijobs abzurechnen.
Als Freiberufler ein Projekt auf Minijobbasis abzurechnen, ist durchaus möglich. Denn Du hast jederzeit die Freiheit, neben Deiner Selbstständigkeit auch in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu arbeiten. Dabei ist es für den Gesetzgeber unerheblich, ob die abhängige Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis oder in einem Minijob besteht. Solange Du nur einen einzigen Auftrag als 450-Euro-Job abrechnest, kann Dich Dein Kunde hinsichtlich der Sozialabgaben und Steuern in seiner Lohnbuchhaltung wie jeden anderen Minijobber behandeln. Deine anderen freiberuflichen Projekte rechnest Du ganz normal über Rechnung ab.
Für die Beschäftigungsform Minijob hat der Gesetzgeber besondere Vorschriften hinsichtlich der Sozialversicherung und der Steuern vorgegeben.
Der Arbeitgeber muss für einen Minijob Sozialabgaben abführen, deren Höhe in pauschalen Sätzen festgelegt sind. Im Rahmen der Sozialabgaben fallen keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung an. So zahlen Arbeitgeber für ihre Minijobber einen Anteil aus dem Arbeitsentgelt in unterschiedlichen Prozentsätzen. Zu den Pauschalen gehören:
Für die Rentenversicherung greift eine besondere Regelung. Denn Minijobber sind grundsätzlich verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Sie können sich jedoch von der Pflicht zur Einzahlung in die Rentenkasse befreien lassen. Die Verzichtserklärung für die Rentenversicherung muss in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.
Für einen Minijob ist keine Steuerkarte erforderlich. Denn der Arbeitgeber entrichtet für den Minijobber eine Pauschale für die Lohnsteuer in Höhe von 2 Prozent des Arbeitseinkommens an das Finanzamt.
Wenn Du mehrere Arbeitsverträge auf Minijobbasis hast, dann ist es möglich, dass Du die für den Minijob vorgesehenen Einkommensgrenzen überschreitest. In diesem Fall ist zu prüfen, ob Du durch Dein Einkommen aus mehreren Minijobs bereits als Midijobber einzuordnen bist. Die Abgaben für Midijobber sind durch den Gesetzgeber anders gestaltet als die Abgaben für den Minijob. Der so genannte Midijob bezeichnet eine Spanne von einem regelmäßigen Einkommen, das zwischen 450,01 Euro und 850 Euro liegt.
Wenn Du aus mehreren Minijobs ein entsprechendes Einkommen erzielst, dann bist Du vollständig sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge sind sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer zu bezahlen. Der Anteil für den Midijobber liegt dabei unter 50 Prozent. Je geringer das Einkommen ausfällt, umso geringer fällt auch der prozentuale Anteil an den Sozialabgaben aus. Mit steigenden Einnahmen steigt auch der Anteil an den Sozialabgaben. Sobald Du mehr als 850 Euro verdienst, fallen die üblichen Abgabensätze für das Arbeitnehmerverhältnis an.
Bei der Konstellation 450€ Job – Freiberufler erhebt sich die berechtigte Frage, ob und welche Vorteile sie mit sich bringt.
Auftraggeber, die den Wunsch äußern, Deine Arbeit über Minijob statt über Rechnung abzugelten, gehen in der Regel von einem Vorteil für ihre Kosten aus.
Keine Kostenersparnis an Abgabenlast
Die Abrechnung eines langfristig angelegten Auftrag oder eines einzelnen Projekts auf Minijobbasis spart einerseits Umsatzsteuer. Diese ist allerdings für Unternehmer ein Durchlaufposten, der in der Regel keine Belastung für den Auftraggeber bedeutet. Andererseits versteuern sie den Minijobber aber pauschal und haben auch Sozialabgaben zu leisten. Aus diesen Gründen liegt keine Kostenersparnis für den Auftraggeber vor, wenn er mit einem Freiberufler ein Projekt als 450-Euro-Job abrechnet. Daher gilt es zu prüfen, ob die Absicht der Kostenersparnis einen anderen Hintergrund haben kann.
Vermutlich beziehen Kunden oftmals die Annahme in ihre Kalkulation ein, dass ein Arbeitsentgelt auf Minijobbasis zugleich die Abgeltung der Leistung durch einen Mindeststundenlohn beinhaltet. Doch eine Kalkulation mit einem Arbeitsentgelt in der Höhe des Mindestlohns ist für Freiberufler nicht akzeptabel.
Stundensatz berücksichtigen – Freiberufler 450 Euro Job
Dein Stundensatz basiert auf einer gut durchdachten Kalkulation. Du hast jederzeit die Freiheit, davon abzuweichen, jedoch muss sich Dein Arbeitseinsatz unbedingt lohnen. Ein Projekt als 450-Euro-Job abzurechnen lohnt sich für Dich nur dann, wenn Du dabei zugleich die geleisteten Stunden zu einem für Dich rentablen Stundensatz abrechnest. Der Stundensatz, den Du für Deine Leistung benötigst, um wirtschaftlich zu arbeiten, muss daher im ausbezahlten Gehalt als Minijobber berücksichtigt sein. Nur in diesem Fall stellt der Minijob als Abrechnungsform für einen kleinen Dauerauftrag oder ein einzelnes Projekt eine akzeptable Möglichkeit. Denn als Unternehmer musst Du Deine laufenden Kosten berücksichtigen. Wenn du statt Rechnungen zu schreiben ein Gehalt erhältst, sparst Du auch nur wenig an Buchhaltungsaufwand ein.
Ein regelmäßiger Job bindet Dich zeitlich. In der Regel wird ein abhängiges Arbeitsverhältnis in eine feste Arbeitszeit eingebunden. Das kann Deine Bewegungsfreiheit einschränken und Dich in den entsprechenden Zeiten für selbstständige Projekte blockieren. Dabei gilt es abzuwägen, inwiefern Deine selbstständige Arbeitsweise sich mit Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Termine durch den Minijob vereinbaren lässt.
Als Minijobber stehst Du in einem Arbeitsverhältnis, in dem Du weisungsgebunden bist. Auch diesen Aspekt gilt es zu bedenken, damit der Minijob nicht andere freiberufliche Projekte behindert. Daher solltest Du bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass die Weisungsgebundenheit genau bezeichnet und festgelegt wird. So vermeidest Du die Überschneidung von Anforderungen durch das weisungsgebundene Arbeitsverhältnis einerseits und durch die Verpflichtung zur Leistung in freiberuflichen Projekten andererseits.
Zu den Vorteilen eines Minijobs gehört die soziale Absicherung. Als Minijobber hast Du Urlaubsanspruch und im Krankheitsfall erhältst Du eine Lohnfortzahlung. Beide Absicherungen fallen im Anspruchsfall jedoch nicht allzu hoch aus. Zudem muss der Kunde Kündigungsfristen beachten, die Dir Planungssicherheit verschaffen können.
Ein überzeugender Pluspunkt der Abrechnung auf Minijobbasis ist die Beitragsleistung Deines Arbeitgebers an die Gesetzliche Rentenversicherung. Auf diese Weise kannst Du die Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung aufstocken und Deine Rentenansprüche verbessern.
Da Dein Arbeitgeber den Minijob pauschal versteuert, kann sich für Dich ein steuerlicher Vorteil ergeben. Denn Dein übriges Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit versteuerst Du in der Regel zu einem höheren Steuersatz. Dein Einkommen aus dem Minijob hingegen ist bis auf die „Pauschalversteuerung Minijob“ durch den Arbeitgeber steuerfrei. Für Deinen Minijob bezahlst Du keine Einkommensteuer. Das hat zur Folge, dass Du für einen regelmäßig angelegten Minijob als Selbstständiger 5.400 Euro pro Jahr steuerfrei dazu verdienen kannst.
Hier lohnt es sich, Deine jeweils anfallende Steuerlast als Freiberufler und als Minijob Freiberufler genau durchzurechnen. Hierbei solltest Du die Steuerlast als Minijob Freiberufler mit den Abgabenbeträgen aus selbstständiger Arbeit vergleichen, um einen möglichen Vorteil zu ermitteln.
Die finanzielle Absicherung durch einen zusätzlichen Minijob neben der selbstständigen Tätigkeit stellt ein starkes Argument für die Abrechnung von Projekten auf Minijobbasis. Denn gerade bei Einzelunternehmern oder Gründern ist die Auftragslage oftmals starken Schwankungen ausgesetzt. Wenn die Freiberuflichkeit die zeitlichen Freiräume zulässt, einen Minijob anzunehmen, dann kann die finanzielle Absicherung, die damit einhergeht, eine starke Entlastung bedeuten. Denn mit dem Gehalt kann zum Beispiel ein Teil der regelmäßig anfallenden Grundkosten für die Selbstständigkeit finanziert werden.
Ob sich die Kombination aus Minijob und Freiberuflichkeit für Dich lohnt, musst Du im individuellen Fall sorgfältig abwägen. Denn die Bewertung einer Kombination aus Selbstständigkeit und Minijob liegt grundsätzlich in Deiner Ausgangssituation als Freiberufler. Solange sich zum Beispiel Deine Auftragslage als Freiberufler nicht stabilisiert hat und Du noch nicht ausgelastet bist, kann es sich lohnen, selbstständig auf 450€ Basis zu arbeiten. Auch solange Dein Einkommen aus der selbstständigen
Sobald sowohl Dein Einkommen als auch die Arbeitsauslastung aus der Freiberuflichkeit jedoch ein ausreichendes Maß erreicht haben, ist von einer zusätzlichen Verpflichtung durch einen Minijob abzuraten.
In jedem Fall gilt es jedoch, die Bedingungen innerhalb des Minijobs so zu verhandeln, dass sie mit Deiner Freiberuflichkeit gut vereinbar sind. Denn langfristig solltest Du das Ziel anstreben, aus Deiner Selbstständigkeit ausreichend Verdienst zu erwirtschaften, sodass sich die Frage nach einem Minijob nicht mehr stellt.
Zudem gilt es abzuwägen, ob das Anliegen des potenziellen Auftraggebers, Dir eine Auftragsabwicklung auf Minijobbasis anzubieten, zu Zweifeln Anlass geben. Denn die Regelung durch einen Minijob kann eine Entlohnung durch einen niedrigen Stundensatz andeuten.
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