15. Jun 2017 | Buchhaltung

Als Kleinunternehmer Kundengeschenke kaufen und richtig verbuchen

Anlässe für Geschenke im Geschäftsleben gibt es viele. Da ist mal eine kleine Aufmerksamkeit zum Firmenjubiläum eines Lieferanten. Eine kleine Überraschung nach erfolgreichem Projektabschluss oder in der Vorweihnachtszeit kleine Präsente für gute Kunden aus dem zu Ende gehenden Jahr. Auch als Kleinunternehmer Kundengeschenke kaufen zu müssen, ist keine Seltenheit.

Wann Kleinunternehmer Kundengeschenke kaufen

Einfach mal mit einer Kleinigkeit Danke sagen oder zu Weihnachten Kleinigkeiten verschenken mit denen du dein Unternehmen in Erinnerung bringst: durchaus möglich im Geschäftsleben. Das findet auch das Finanzamt, daher können Geschenke an Kunden Betriebsausgaben sein.

Als Kleinunternehmer Kundengeschenke kaufen und richtig verbuchen
Auch als Kleinunternehmer will man Geschäftspartnern und Kunden ab und zu eine kleine Freude machen. Betonung liegt hierbei auf „klein“. Oder auch: Bei Geschenken über 35 € hast du keine steuerlichen Vorteile mehr. (©unsplash.com)

Freigrenze: So bleibt das Geschenk eine Betriebsausgabe

Allerdings gelten Höchstgrenzen. So ist ein Geschenk nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn es maximal 35 Euro kostet. Für Unternehmer, die nach Normalbesteuerung buchen und abrechnen bedeutet das: 35 Euro netto. Die Umsatzsteuer verrechnet dieser Unternehmer als Vorsteuerabzug.

Kaufst du dagegen als Kleinunternehmer Kundengeschenke, dann entfällt natürlich der Vorsteuerabzug, aber auch die Freigrenze verschiebt sich etwas nach unten. Für Kleinunternehmer ist die 35-Euro-Marke der Bruttokaufpreis.

Diese Grenze gilt pro beschenkter Person und Jahr. Wenn du also mehrmals im Jahr lustige Kleinigkeiten verschickst, solltest du darauf achten, dass du den Gesamtwert pro Adressat nicht überschreitest.

Darf’s ein bisschen mehr sein?

Wer beim Geschenkekauf mehr ausgibt, muss damit leben, dass dieses Geschenk nicht als Betriebsausgabe zählt. Also gar nicht. Der 50-Euro Bildband in limitierter Ausgabe wird also auch nicht mit 35 Euro steuerlich absetzbar.

Betriebsausgabe: Zweck als Vermerk auf der Rechnung!

Damit nun keiner irgendwelche Rechnungen für Pralinen, Sekt und lustige Kleinteile als Betriebsausgabe verbucht, erkennt das Finanzamt nur solche Rechnungen als Betriebsausgaben für Geschenke an, auf denen der Verwendungszweck und auch der Empfänger vermerkt ist. Wichtig ist – wie immer – auch, dass du die Ausgabe zeitnah verbuchst.

Geschenke für Kunden müssen außerdem einen betrieblich begründbaren Anlass haben und dürfen nicht allzu persönlich sein.

Fazit: Beim Kauf von Geschenken für Geschäftspartner ist der einzige Unterschied für Kleinunternehmer, dass die Freigrenze von 35 Euro als Brutto-Betrag gesehen wird.

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