31. Okt. 2018 | Planen & Hilfen

Als Selbstständige Kindergeld beantragen

Als Selbstständige Kindergeld beantragen – geht das? Na klar, denn Kindergeld hängt nicht davon ab, ob du angestellt, freiberuflich oder selbstständig arbeitest. Es ist eine staatliche Leistung für Erziehungsberechtigte, die allerdings beantragt werden muss. Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder ab.

  1. Wie kann ich den Antrag stellen? – eine Anleitung
  2. Beispiel: Antrag auf Kindergeld in Bayern
  3. Kindergeld: Wieviel ist es?
  4. Was ist besser für Dich? – Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
  5. Wie lange bekommen Selbstständige Kindergeld?
  6. Gibt es Kindergeld für Digitale Nomaden mit Kind?
Selbstständige Kindergeld beantragen
Als Selbstständige Kindergeld beantragen ist kein Problem, denn es handelt sich um eine staatliche Leistung für Erziehungsberechtigte. (Bild: © unsplash.com)

Als Selbstständige Kindergeld beantragen: Wie kann ich den Antrag stellen? – eine Anleitung

Wer ein Kind hat und seinen Wohnsitz in Deutschland, der bekommt auf Antrag Kindergeld. Es fließt also nicht automatisch ab Geburt: Du musst das Kindergeld beantragen. Zuständig ist die der Agentur für Arbeit am Wohnsitz des Antragstellenden. Die . Das Amt braucht eine Kopie der Geburtsurkunde. Außerdem benötigst du für den Antrag deine Bankverbindung, deine Steueridentifikationsnummer und die des Kindes. Und, falls es nicht dein erstes Kind ist und du bereits eine Kindergeldnummer hast, brauchst du auch die. Die Kindergeldnummer gilt nämlich für alle Kinder, für die du einen Kindergeldanspruch hast.

Eine Anleitung: den Antrag ausfüllen

In den Antrag trägst Du zunächst die Kindergeldnummer (falls vorhanden) sowie Deine steuerliche Identifikationsnummer ein. Wichtig ist, dass Du für jedes Kind, für das Du Kindergeld beantragst, eine extra „Anlage Kind“ hinzufügst. Es folgen Deine persönlichen Daten, die Deines Partners und natürlich die Angaben zum Zahlungsweg. Falls der Bescheid einer anderen Person zugesandt werden soll, musst Du das natürlich auch angeben. Zuletzt trägst Du die Kinder ein, für die Du bereits Kindergeld erhältst, sowie (falls vorhanden) weitere Zählkinder.

Den Antrag schickst Du nun online ab, druckst ihn dann aus und sendest ihn per Post oder per Fax an die zuständige Familienkasse.

Beispiel: Antrag auf Kindergeld in Bayern

Rückwirkend gibt es das Kindergeld nur für eine Dauer von bis zu 6 Monaten. Daher gilt: Antrag rechtzeitig stellen, dann fließen die Zahlungen. Falls du nicht alle Unterlagen komplett hast, solltest du binnen dieser Frist wenigstens einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Der Kindergeldanspruch gilt schon für den Geburtsmonat. Egal ob der kleine Horst am 1. Januar um 0:30 Uhr auf die Welt kommt oder am 31. Januar um 23 Uhr: für Januar gibt es bereits Kindergeld. Zuständig ist die Familienkasse am der Eltern. Die beiden selbstständigen Informatiker Maria und Kevin leben in Tirschenreuth, in der Oberpfalz, müssen also in Bayern Kindergeld für den kleinen Horst beantragen. Dazu melden sie die Geburt zunächst bei der Gemeindeverwaltung an. Das Meldeamt in Tirschenreuth leitet dann automatisch die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter. So bekommt der kleine Horst automatisch binnen weniger Wochen nach der Geburt seine Steueridentifikationsnummer. Die ist für den Kindergeldantrag nötig.

Die zuständige Familienkasse finden seine Eltern über die Webseite der Arbeitsagentur. Den Antrag können sie online herunterladen und mit den nötigen Unterlagen einreichen. Da Horst ihr zweites Kind ist, haben sie auch bereits eine Kindergeldnummer. Im Grunde ist es recht unkompliziert und die zuständige Stelle immer in der Nähe, egal ob jemand in Rheinland-Pfalz oder in Bayern Kindergeld beantragt.

Kindergeld: Wieviel ist es?

Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleiches, soll also die finanzielle Belastung durch Kinder mildern. Dabei ist es keine Sozialleistung, sondern wirkt sich in erster Linie steuerlich aus.

Die Kindergeldsätze werden regelmäßig angepasst, steigen also fast jedes Jahr ein wenig. Ab dem 1.1.2019 stehen Eltern beim Kindergeld folgende Beträge zu:

  • Erstes und zweites Kind: je 204 Euro
  • Drittes Kind: 210 Euro
  • Viertes Kind und jedes weitere: 235 Euro

Der Kinderfreibetrag soll ab 2019 auf 7620 Euro steigen. Der Freibetrag ist ein steuerfreier Anteil im Einkommen der Eltern. Allerdings gilt: entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Was ist besser für Dich? – Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Was die bessere Entscheidung für euch als Eltern ist, errechnet das Finanzamt. Eure Steuererklärung durchläuft eine sogenannte Günstigerprüfung. Habt ihr mehr Kindergeld erhalten als ihr durch den Freibetrag an Steuern sparen würdet, wird der Freibetrag nicht berücksichtigt. Ob also das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag die bessere Option sind, entscheidet sich jeweils nach Einkommenssituation. Diese Günstigerprüfung geschieht jedes Jahr bei jeder Steuererklärung wieder. So musst du auch bei stark schwankendem Einkommen, wie es bei Selbstständigen eben vorkommen kann, nichts weiter veranlassen – außer natürlich, deine Steuererklärung pünktlich abzugeben.

Den Kindergeldantrag und nötige Folgeanträge solltet ihr stellen, auch wenn ihr bereits wisst, dass der Freibetrag für euch günstiger ist, denn das Kindergeld wird beim Freibetrag angerechnet.

Kinderbetreuungskosten sind zum Teil steuerlich absetzbar.

Wie lange bekommen Selbstständige Kindergeld?

Kindergeld bekommst du bis zum 18 Lebensjahr des Kindes. Wenn sich das Kind länger in Ausbildung befindet, kann es auch länger Kindergeld geben. Allerdings sind auch beim Kindergeld Zuverdienstgrenzen zu beachten: Verdient dein studierendes Kind zu viel im Nebenjob oder gründet noch vor dem Abitur ein erfolgreiches Startup, kann der Kindergeldanspruch entfallen.

Wichtig zu wissen: Kindergeld läuft nicht automatisch immer weiter. Du musst regelmäßig Folgeanträge stellen.

Gibt es Kindergeld für Digitale Nomaden mit Kind?

Angestellte und Beamte, die ins Ausland abgeordnet sind, können sich auf den Dienst- bzw. Firmensitz in Deutschland berufen. Bei Selbstständigen kann das kompliziert sein. Wer seinen Aufenthaltsort dauerhaft im Ausland hat und öfter das Land wechselt, sollte unbedingt nachfragen, ob für mitreisende Kinder Kindergeldansprüche bestehen. Auch Pflege- oder Großeltern können das Kindergeld beantragen, wenn sie dauerhaft Kinder betreuen, deren Eltern abwesend sind.

Wer nur vorübergehend in Deutschland arbeitet, kann auch einen Anspruch auf Kindergeld haben, selbst wenn die Kinder nicht mit in Deutschland leben. Für Remote-Worker oder Handwerker, die Monate oder Jahre in Deutschland arbeitet, um Projekte abzuwickeln, kann sich also der Antrag auf Kindergeld durchaus bezahlt machen.

Auch dazu solltet ihr euch unbedingt sehr genau informieren, wenn das auf eure Situation zutrifft.

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