21. Mrz 2020 | Gründung

Als Wohnungsverwalter selbstständig machen: So geht’s!

Nebenkostenabrechnungen sind dein liebster Lesestoff? Wer sich als Wohnungsverwalter selbstständig machen will, der sollte mit Zahlen und Buchhaltung etwas anfangen können. Aber natürlich braucht es noch ein bisschen mehr…

Als Wohnungsverwalter selbstständig machen – Was muss man können?

Haus- und Wohnungsverwalter kümmern sich um eigene und fremde Immobilien, Wohnungen, Häuser oder Gewerbeflächen. Sie arbeiten für Privatleute oder haben Firmen als Kunden. Sie kümmern sich um die Belange rund um die Vermietung und/oder das Gemeinschaftseigentum, falls eine Immobilie mehrere Eigentümer hat. Wohnungsverwalter kümmern sich um alle Belange rund um Vermietung und Verpachtung, Abrechnung und Verwaltung von Immobilien.

als Wohnungsverwalter selbstständig
Ein Wohnungsverwalter kümmert sich neben dem 1A Zustand seiner Immobilien auch um die Buchhaltung.

Welche Arten von Wohnungsverwaltung gibt es?

Neben der kaufmännischen Wohnungsverwaltung gibt es auch die technische Wohnungsverwaltung.

Kaufmännische Wohnungsverwaltung

Zum kaufmännischen Aufgabengebiet gehört es zum Beispiel:

  • die Mieteinnahmen zu überwachen.
  • Nebenkostenabrechnungen zu erstellen.
  • gegenüber den Haus- oder Wohnungseigentümern eine Abrechnung zu fertigen.
  • dafür zu sorgen, dass über die Hausverwaltung abgerechnete anfallende Gebühren z.B. für Strom, Wasser, Abfallgebühren, Grundsteuer oder Handwerkerrechnungen rechtzeitig beglichen werden.
  • die Rechnungsbücher zu führen.
  • Termine zu beachten und einzuhalten, z.B. für die Nebenkostenabrechnung oder Gewährleistungsfristen bei Handwerksleistungen.
  • Mieten anhand des Mietspiegels festzusetzen und die regelmäßige Mieterhöhung durchzuführen.

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Technische Hausverwaltung

Auf der technischen Seite der Hausverwaltung kommen weitere Aufgaben und Kenntnisse hinzu – oder dafür wird ein eigener Dienstleister oder Mitarbeiter engagiert. Gemeinsam können die beiden Bereiche ein umfassendes Gebäudemanagement bieten.

  • Die technische Hausverwaltung umfasst:
  • Betrieb und Kontrolle der Einrichtungen.
  • Bedarf für Instandhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten prüfen.
  • Instandhaltungsarbeiten überwachen.
  • Modernisierung veranlassen und kontrollieren.
  • Generell alle Arbeiten am Gebäude prüfen.

Hier gibt es durchaus Überschneidungen zu den Aufgaben eines Hausmeisterservices.

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Basis für die Selbstständigkeit: Ausbildung zum Wohnungsverwalter

Wer als Wohnungsverwalter selbstständig arbeitet, muss sich mit betriebswirtschaftlichen Fragen, Mietrecht und anderen Fragen rund um Immobilien auskennen. Dieses Wissen kann eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau bieten. Man kann Immobilienmanagement auch studieren. Es gibt außerdem Weiterbildungsangebote, die aus Hausverwaltern geprüfte Hausverwalter machen. Solche Ausbildungsgänge sind keine Voraussetzung für den Berufseinstieg, sie helfen aber bei der Kundenakquise. Dass du eine Qualifikation nachweisen kannst, macht die vertrauenswürdiger.

Selbstständige Haus- und Wohnungsverwalter sind Freiberufler. Das bedeutet, dass es ausreicht, beim Finanzamt die Betriebseröffnung anzuzeigen. Erst wenn die Tätigkeit als Hausverwalter auch gewerbliche Züge annimmt, ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung nötig.

Selbstständig als Wohnungsverwalter: Anfangsinvestitionen

Um Wohnungen zu verwalten brauchst du vor allem Wissen und die Fähigkeit, gut mit Menschen zu kommunizieren. Die Grundausstattung an Räumen und Geräten ist daher zunächst eher einfach. Ein PC, gängige Software, mobile Erreichbarkeit und Mobilität. Du musst die Immobilien aufsuchen können, die du verwaltest, dafür brauchst du nicht nur ein Auto, sondern auch Objekte, die nicht allzu weit entfernt sind. Wer sich als Wohnungsverwalter selbstständig macht, setzt also auf regionales und lokales Marketing und baut sich in seiner Region einen guten Ruf bei den Kunden auf, damit sie ihn weiterempfehlen.

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