18. Okt 2018 | Gründung
Gibt es das überhaupt – eine Alternative zur Insolvenz? Ja, es gibt immer eine Alternative. Falls dein Unternehmen gescheitert ist, gibt es jedenfalls definitiv eine bessere Option, als in Südamerika unterzutauchen. Das Zauberwort heißt Schuldenvergleich. Was ist zu beachten bei dieser Alternative zur Insolvenz?
Ein Vergleich ist ein zivilrechtlicher Vertrag, mit dem eine Rechtssache durch gegenseitiges Nachgeben beendet wird. Und was ist ein Schuldenvergleich? Er bezeichnet eine Einigung zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger. Jeder Verbraucher kann bei Schulden einen Vergleich vorschlagen, während es dem Gläubiger offen steht, ob er in Vergleichsverhandlungen eintreten möchte. Im Zuge von Verhandlungen im Schuldenvergleich einigen sich die beiden Parteien auf die Abgeltung der Schulden in Form einer individuell ausgehandelten Regelung.
In den meisten Fällen einigen sich die Parteien auf einen Abzahlungsplan, der nur einen Teil der Schulden tilgt, während der Gläubiger auf den weiteren Teil seiner Forderung verzichtet. Der Rest der offenen Forderungen wird dem Schuldner erlassen, wenn er sich an die Abmachungen des Abzahlungsplans hält. Bei einem Vergleich bestätigen die Gläubiger dem Schuldner schriftlich, dass sie die Restforderung fallen lassen. So wird der Schuldner durch den Vergleich von seinen Schulden frei, ohne ein Insolvenzverfahren eröffnen zu müssen. Der Vergleich ist rechtlich abgesichert, sodass die einmal erlassenen Forderungen aus dem Vergleich nicht wieder als Schulden aufleben können.
Wenn du Schulden hast, die du auch langfristig nicht mehr begleichen kannst, dann steht dir die Möglichkeit der Insolvenz offen. Diese befreit dich nach Ablauf von mehreren Jahren von den Schulden. Das Insolvenzverfahren ist jedoch langwierig und es beschneidet dich für eine lange Zeit im wirtschaftlichen Handeln. Zudem musst du alles Geld, über das du innerhalb der so genannten Wohlverhaltensphase über das Existenzminimum hinaus verfügst, an deinen Insolvenzverwalter ausbezahlen.
Vor der Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz muss im ersten Schritt eine außergerichtliche Schuldenbereinigung angestrebt werden. Hierfür wird ein Plan für die Begleichung der Schulden entwickelt, um ihn dem Gläubiger oder mehreren Gläubigern vorzulegen. Nehmen die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan an, dann muss der Schuldner ausschließlich die Teilschuld aus dem Schuldenbereinigungsplan erfüllen. Alle anderen Verbindlichkeiten werden fallen gelassen. Durchschnittlich erhalten Gläubiger bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung einen Anteil in Höhe von 11,1% ihrer ursprünglichen Forderungen. Der Insolvenzvergleich hat rechtlich dieselbe Wirksamkeit wie der zivilrechtliche Schuldenvergleich.
Ein Schuldenvergleich bedeutet, dass du kein Insolvenzverfahren durchstehen musst. Auch für deine Kreditwürdigkeit nach Abschluss des Schuldenvergleichs und damit für die langfristige Zukunft ist das positiv: Mit einem Schufa-Eintrag, der ein Insolvenzverfahren enthält, hast du bei anstehenden Verträgen und bei zukünftigen wirtschaftlichen Unternehmungen deutlich mehr Schwierigkeiten. Ein Schuldenvergleich ist kein öffentlicher Vorgang, deshalb wird er nicht in Schuldenregister wie in dem der Schufa eingetragen. Das Insolvenzverfahren bedeutet, dass ein Schuldner quasi die Hosen runterlassen muss – alles offen legen, was die persönlichen und geschäftlichen Finanzen (und Schulden) betrifft.
Der Schuldenvergleich kommt auch den Gerichten entgegen. Denn sie werden durch den Vergleich von der Durchführung des umfangreichen Insolvenzverfahrens entlastet.
Auch die Gläubiger profitieren von einem Schuldenvergleich. Denn so können auch sie die Schuldenakte schließen und viel Geld, Zeit und Arbeit für die Beitreibung von Schulden einsparen. Durch den Vergleich der Schulden erhalten sie zumindest einen Teil ihrer Forderungen, während die Gläubiger im Insolvenzverfahren durch die teuren Verfahrenskosten meist leer ausgehen.
Bei einer Insolvenz erhalten Gläubiger in der Regel keineswegs ihre Forderung in voller Höhe. Von großem Vorteil ist es, wenn du bei einem Schuldenvergleich den Gläubigern eine Zahlung anbieten kannst, die höher ist als das, was sie bei einer Insolvenz erhalten würden. In Verbindung mit einem realistischen Ratenplan, den du in den folgenden Jahren auch erfüllen kannst, sollten sich die Gläubiger dann auf den Schuldenvergleich einlassen.
Wenn die Optionen „Insolvenz anmelden“ oder „Schuldenvergleich“ lauten, sehen deine Finanzen zurzeit offensichtlich nicht rosig aus. Alle Ratenpläne und Absprachen müssen unbedingt realistisch sein. Denn ein Gläubiger lässt sich freiwillig auf die Alternative zur Insolvenz ein. Wenn ihm die Geduld abhanden kommt oder ihm Zweifel an Versprechungen deinerseits kommen: Dann kann er die Absprache wieder platzen lassen. Zwangsvollstreckung und unfreiwillige Insolvenz sind die Folge. Alle Versprechen, die du machst, musst du auch einhalten können. Lieber tiefstapeln als Versprechen brechen!
Ein unbeteiligter Dritter sollte eingeschaltet sein. Bei allen Verhandlungen und Abmachungen sollte er einbezogen werden: Das erhöht das Vertrauen auf Gläubigerseite. Und auf dieses Vertrauen bist du angewiesen, um der Insolvenz zu entgehen. Ein solcher Mediator kann zum Beispiel ein Jurist sein. Genauso gut kann es ein anderer Unternehmer sein, der zu vermitteln bereit ist. Möglicherweise hat ein Gläubiger auch selbst einen Vorschlag, wer in die Verhandlungen einbezogen werden sollte.