06. Okt 2010 | Planen & Hilfen

Arbeiten mit mehreren Steuersätzen

Wenn Du eine Rechnung schreibst und für Deine Produkte oder Dienstleistungen die Umsatzsteuer berechnest, musst Du Dir zunächst erst mal darüber klar werden, welchen Steuersatz Du anlegen musst. In Deutschland liegt der Regelsteuersatz seit 2007 bei 19 %. Der ermäßigte Satz beträgt 7 % und gilt beispielsweise für kreative Arbeiten. Noch einfacher haben es Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG, die gar keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen müssen.

Natürlich kannst Du mit Billomat alle benötigten Steuersätze ganz einfach anlegen. Zudem ist es möglich, Deinen Artikel auch direkt den korrekten Steuersatz zuzuordnen. Wie das geht und was Du beim Anlegen und Bearbeiten von mehreren Steuersätzen mit Billomat beachten musst, erfährst Du im Folgenden.

Steuersätze anlegen mit Billomat

In Deinem Billomat Account kannst Du alle Steuersätze anlegen, die Du für Unternehmen brauchst. Klicke dazu im Menü auf „Einstellungen > Konfiguration > Steuern„. Ein Steuersatz besteht immer aus einem Namen (z.B. „USt“) und der Höhe (z.B. 19%). In der Übersicht über Deine Steuersätze kannst Du auch einen Steuersatz als Standard wählen. Dies hat zur Folge, dass dieser Steuersatz beim Anlegen von neuen Artikeln bereits vorausgewählt wird. Natürlich kannst Du ihn aber auch jederzeit ändern.

Alternativ kannst Du einen neuen Steuersatz auch direkt beim Schreiben Deiner Rechnung erstellen. Klicke dafür im Rechnungsformular in der Positionstabelle auf den Button „Neuer Steuersatz“ und definiere im Overlay den Namen und die Höhe des Steuersatzes. Durch Klick auf „Speichern“ erscheint der neue Steuersatz nicht nur in der Rechnung, sondern wird auch als Steuersatz in Deinen Einstellungen hinterlegt.

Über die Einstellungen kannst Du Deine Steuersätze anlegen und einen Standard definieren.
Über die Einstellungen kannst Du Deine Steuersätze anlegen und einen Standard definieren.

Artikeln einen Steuersatz zuweisen

Wenn Du über die Stammdaten eine Artikel anlegst oder diese bearbeitest, kannst Du jedem Artikel auch direkt einem Steuersatz zuordnen. Hier kannst Du beispielsweise definieren, ob ein Artikel mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 19% oder mit einer reduzierten Umsatzsteuersatz von 7% versteuert wird.

Sollte der benötigte Steuersatz noch nicht verfügbar sein, kannst Du auch direkt im Artikel-Formular einen neuen Steuersatz angelegen. Klicke dafür in der Positionstabelle auf den Button „Neuer Steuersatz“ und definiere im Overlay den Namen und die Höhe des Steuersatz.

Über die Stammdaten kannst Du deinen Artikel direkt einen Steuersatz zuordnen, Steuersätze
Über die Stammdaten kannst Du deinen Artikel direkt einen Steuersatz zuordnen.

Rechnung schreiben mit einem oder mehreren Steuersätzen

Eine Rechnung oder ein Angebot erstellst Du ganz einfach über das jeweilige Formular. Wenn Du bereits Artikel über die Stammdaten angelegt hast, kannst Du diese ganz einfach hinzufügen, indem du auf „neue Position aus Artikel…“ klickst. Wähle nun den Artikel aus, den Du als Rechnungsposition eingefügen willst. Hierbei wird der hinterlegte Steuersatz automatisch übernommen und der entsprechende Bruttopreis berechnet.

Über das Dropdown Menü in der Positionstabelle kannst Du den Steuersatz auch noch nachträglich innerhalb der Rechnung ändern oder einen neuen Steuersatz erstellen. Dieser wird nach dem Speichern natürlich auch direkt in Deine Steuer Einstellungen überführt.

Wähle einen Steuersatz aus dem Dropdown Menü oder erstelle direkt einen neuen Steuersatz, Steuersätze
Wähle einen Steuersatz aus dem Dropdown Menü oder erstelle direkt einen neuen Steuersatz.

Vorsicht Falle: Unterschiedliche Steuern

Generell werden in einer Rechnung beziehungsweise in einem Angebot unterschiedliche Steuern separat ausgewiesen. So kann Dein Dokument beispielsweise getrennte Zeilen für die Umsatzsteuer in Höhe von 7% und 19% haben. Steuersätze gelten aber auch dann als unterschiedlich, wenn zwar ihre Höhe, nicht aber ihre Bezeichnung identisch ist. So wäre es möglich, in einem Dokument eine 10%-A-Steuer und eine 10%-B-Steuer zu verwenden. Am Ende der Rechnung würden A- und B-Steuer getrennt aufgeführt.

Dieser Umstand kann zu Missverständnissen führen, wenn bei einer Rechnungs-Position die Umsatzsteuer nicht benannt wird und eine namenlose Steuer von 19% eingefügt wird. In diesem Fall würde beim Rechnungsbetrag 19% USt. und eine namenlose 19%-Steuer aufgelistet. Dies ist faktisch korrekt, sorgt aber oftmals für Missverständnisse, da der Anschein entsteht, die Umsatzsteuer würde doppelt berechnet. Achte als auf eine sinnvolle Benennung und Auswahl Deiner Steuersätze.

Keine Regel ohne Ausnahmen: Die Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt und im Folgejahr die 50.000-Euro-Grenze voraussichtlich nicht überschreitet, KÖNNEN aber MÜSSEN nicht zwangsläufig die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen aufschlagen (§ 19 Abs. 1 UStG).  Wenn Du Kleinunternehmer bist und bei Deinen Artikeln keine Steuer berechnest, musst Du in der Artikelverwaltung auch keinen Steuersatz auswählen. Zudem kannst Du in den Steuer Einstellungen gleich alle Steuersätze löschen. Deine Rechnungen und Angebote werden dann komplett ohne Steuersatz erstellt.