15. Feb 2023 | Unternehmenssteuerung
Die Arbeitszeit bezeichnet diejenige Zeit, in der ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber zur Verfügung steht, um die im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung zu erbringen. Es liegt im Interesse des Arbeitgebers, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter während der Arbeitszeit optimal zu nutzen. Daher bemühen sich viele Unternehmen, ihren Mitarbeitern unterschiedliche Modelle für die Arbeitszeit anzubieten, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen und zugleich den Bedürfnissen ihrer Angestellten entgegenkommen.
Neben dem Arbeitsvertrag und weiteren arbeitsrechtlichen Regelungen stellt das Arbeitszeitgesetz (kurz ArbZG) den rechtlichen Rahmen für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit. § 2 I ArbZG bestimmt die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit eines Arbeitnehmers. Ruhepausen sind dabei ausgenommen. Der Gesetzgeber legt in §3 ArbZG auch die Dauer der werktäglichen Arbeitszeit in Höhe von acht Stunden fest. Auch die Dauer und Ordnung von Ruhezeiten, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Nacht- und Schichtarbeit sowie zahlreiche Ausnahmen sind im Gesetz geregelt. Denn eine Reihe von Berufen stellt besondere Anforderungen an die Arbeitszeit. Unternehmen stehen in der Verantwortung, die gesetzlichen Regelungen genau zu beachten, wenn sie für ihre Mitarbeiter Arbeitszeit-Modelle anbieten, die vom gängigen Zeitfenster zwischen 9 und 17 Uhr abweichen.
Der Gesetzgeber hat in seinem Arbeitszeitgesetz primär darauf geachtet, dass die Arbeitszeit auf bestimmte Zeiten beschränkt wird. Der Arbeits- oder Tarifvertrag hingegen legt fest, wie hoch die Wochenarbeitszeit ist, ob Überstunden geleistet werden und wie die Vergütung gestaltet ist. Zu welcher Uhrzeit genau die Arbeit zu absolvieren ist, wann und wie lange Ruhepausen einzuhalten sind und wie sich die Arbeitszeit auf die Woche verteilt, wird meist vom Arbeitgeber vorgegeben und im Arbeitsvertrag niedergelegt.
Viele Unternehmen bemühen sich, ihren Mitarbeitern ein möglichst attraktives Arbeiten zu ermöglichen, um sie für das Unternehmen zu gewinnen und langfristig zu binden. Neben den gängigen Arbeitszeiten, die den Arbeitnehmer zu einem genau festgelegten Arbeitseinsatz verpflichten – zumeist werktäglich zu den üblichen Bürozeiten von 9 bis 17 Uhr –, können flexible Arbeitszeitmodelle auf unterschiedliche Lebenssituationen von Arbeitnehmern verbessert eingehen. Einerseits können flexible Arbeitszeiten die Motivation der Mitarbeiter erhöhen, den Krankenstand minimieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Andererseits können flexible Arbeitszeitmodelle dazu beitragen, dass die Produktivität eines Unternehmens erhöht, die Kundenzufriedenheit verbessert und Betriebsabläufe optimiert werden.
Arbeitszeitmodelle richten sich grundsätzlich nach der Machbarkeit innerhalb eines Unternehmens ebenso wie nach dem Bedarf seiner Mitarbeiter. Zu den inzwischen üblichen flexiblen Arbeitszeitmodellen gehören:
Die Vollzeitarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer in den meisten Unternehmen 40 Stunden in der Woche für sein Unternehmen arbeitet. In der Regel leistet der Mitarbeiter seine Arbeitsstunden in einem festen Zeitrahmen ab.
Jedes Arbeitsverhältnis, das weniger als das Vollzeitmodell umfasst, fällt unter den Begriff Teilzeitarbeit. Diese kann zum Beispiel auf 10 Stunden, aber auch auf 30 Stunden in der Woche festgesetzt sein. Innerhalb des Arbeitszeitmodells der Teilzeit gibt es mehrere Varianten. Diese sind:
Vorteile der Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit hat für Unternehmen umfangreiche Vorteile, wie zum Beispiel:
Das Arbeitszeitmodell Homeoffice dürfte dafür gesorgt haben, dass während der Jahre der Corona-Epidemie viele Unternehmen in Deutschland den Betrieb weiterführen konnten. Dank der flächendeckenden Verbreitung der mobilen Technik mit Laptops und Smartphones sind Arbeitnehmer ortsunabhängig einsetzbar. Die meisten Arbeiten, die mit Hilfe von Computern auszuführen sind, können auch außerhalb der Räumlichkeiten von Arbeitgebern erledigt werden. Das Homeoffice bietet Arbeitnehmern gute Möglichkeiten, ihren Beruf optimal in ihre private Lebenssituation zu integrieren.
Im Bereich des ortsunabhängigen Arbeitszeitmodells gibt es zwei Varianten
1. Homeoffice – arbeiten auf der Couch
Mit dem Begriff wird ein gelegentliches und unregelmäßiges Arbeiten bezeichnet, das nicht in den Räumen des Arbeitgebers, sondern am Wohnort des Arbeitnehmers stattfindet. Die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes unterliegt im Homeoffice keiner Vorschrift und wird in der Regel vom Arbeitnehmer selbständig organisiert. Wann und wie lange der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeitet, wird individuell und unregelmäßig vereinbart.
2. Teleheimarbeitsplatz – wenn das Unternehmen zu Hause einzieht
Im Gegensatz zum unabhängigen Homeoffice unterliegt der Teleheimarbeitsplatz gesetzlichen Regelungen. Der Teleheimarbeitsplatz ist ein Bildschirmarbeitsplatz, der in der Wohnung des Mitarbeiters vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Für den Teleheimarbeitsplatz ist ein gesonderter Arbeitsvertrag nötig, der die Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Ausstattung mit Möbeln, Arbeitsmaterial und Kommunikationsgeräten beschreibt, die vom Arbeitgeber bereitzustellen und zu installieren sind. Zudem sind der Zeitraum für das Bestehen des Arbeitsverhältnisses am Teleheimarbeitsplatz sowie die Arbeitszeiten vertraglich festzulegen. Der Telearbeitsplatz ist ein fester Arbeitsplatz, an dem der Mitarbeiter regelmäßig in seiner Wohnung für den Arbeitgeber arbeitet und weisungsgebunden ist.
Die Gleitzeitarbeit entbindet Arbeitnehmer von der Pflicht, pünktlich zu einem festgelegten Zeitpunkt mit ihrer Arbeit zu beginnen. Die Grundidee der Gleitzeitarbeit liegt in einer flexiblen Gestaltung von Arbeitsbeginn und -ende. Wer morgens später kommt, bleibt am Abend länger, um sein Arbeitspensum zu erfüllen. Das Arbeitsmodell Gleitzeit legt den Beginn und das Ende der Arbeit innerhalb von bestimmten Zeitintervallen fest, die sich um eine Kernarbeitszeit legen. Zur Kernarbeitszeit müssen alle Beschäftigten anwesend sein. Während der Gleitzeitphasen vor und nach der Kernarbeitszeit können sie hingegen Arbeitsbeginn und -ende flexibel wählen. Zum Beispiel liegt die Kernarbeitszeit zwischen 9 bis 16 Uhr. Die Gleitzeit beginnt zwischen 7 bis 9 Uhr und endet im Intervall zwischen 16 bis 18 Uhr.
Die Gleitzeitarbeit ist besonders in der Büroarbeit oder in Behörden gut umsetzbar. Für Produktionsunternehmen oder Handwerksbetriebe, aber auch für den Handel, der an feste Öffnungszeiten gebunden ist, eignet sich das Arbeitszeitmodell Gleitzeit nicht.
Vorteile auf einen Blick
Nachteile der Gleitzeit
In zahlreichen Berufen wird eine Erreichbarkeit erwartet, die jederzeit abrufbar ist. Dazu gehören zum Beispiel Notfallärzte, Hebammen sowie bestimmte Dienste von Handwerkern, aber auch die Feuerwehr oder technische Hilfsdienste. Besonders in Dienstleistungsberufen ist die Rufbereitschaft weit verbreitet. Sie verpflichtet den Fachmann, jederzeit während seiner Freizeit für die Arbeit bereit zu sein, wenn eine Anforderung entsteht. Er muss in der Lage sein, innerhalb kurzer Zeit an seinem Arbeitsplatz oder am Einsatzort zu erscheinen und seinen Dienst zu verrichten.
Rufbereitschaft – die Vorteile
Nachteile der Rufbereitschaft
Das Arbeitszeitkonto sorgt für ein hohes Maß an Flexibilität für Unternehmen und Arbeitnehmer. Bei diesem Modell werden die Arbeitszeiten in einem Konto erfasst und mit der vereinbarten Arbeitszeit abgeglichen. Überstunden führen zu einem Guthaben, das mit Zeiten von weniger Arbeitseinsatz wieder ausgeglichen wird. Fließt viel Zeit auf das Konto, wird das Guthaben nicht ausgezahlt, sondern durch freie Zeit wieder abgebaut. Das Modell ermöglicht es Unternehmen, Auftragsschwankungen optimal aufzufangen. Aber auch Arbeitnehmer profitieren von einer höheren Flexibilität, da sie für private Termine während der Arbeitszeit keinen Urlaub nehmen müssen. Das Arbeitszeitkonto lässt sich mit vielen anderen Arbeitszeitmodellen, wie zum Beispiel Gleitzeit oder Jahresarbeitszeit gut kombinieren.
Unternehmen, deren Betrieb starken saisonalen Schwankungen unterliegt, vereinbaren mit ihren Mitarbeitern in der Regel eine Jahresarbeitszeit. Diese legt eine jährliche Arbeitszeit in Stunden fest, die die Mitarbeiter innerhalb eines Jahres leisten müssen. Die Jahresarbeitszeit errechnet sich aus der Zahl der Arbeitstage, die innerhalb des Jahres anfallen und aus der Arbeitszeit pro Arbeitstag. Auf Basis der vereinbarten Jahresarbeitszeit kann das Unternehmen die wöchentliche Arbeitszeit während starker saisonaler Auslastung erhöhen und bei sinkender Anforderung absenken. Dabei zahlt das Unternehmen seinen Mitarbeitern einen regelmäßigen und gleichbleibenden monatlichen Lohn während des gesamten Jahres aus. Das Modell wird insbesondere zum Beispiel im Gartenbau oder in der Landwirtschaft eingesetzt, wo wetterabhängige Schwankungen ausgeglichen werden müssen.
Für die Aufrechterhaltung verschiedener Aufgaben ist Schichtarbeit unabkömmlich, wie zum Beispiel im Krankenhaus, im öffentlichen Verkehr oder bei der Polizei. Aber auch in vielen Unternehmen kommt Schichtarbeit zum Einsatz, um die Produktion kontinuierlich fortzusetzen oder um Dienstleistungen rund um die Uhr anzubieten. In zahlreichen Berufen kommt die vollkontinuierliche Schicht an sieben Tagen rund um die Uhr zum Einsatz, im teilkontinuierlichen Schichtmodell bleibt das Wochenende frei. Arbeitgeber und Unternehmen dehnen mit Schicht- und Nachtarbeit ihre Betriebszeiten aus. Kostenintensive Maschinen und Anlagen können nur mit Hilfe von Schichtarbeit optimal genutzt werden.
In der Vertrauensarbeitszeit gestalten Arbeitnehmer ihren Arbeitseinsatz unabhängig von ihrem Arbeitgeber und in Eigenverantwortung. Das Unternehmen erwartet im Gegenzug, dass der Arbeitnehmer seine Leistung zu einem festgesetzten Termin liefert. Die Vertrauensarbeitszeit eignet sich auch für einige wenige Arbeitsverhältnisse, die nicht kontrolliert werden können, wie zum Beispiel für Außendienstmitarbeiter oder Kreativmitarbeiter. Doch auch viele andere, modern geführte Unternehmen setzen auf die Vertrauensarbeitszeit.
Das Sabbatical ist ein ausgedehnter, unbezahlter Urlaub, den Unternehmen ihren Arbeitnehmern unter der Garantie des Arbeitsplatzes gewähren. Die Auszeit umfasst in der Regel zwischen drei bis 12 Monaten. Ein Rechtsanspruch auf das Sabbatical besteht lediglich für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie für Lehrer.
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