14. Jul 2021 | Buchhaltung

Aufschub für die Steuererklärung: Fristverlängerung beantragen

Selbstständige sind verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Das hat pünktlich zu geschehen. Doch was ist, wenn ausgerechnet jetzt ein Auftrag den anderen jagt und Du einfach keine Zeit findest, Deine Steuererklärung zu machen? Es darauf ankommen lassen und zu spät abgeben, ist keine gute Idee. Besser: eine Fristverlängerung beantragen oder Du suchst Dir sofort einen Steuerberater.

    1. Welche Fristen für die Steuererklärung gibt es?
    2. Warum ist es wichtig, bei der Steuererklärung Fristen einzuhalten?
    3. Steuererklärung zu spät abgegeben: Welche Sanktionen gibt es?
    4. Wie kann ich für die Steuererklärung eine Fristverlängerung beantragen?
    5. Was ist für einen Antrag auf Fristverlängerung zu beachten?
    6. Muster für Antrag auf Fristverlängerung
    7. Alternative: Steuerberater beauftragen
Fristverlängerung beantragen
Fristverlängerung beantragen: Mit einem Brief ans Finanzamt erreichst Du mehrere Monate Aufschub. (Bild © Fotolia)

Welche Fristen für die Steuererklärung gibt es?

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung haben sich seit dem Steuerjahr 2018 geändert. Seit dem Abgabejahr 2019 haben alle Steuerpflichtigen zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe ihrer Erklärung. Die Deadline ist der 31. Juli des Folgejahres.

Achtung: Sonderfall für die Abgabe der Steuererklärung 2020: Aufgrund der Pandemie darf die Steuererklärung des Jahres 2020 bis zum 31.10.2021 (je nach Feiertagsregelung auch 1.11./2.11.) abgegeben werden.

Seit dem Abgabejahr 2019, also seit der Steuererklärung für das Wirtschaftsjahr 2018, gilt die neue Abgabefrist für alle Bundesländer. Nur Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten die neuen Fristen schon etwas früher eingeführt, allerdings ausschließlich für elektronisch authentifiziert abgegebene Erklärungen. Für die übrigen Bundesländer und die nicht elektronisch authentifizierten Steuererklärungen für das Steuerjahr 2017 galten noch die alten Termine. Stichtag war letztmals der 31. Mai 2018.

Warum ist es wichtig, bei der Steuererklärung Fristen einzuhalten?

Eine Steuererklärung nicht fristgerecht einzureichen, kann Dich richtig Geld kosten. Verspätungszuschläge werden je nach Dauer und Häufigkeit von Fristüberschreitungen festgesetzt.

Der Zuschlag liegt zum Teil im Ermessen der Behörde und er bezieht sich bisher auf die insgesamt festgesetzte Steuer, nicht nur auf eventuell noch fällige Nachzahlungen. Selbst wenn sich aus der Steuererklärung eine Rückzahlung ergibt, darf das Finanzamt einen Verspätungszuschlag ansetzen. Besonders hoch fallen Verspätungszuschläge aus, wenn Du Dir durch die Verzögerung einen Zinsvorteil verschafft oder den Veranlagungsvorgang behindert hast.

Neu ist seit 2019 dass es eine Art Mindeststrafe für Steuerpflichtige gibt, die mit ihrer Erklärung zu spät dran sind. 0,25% der noch geschuldeten Steuersumme sind dann in jedem Fall fällig, mindestens jedoch 25 Euro pro Verspätungsmonat. Wer seine Steuererklärung seither erst nach Ende der neuen Fristen abgibt, zahlt in jedem Fall drauf.

Steuererklärung zu spät abgegeben: Welche Sanktionen gibt es?

Zwar hat der Gesetzgeber den Steuerzahlern eine längere Frist für die Abgabe ihrer Steuererklärung eingeräumt. Zugleich hat er jedoch auch die Strafen verschärft, wenn die Abgabefristen nicht eingehalten werden. Bis zu den Gesetzesänderungen konnten die Sachbearbeiter in den Finanzämtern einen großen Spielraum nach eigenem Ermessen für Steuerpflichtige nutzen, der mit den neuen Regelungen nun erheblich eingeschränkt ist. Zu den Sanktionen, die der Gesetzgeber bei einer verspäteten Abgabe bestimmt hat, gehören der Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und Steuerschätzungen sowie Zinserhebungen. 

Was ist der Verspätungszuschlag?

Mit dem Verspätungszuschlag hat der Gesetzgeber in der Abgabenordnung durch  eine Geldstrafe bestimmt, wenn die Steuererklärung zu spät beim Finanzamt ankommt. Demnach gilt ein Ermessensspielraum nur noch, wenn die Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben ist, das abgerechnet wird. Innerhalb der 14 Monate liegt es im Ermessen des Finanzamtes, einen Verspätungszuschlag zu erheben. Danach wird der Zuschlag automatisch fällig. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist in der Abgabenordnung mit 0,25 Prozent des Steuerbetrags und zugleich mindestens 25 Euro genau festgesetzt. Die Geldstrafe muss der Steuerpflichtige zuzüglich zu seiner Steuer bezahlen. 

Beispiel für den Verspätungszuschlag

Ein Steuerpflichtiger gibt die Steuererklärung für das Jahr 2021 erst im April 2023 ab. Er hat darauf verzichtet, einen Aufschub für die Steuererklärung zu beantragen. In der Folge erhebt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag ab dem regulären Abgabetermin bis zur tatsächlichen Einreichung der Steuererklärung. Es setzt als ersten Monat der Verspätung den August 2022 an und zählt die Monate bis zur tatsächlichen Abgabe im April 2023. Somit fällt ein Verspätungszuschlag für insgesamt 9 Monate mit jeweils mindestens 25 Euro an. Abhängig vom Steuerbetrag muss der Steuerpflichtige in diesem Fall mit mindestens 225 Euro an Verspätungszuschlag rechnen. 

Die extra Kosten musst Du natürlich auch in Deiner Buchhaltung verbuchen. Wie genau Du den Verspätungszuschlag buchen musst, erfährst Du in einem weiteren Artikel. 

Was ist das Zwangsgeld?

Der Gesetzgeber hat dem Finanzamt mit dem Zwangsgeld ein Mittel zur Beugung eines Steuerpflichtigen in die Hand gegeben. Dieses kann die Behörde bei besonders unwilligen Steuerzahlern einsetzen, die sich beispielsweise über einen längeren Zeitraum hinweg weigern, eine Steuererklärung abzugeben. Das Zwangsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen. Reagiert der Betroffene auf das Zwangsgeld und erfüllt seine Abgabepflichten, wird es damit hinfällig.

Was ist die Steuerschätzung?

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung nicht oder nur unzureichend einreichen, müssen mit einer Steuerschätzung rechnen. Dabei berechnet das Finanzamt die Steuerschuld, indem es den Gewinn eines Unternehmens oder die Einnahmen eines Steuerpflichtigen nach eigener Vermutung festlegt. In der Regel fällt die Schätzung durch die Behörde für den Steuerzahler sehr ungünstig aus. Als Folge entsteht bei einer Steuerschätzung eine vergleichsweise hohe Steuerschuld, die der Betroffene unabhängig von seinen tatsächlichen Gewinnen oder Einnahmen bezahlen muss. Die Schätzung ist neben dem Zwangsgeld eine Maßnahme, um den Steuerpflichtigen zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten anzuhalten.  

Wie kann ich für die Steuererklärung eine Fristverlängerung beantragen?

Du willst kein Geld verlieren, kannst es aber auf gar keinen Fall schaffen, Deine Steuererklärung pünktlich abzugeben? Dann wende Dich rechtzeitig an Dein Finanzamt, bevor die Frist verstrichen ist. Denn es gibt eine Art zeitlichen Puffer, den Dir das Amt auf Antrag zugesteht. Nenne einen Grund, warum es zum 31.7. für Dich in diesem Jahr nicht machbar ist, eine vollständige Erklärung einzureichen und bitte um eine Fristverlängerung für die Steuererklärung. Nenne dabei einen Termin, bis zu dem Du es schaffen wirst, die Unterlagen und die Erklärung abzugeben.

Meist ist es kein Problem, einen Aufschub zu bekommen. Bisher war eine Fristverlängerung bis zum 30.9. möglich. Neu ist ab dem Steuerjahr 2018, dass in Zukunft auch Fristverlängerungen bis zum 28.2. des nächsten Jahres eingeräumt werden können.

Der Grund, warum Du eine Fristverlängerung brauchst, sollte plausibel sein. Es können zum Beispiel Belege sein, die dir noch für die Steuererklärung fehlen. Auch akute Arbeitsüberlastung durch einen großen Auftrag, der gerade herein gekommen ist, ist bei Soloselbstständigen ein logisches Hindernis, um Steuererklärungsvordrucke auszufüllen. Wer sich beruflich für längere Zeit im Ausland aufhält oder schwer erkrankt ist, hat damit ebenfalls einen annehmbaren Grund, für die Steuererklärung Aufschub zu beantragen. Dass Du ausgerechnet im Juli in Urlaub fährst und Dich deshalb nicht um die Steuer kümmern kannst, wird als Grund eher nicht gelten.

Das Finanzamt kann Deine Bitte um Fristverlängerung auch ablehnen. Das bekommst Du immer schriftlich. Eine Zustimmung wird dagegen als stillschweigende Fristverlängerung gewährt: Hörst Du nichts vom Finanzamt, dann geht die Fristverlängerung stillschweigend klar. So spart die Behörde Zeit, Papier und Porto.

Bei einer Ablehnung musst Du dagegen schnell ran und dafür sorgen, dass Deine Erklärung noch rechtzeitig beim Finanzamt ankommt. Folglich ist es ganz wichtig, die Fristverlängerung rechtzeitig zu beantragen. Das kannst Du mit einem formlosen Schreiben, einer E-Mail oder sogar einem Anruf beim Finanzamt erledigen.

Was ist für einen Antrag auf Fristverlängerung zu beachten?

Um einen Aufschub für die Steuererklärung beantragen zu können, muss ein nachvollziehbarer und überzeugender Grund vorliegen. Denn nach der Festsetzung der Abgabefrist bis zum 31. Juli des Folgejahres sieht der Gesetzgeber eine Verlängerung der Frist nur noch für Ausnahmefälle vor. Steuerpflichtige sollten daher stets ihren Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt mit einer ausreichenden Begründung ausstatten. Zudem sollten sie sich rechtzeitig um einen Aufschub der Abgabefrist bemühen, wenn sie absehen können, dass sie die reguläre Frist nicht einhalten können. Wenn Steuerpflichtige einen Aufschub für die Steuererklärung beantragen, sollten sie auch einen neuen Termin nennen, bis zu dem sie die Abgabe umsetzen werden. 

Welche Umstände können einen Aufschub begründen?

Wer einen Aufschub für die Steuererklärung beantragen muss, der hat in der Regel entsprechend wichtige Gründe. So kann beispielsweise eine dichte Auftragslage rund um den regulären Abgabetermin einen Einzelunternehmer so stark beanspruchen, dass er für die Abgabe der Steuererklärung keine Zeit findet. Aber auch eine längere Krankheit, die mit Arbeitsunfähigkeit einhergeht, kann für Verständnis dafür sorgen, dass sich der Steuerpflichtige zunächst für seine Gesundheit einsetzen muss, bevor er sich um seine Steuererklärung kümmern kann. Auch ein Umzug, der in der Regel mit sehr viel Einsatz an Arbeit und Zeit einhergeht, gilt als ausreichende Begründung für eine verspätete Abgabe der Steuererklärung. 

Aufschub für die Steuererklärung beantragen – so geht’s!

Wer eine kurzfristige Fristverlängerung beantragen möchte, kann sich telefonisch oder per Fax an sein zuständiges Finanzamt wenden. Benötigt der Steuerpflichtige nur wenige Tage oder Wochen an Fristverlängerung, kann diese unkompliziert in einem kurzen Telefonat gewährt und ein neuer Termin vereinbart werden. Wird eine längere Frist benötigt, ist es zu empfehlen, einen Antrag schriftlich zu verfassen und einzureichen. Denn das Schriftstück kann im Zweifelsfall als Dokument zum Nachweis der Beantragung dienen. Nachdem der Antrag auf Fristverlängerung gestellt ist, haben Steuerpflichtige zwar keinen Rechtsanspruch auf eine schriftliche Bestätigung der Fristgewährung. In der Regel erhalten sie jedoch eine entsprechende Nachricht, die sich als Nachweis eignet. Reagiert das Finanzamt auf den Antrag hin nicht, darf dies als stillschweigende Zustimmung aufgefasst werden.

Einen Aufschub für die Steuererklärung kannst Du auch online auf dem Steuerportal der Finanzbehörden beantragen. Die Seite auf dem Elster Portal führt Dich zur elektronischen Beantragung, um eine Fristverlängerung beantragen zu können. 

Für einen schriftlichen Antrag per Brief oder per E-Mail kannst Du ein Muster wie das Folgende verwenden, in das Du alle Deine Daten entsprechend einfügst.

Belege verbuchen leicht gemacht
Entkomme dem Zettelchaos und vergiss nie wieder einen Beleg! Mit Billomat kannst Du Deine Belege einfach per Smartphone scannen und hast alles zentral an einem Ort gespeichert.  Mehr zur digitalen Belegerfassung erfahren >>

Muster für Antrag auf Fristverlängerung

fristverlängerung beantragen, Musterbrief

Alternative: Steuerberater beauftragen

Für Steuerberater gelten andere Fristen. Sie mussten bisher die Steuererklärungen ihrer Mandanten bis zum 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres einreichen. Die neuen Regelungen gewähren auch den Steuerberatern zwei Monate mehr Zeit. 14 Monate haben sie nun ab Ende des Steuerjahres. Ultimo für Steuererklärungen, die ein Steuerberater für Dich anfertigt, ist also der 28. Februar des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung des vorangehenden Jahres heißt das: Machst Du die Erklärung selbst, dann sollte sie zum 31.7. fertig sein. Du kannst aber eine Fristverlängerung beantragen, dann darfst Du etwas später abgeben.

Lässt du Deine Steuerangelegenheiten von einem Steuerberater machen, hast Du automatisch mehr zeitlichen Spielraum: die Steuererklärung 2019 zum Beispiel will das Finanzamt dann spätestens am letzten Februartag des Jahres 2021 haben. Allerdings solltest Du auch beim Steuerberater Deine Unterlagen nicht erst kurz vor Torschluss abliefern. Schließlich braucht das Team im Steuerbüro auch noch Zeit, um Deine Steuererklärung zu bearbeiten.

Update: Durch die Coronakrise wurden die Abgabefristen für die Steuererklärung für Steuerkanzleien nach hinten angepasst: Die Steuererklärung für das Jahr 2019 darf nun bis zum 31.8.2021 abgegeben werden und die Steuererklärung für das Jahr 2021 bis zum 31.5.2022.

Du bist auf der Suche nach einem Steuerberater?
Wir arbeiten mit kompetenten Steuerberatern zusammen, die Dich nicht nur bei Deiner Steuererklärung unterstützen, sondern sich auch noch bestens mit Billomat auskennen. Details erfährst Du auf unserer Informationsseite. Mehr zu den Billomat Steuerberatern erfahren >>

Ähnliche Fragen: