19. Jul 2018 | Buchhaltung

Auslandsfortbildung steuerlich absetzen – alles was Du wissen musst

Lernen im Ausland – Steuern sparen daheim

Fortbildungen sind wichtige Investitionen in die berufliche Entwicklung. Vor allem Auslandsaufenthalte befördern nicht nur sprachliche Fähigkeiten, sondern auch soziale Kompetenzen. Internationale Aktivitäten gehören heute auch für kleine und mittelgroße Unternehmen zum Alltagsgeschäft. Nicht nur Mitarbeiter in leitenden Positionen müssen daher stets weiter geschult werden. Den beruflichen Anforderungen an die Fortbildung von Unternehmern, Selbstständigen und Angestellten trägt die Möglichkeit, Auslandsfortbildung steuerlich absetzen zu können, Rechnung. 

Damit Du Deine Auslandsfortbildung steuerlich absetzen kannst muss sie in einem benennbaren Zusammenhang mit Deinem Beruf stehen.
Damit Du Deine Auslandsfortbildung steuerlich absetzen kannst muss sie in einem benennbaren Zusammenhang mit Deinem Beruf stehen. (Bild © unsplash.com)

Wie kannst Du Deine Auslandsfortbildung steuerlich absetzen?

Die Kosten für eine berufliche Fortbildung kannst Du grundsätzlich in Form von Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das gilt auch für eine Weiterbildung, die im Ausland stattfindet. Ausgenommen sind Aufwendungen, die das Unternehmen für die Fortbildung ihres Mitarbeiters übernimmt. Absetzbar sind nicht nur die Teilnahme- oder Seminargebühren, sondern auch Fahrt- und Reisekosten sowie die Kosten für Deinen Unterhalt und Übernachtungskosten. 

Wann lehnt das Finanzamt eine steuerliche Geltendmachung ab?

Damit Du Deine Auslandsfortbildung steuerlich absetzen kannst, solltest Du darlegen können, dass der Aufenthalt für Deine berufliche Tätigkeit Bedeutung hat. Denn das Finanzamt prüft die Notwendigkeit der Maßnahme gerade bei Auslandsreisen und -aufenthalten besonders genau nach. Bei einer steuerlichen Geltendmachung bewertet der Fiskus den Aufwand für die Maßnahme nach deren Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Das Finanzamt überprüft bei einer Fortbildungsmaßnahme im Ausland, inwieweit die Reise einen privaten Charakter hat. Das gilt vor allem für Schulungsorte, die touristisch attraktiv sind. Dabei folgt das Finanzamt vorrangig seiner Einschätzung, wenn der Auslandsaufenthalt mit privatem Erlebnispotential verbunden ist.

Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, dass der private Erlebnischarakter des Aufenthaltes höher zu bewerten ist als der berufliche Nutzen, dann kann es insbesondere eine steuerliche Geltendmachung von Fahrt- und Reisekosten sowie Übernachtungs- und Unterhaltskosten ablehnen. 

Welche Kriterien unterstützen die steuerliche Absetzbarkeit?

Um die steuerliche Geltendmachung Deiner Fortbildung zu gewährleisten, solltest Du auf einige zentrale Kriterien achten. Grundsätzlich kannst Du eine Auslandsfortbildung steuerlich absetzen, wenn diese in einem benennbaren Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit steht. Kriterien für einen beruflichen Zusammenhang können zum Beispiel das Eröffnen neuer Geschäftsfelder oder eines neuen Kundenkreises sein, für die Du Sprachkenntnisse einsetzen musst. Private Interessen für Deine Reise sollten nach Möglichkeit keine Rolle spielen. Dazu gehören zum Beispiel die Förderung Deiner Allgemeinbildung oder die Verbesserung von Sprachkenntnissen, die für Deine berufliche Tätigkeit nicht zwingend erforderlich sind. 

Steht der Erwerb von Sprachkenntnissen nicht im Vordergrund für die Auslandsfortbildung, dann können andere Kriterien als Begründung für einen Auslandsaufenthalt heran gezogen werden. Dazu können wissenschaftliche Ausbildungsinhalte gehören, die zum Beispiel nur in den USA angeboten werden. Auch die Wirtschaftlichkeit kann ein Kriterium stellen, wenn zum Beispiel ein Seminaranbieter im Ausland günstigere Preise oder ein reichhaltigeres Angebot vorlegt, als vergleichbare Seminaranbieter im Inland. 

Warum sollte Dein Aufenthalt gut organisiert sein?

Um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten, solltest Du die berufsbezogene Auslandsfortbildung gut organisieren. Achte darauf, dass Du während Deines Aufenthaltes keine langen Zeitintervalle einplanst. Diese könnten vom Finanzamt als private Erholungszeiten angesehen werden. Daher sollte Dein Zeitplan nicht mehr als einen halben Tag an Freizeit enthalten. Bietet das Ausbildungsinstitut seinen Unterricht in zu kurzen zusammenhängenden Zeiten an, dann kannst Du die freie Zeit zum Beispiel zur Vertiefung des Stoffes oder für geschäftliche Treffen nutzen.

Hierbei solltest Du darauf achten, dass Du Deine Tätigkeiten in einen Kalender einträgst und dazu gehörende Quittungen und Fahrkarten gut aufbewahrst. So lässt sich dem Finanzamt gegenüber Dein Aufenthalt und dessen beruflicher Bezug am besten nachweisen.

Mix aus Privataufenthalt und Fortbildung

Auch wenn Du Deinen Aufenthalt zum Teil privat nutzt, kannst Du Deine Auslandsfortbildung steuerlich absetzen. Hierfür solltest Du darauf achten, die Aufteilung in den privaten und beruflich bedingten Anteil Deines Auslandsaufenthalts genau nachzuweisen. Wenn Du zum Beispiel ein paar Tage vor Beginn der Ausbildung am Seminarort eintriffst oder nach Ausbildungsende noch ein paar private Tage anschließt, dann ist der private Anteil Deiner Reise klar umrissen und Du kannst ihn nachvollziehbar belegen. In diesem Fall kannst Du die privaten Anteile Deines Aufenthaltes ermitteln, indem Du die privaten Tage den beruflich bedingten Tagen gegenüberstellst. Deine beruflich bedingten Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung kannst Du dann anteilig und die Seminar- oder Tagungskosten vollständig steuerlich absetzen.

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