11. Apr 2019 | Buchhaltung
Wer eine Leistung oder Lieferung vollständig erbracht hat, der hat einen berechtigten Anspruch auf die vereinbarte Zahlung. Gerade kleine und mittelständische Betriebe, insbesondere aber auch Einzelunternehmer, Freiberufler oder Handwerker haben sehr schnell mit finanziellen Problemen zu kämpfen, wenn der Kunde nicht bezahlt. In kleinen Betrieben kommt oftmals dazu, dass die Buchhaltung eines Ein-Mann-Betriebs nicht die Kapazität hat, im Sinne der Zahlungsregulierung in regelmäßigen Abständen Zahlungseingänge kontrollieren und Außenstände einfordern zu können. Wenn Du jedoch Dein Mahnwesen gut organisierst, dann stellst Du damit auch Deine Liquidität sicher.
Als Außenstände bezeichnet das Rechnungswesen die Summe aus allen Forderungen, die in einem Unternehmen aufgrund von offenen Einzelrechnungen für Lieferungen und Leistungen vorliegen. Die Buchführung fasst Außenstände im Kunden- oder Debitorenkonto zusammen. Wenn Außenstände sehr hoch auflaufen, dann kann es ernsthaften Liquiditätsproblemen kommen. Unternehmen sollten daher ihre Außenstände in regelmäßigen Abständen kontrollieren. Auf diese Weise können sie im gegebenen Fall rechtzeitig durch Mahnungen reagieren und offene Rechnungen einfordern.
Die Grundvoraussetzung dafür, dass Du Außenstände einfordern kannst ist die Fälligkeit der betroffenen Rechnungen. Erst wenn eine Rechnung fällig ist, hat die Zustellung einer Mahnung eine Wirkung.
Die Fälligkeit von Außenständen ist von mehreren Umständen abhängig:
Nach Ablauf der Fälligkeit einer Forderung befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es erforderlich, dass zuerst eine Mahnung ergeht, damit der Zahlungsverzug eintritt.
Der Zahlungsverzug führt dazu, dass der Lieferant nicht nur die gesamten Außenstände einfordern kann. Daneben erhält er auch das Recht, zusätzliche Mahngebühren und Zinsen zu erheben. Wenn die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben wird, dann fallen auch für dessen Bearbeitung Kosten an. Leitet das Unternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren ein, dann fallen werden Zinsen und Auslagen, sowie Gebühren für das Gericht fällig. Daneben führt ein Zahlungsverzug in vielen Fällen dazu, dass die Außenstände in Auskunfteien, wie zum Beispiel bei der Schufa eingetragen werden.
Wenn Kunden eine Rechnung nicht bezahlen und die fällige Zahlungsfrist versäumen, dann sollten Unternehmen in jedem Fall tätig werden. Damit Du Außenstände einfordern kannst, solltest Du jedoch stets noch vor der Erstellung einer Mahnung die folgenden Voraussetzungen überprüfen:
Grundsätzlich bietet der Gesetzgeber dem liefernden oder leistenden Unternehmen drei Möglichkeiten, damit es offene Rechnungen einfordern kann. Diese sind:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine schriftliche Mahnung erforderlich, damit Dein Unternehmen Außenstände einfordern kann. Das trifft insbesondere für den folgenden Umstand zu:
Das Unternehmen hat es versäumt, in seiner Rechnung an einen Privatkunden
In allen anderen Fällen ist zwar keine Mahnung erforderlich, aber dennoch in den meisten Fällen sinnvoll. Wer keine Mahnung schreiben möchte, der kann nur auf die beiden anderen Möglichkeiten zurückgreifen, wenn er seine Außenstände einfordern möchte. Da beide Alternativen nicht nur mit der Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung, sondern auch mit einem vermehrten Aufwand und finanziellem Einsatz sowie mit einem erhöhten Risiko einher gehen, lohnt es sich in den meisten Fällen, wenn Unternehmen durch eine klassische Mahnung ihre Außenstände einfordern.
Das gerichtliche Mahnverfahren solltest Du erst dann in Betracht ziehen, wenn Mahnungen vorausgegangen und fruchtlos geblieben sind. Das gerichtliche Verfahren ist insbesondere dann einzuleiten, wenn ersichtlich ist, dass der Kunde nicht bezahlen wird. Unabhängig von der Höhe der Forderung können Unternehmen auch ohne einen Anwalt einen Antrag auf die Erstellung eines Mahnbescheides bei einem Mahngericht stellen. Dabei muss der Antragsteller Gebühren leisten, die der Schuldner bei erfolgreichem Ablauf des Mahnverfahrens tragen muss.
Inkassobüros übernehmen die Beitreibung von Außenständen unter der Voraussetzung, dass die Forderung unbestritten und fällig ist. Besteht die Möglichkeit, dass der Kunde eine Rechnung nicht bezahlt, weil er der Forderung widerspricht, dann ist das Gericht hierfür zuständig. Unternehmen, die ein Inkassobüro für die Beitreibung von Außenständen beauftragen, handeln jedoch nicht kundenfreundlich. Daher arbeiten insbesondere große Unternehmen, die eine breite Masse bedienen und den Verlust einzelner Kunden gut verkraften können, mit Inkassobüros zusammen.
Du kannst Dich von Deiner Buchhaltungssoftware Billomat per E-Mail daran erinnern lassen, sobald eine Rechnung eine Zahlungserinnerung erfordert, weil sie überfällig ist oder wenn auf eine erste Mahnung eine zweite folgen sollte. Die Funktion zur Erinnerung findest Du in Deinem Billomat Konto unter Einstellungen>Administration>Benachrichtigungen.
Dort setzt Du die entsprechenden Häkchen an denjenigen Funktionen, die Du aktivieren möchtest. Auf diese Weise kannst Du Dich über Rechnungen, Angebote und auch Mahnungen informieren lassen, wenn diese fällig sind und daher weitere Schritte erforderlich werden. Mit der Erinnerungsfunktion von Billomat behältst Du Deine Außenstände nicht nur im Blick, sondern Du kannst auch umgehend dafür sorgen, dass Du Deine Forderungen gegenüber Deinem Kunden geltend machst.
Mit einem Buchhaltungsprogramm wie Billomat kannst Du Dein Mahnwesen automatisieren und nach Deinen Wünschen konfigurieren. Überzeuge Dich einfach im unverbindlichen und kostenlosen Test selbst davon.