12. Feb. 2019 | Buchhaltung

Auswirkungen des Brexit auf die Rechnungslegung

Mit ihrem Votum im Jahr 2016 haben sich die Wahlberechtigten in Großbritannien dafür entschieden, dass das Land die Europäische Union verlässt. Der so genannte Brexit hat nicht nur weitreichende Auswirkungen auf die künftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Großbritannien. Auch das Steuerrecht und das Zollrecht sind vom Austritt Großbritanniens aus der EU betroffen. Aus diesem Grund müssen sich Unternehmer rechtzeitig mit den steuerrechtlichen Folgen des Brexit befassen, um sowohl auf die veränderten Regelungen zu reagieren, als auch Verluste durch zusätzliche Besteuerung zu vermeiden. Aber auch über die Auswirkungen des Brexit auf die Rechnungslegung sollten sich betroffene Unternehmen rechtzeitig informieren. 

Auswirkungen des Brexit auf die Rechnungslegung
Besonders über die Auswirkungen des Brexit auf die Rechnungslegung sollten sich betroffene Unternehmen rechtzeitig informieren. (Bild © unsplash.com)

Wer ist von den Auswirkungen des Brexit auf die Rechnungslegung betroffen?

Viele Unternehmen, die in wirtschaftlichen Beziehungen zu Großbritannien stehen, werten während der Verhandlungs- und Übergangsphasen die steuer- und zollrechtlichen Folgen des Brexit für sich aus. Denn die zu erwartenden Änderungen hinsichtlich Steuer und Zoll bringen auch Änderungen in der Bilanzierung mit sich. Die Auswirkungen des Brexit auf die Rechnungslegung betreffen besonders Unternehmen, die mit Großbritannien Handel betreiben oder deren Tochtergesellschaften dort angesiedelt sind.

Doch nicht nur Unternehmen, die mit England engen wirtschaftlichen Austausch pflegen sind vom Brexit betroffen. Auch Unternehmen, die ausschließlich im Inland wirtschaftlich aktiv sind, können Auswirkungen des Brexit zu spüren bekommen. Denn wenn zum Beispiel inländische Wirtschaftspartner eng mit Unternehmen in Großbritannien zusammen arbeiten, dann sind die Auswirkungen des Brexit auch für mittelbar Beteiligte deutlich zu spüren. 

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf die Rechnungslegung?

Nach dem Referendum verlor das Britische Pfund gegenüber dem Euro und dem US amerikanischen Dollar an Wert. Auch im Laufe der Brexit Verhandlungen und für die Zeit unmittelbar nach dem Brexit ist mit Kursschwankungen des Britischen Pfund zu rechnen. Aus diesem Grund müssen bilanzierende Unternehmen die Auswirkungen des Brexit auf die Rechnungslegung beachten und diese entsprechend ausführen:

Anlagevermögen anpassen

Grundsätzlich kann Anlagevermögen nur dann außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn nach aller Wahrscheinlichkeit eine andauernde Wertminderung zu erwarten ist. Im Rahmen des Niederstwerttests gleicht die Buchführung den Buchwert mit dem Zeitwert in ausländischer Währung ab. Da das Britische Pfund seit dem Referendum im Jahr 2016 gegenüber dem Euro und dem US amerikanischen Dollar abgefallen ist, ist durch den Brexit nachweislich ein tatsächlicher Wertverlust eingetreten. Daher kann auch bereits für Investitionsplanungen der Kursrückgang des Britischen Pfund einkalkuliert werden und die niedrigeren Anschaffungskosten angesetzt werden.

Wertminderungen angeben

Die Kursschwankungen des Britischen Pfund führen zu größerer Unsicherheit hinsichtlich zukünftiger Gewinnerwartungen britischer Unternehmen. Davon sind immaterielle Vermögenswerte genauso wie Geschäftswerte, Sachanlagen und Vorräte, aber auch Verlustvorträge betroffen. Der Brexit gilt aufgrund der wirtschaftlichen Veränderungen, die er mit sich bringt, als sicherer Anhaltspunkt für mögliche Wertminderungen. Diese sind entsprechend der Erwartungen anzugeben.

Annahmen überprüfen

Neben der Ermittlung der Kosten für eine Wiederbeschaffung muss auch die geplante Verwertung bei Beteiligungen, aktivierten Entwicklungskosten, dem Unternehmenswert oder Anteilen an verbundenen Unternehmen berücksichtigt werden. Wenn zum Beispiel eine aktivierte Entwicklung vorwiegend in Großbritannien eingesetzt wird, dann sind aufgrund des Brexit Wertminderungen zu erwarten. Diese Wertminderungen können jedoch nur auf einer Annahme basieren. Daher müssen Unternehmen die weitere Entwicklung des Britischen Pfund ebenso im Auge behalten wie die Veränderung des englischen Marktes und die Ergebnisse der Brexit Verhandlungen. Auf Basis ihrer Beobachtungen müssen sie bereits getroffene Annahmen im gegebenen Fall korrigieren.

Strenges Niederstwertprinzip für das Umlaufvermögen anwenden

In Bezug auf Forderungen, die in Großbritannien selbst oder gegenüber englischen Unternehmen bestehen, sind die üblichen Vorgaben für die Bewertung zu beachten. Für das Umlaufvermögen ist das strenge Niederstwertprinzip anzuwenden. Beim Niederstwertprinzip erfasst die Buchführung die Schulden eines Unternehmens in einem höchstmöglichen Wert, während sie das Vermögen des Unternehmens sowohl hinsichtlich seines Marktwertes als auch hinsichtlich der laufenden Anschaffungskosten mit dem niedrigsten möglichen Wert ansetzt. Das strenge Niederstwertprinzip, das das Umlaufvermögen betrifft, wendet den niedrigsten Wert für alle Vermögensgegenstände an.

Berichterstattung über den Brexit im Lagebericht angeben

Auswirkungen des Brexit auf die Rechnungslegung schlagen sich auch auf den Lagebericht nieder. Denn der Brexit mit seinen Wirkungen auf die allgemeine Konjunktur und die daraus resultierenden Schwankungen in den Wechselkursen nehmen Einfluss auf die wirtschaftlichen Belange von Unternehmen. Aus diesem Grund werden Chancen-, Risiko- und Prognoseberichte die jeweils individuellen Auswirkungen des Brexit auf das bilanzierende Unternehmen enthalten.

Ausführungen zum Brexit im Anhang

Bei der Berichterstattung zum Halbjahr haben Unternehmen die Pflicht, voraussichtliche Wertminderungen, die im Zuge des Brexit entstehen, zu erfassen. Im Anhang muss eine ausreichende Ausführung hierzu verfasst werden. In diesem ist nicht nur der Brexit als Auslöser von Veränderungen zu nennen. Auch daraus folgende Annahmen und Erwartungen sind darin zu erläutern.

Fremdwährungsumrechnung im Kassakurs

Nach dem Beschluss über den Brexit verlor das Britische Pfund sowohl gegenüber dem Euro als auch gegenüber dem US amerikanischen Dollar deutlich an Wert. Die Abwertung des Britischen Pfund hat für die Währungsumrechnung von Geschäftsvorfällen, die in Britischen Pfund abgewickelt werden, erhebliche Auswirkungen. Grundsätzlich dürfen für die Umrechnung von Geschäftsbewegungen in fremder Währung zwar Durchschnittskurse angesetzt werden. Sofern allerdings erhebliche Kursschwankungen vorliegen, müssen Umrechnungen mit dem Spotkurs erfolgen. Der Spotkurs – auch Kassakurs genannt – wird einmal pro Tag festgelegt. 

Risiken und Unsicherheiten im Abschluss angeben

Nicht nur die Kursschwankungen des Britischen Pfund, sondern auch die sich lange hinziehenden Verhandlungen über den Brexit bringen fortwährende Unsicherheiten für betroffene Unternehmen mit sich. Unternehmen, die mit Großbritannien in geschäftlichen Beziehungen stehen oder dort Tochterunternehmen betreiben, sehen sich mit Unsicherheiten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung, ihrer Ertragsaussichten und ihrer Investitionsplanungen konfrontiert. Weder können sie Geschäftsaussichten mit Gewissheit beurteilen, noch können sie das Ausmaß an Veränderungen in den zukünftigen Rahmenbedingungen abschätzen. Wenn bei Vermögen oder Schulden Buchwertanpassungen mit einem Risiko behaftet sind, dann müssen bilanzierende Unternehmen über mögliche Quellen der Unsicherheiten Auskunft erteilen. Im zutreffenden Fall ist der betroffene Posten mit seinem Buchwert zum Stichtag zu nennen. 

Auch für betroffene Aktien oder Wertpapiere müssen Unternehmen entsprechende Risiken nennen, da diese ebenso Einfluss auf die wirtschaftliche Situation des Betriebs nehmen. 

Beispiel Immobilieninvestments

Für Immobilieninvestments in Großbritannien besteht seit dem Beschluss zum Brexit eine zunehmend hohe Unsicherheit hinsichtlich ihrer Bewertung. Die Auswirkungen des Brexit auf die Rechnungslegung sind hier besonders deutlich, da ausführliche Angaben zu den Unsicherheiten der Bewertung zu machen sind. So müssen über getroffene Annahmen und Unsicherheiten genaue Erläuterungen ausgeführt werden. Der Nachtragsbericht muss auf aktuelle Entwicklungen des Brexit und dessen unmittelbare Auswirkungen auf entsprechende Investments genau eingehen. Darüber hinaus haben Unternehmen die Pflicht, weitere Angaben zu den Unsicherheiten in ihrer Bewertung zu machen und dabei auch Marktbeobachtungen anzuführen.

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