14. Dez 2017 | Unternehmenssteuerung

Auszubildende einstellen: Was brauchst du dafür?

Betriebe, die ausbilden, tragen eine hohe Verantwortung. Denn die ehemals so bezeichneten Lehrlinge müssen nach ihrer Ausbildung hochwertige berufliche Fertigkeiten aufweisen. Daher müssen Unternehmen, die Auszubildende einstellen, zahlreiche Voraussetzungen erfüllen, die ihre Qualifikation als Ausbildungsbetrieb sicher stellen.

Auszubildende einstellen: Was brauchst du dafür?
Auszubildende einzustellen hat viele Vorteile für das jeweilige Unternehmen. Jedoch muss es hierfür auch geeignet sein. (Bild © pixabay.com)

Auszubildende einstellen – Eignungsprüfung für Ausbilder

Die Industrie- und Handelskammern überprüfen, ob sich ein Betrieb dafür eignet, dass er Auszubildende einstellen kann. Die Kammern unterstehen in ihrer Feststellung und Überwachung der Betriebe den Regelungen aus dem . Darüber hinaus bestätigen sie den geprüften Unternehmen deren Eignung als Ausbilder durch die Eintragung in ein Verzeichnis für Ausbildungsstätten. Zu den wichtigen Voraussetzungen gehören:

  • Art und Einrichtung
  • Kompetenz
  • Verhältnis Ausbilder zu Auszubildende

Art und Einrichtung

Der Ausbildungsbetrieb muss das Gewerbe oder Handwerk selbst ausüben, in dem er Auszubildende einstellen möchte. Auch eine angemessene Einrichtung für die Praxis muss im Ausbildungsbetrieb nachweislich vorhanden sein.

Kompetenz

Der Ausbildungsbetrieb muss in der Lage sein, die Fertigkeiten des Berufes selbst zu vermitteln. Der Betrieb muss in seiner Praxis sämtliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen aufweisen, um diese kompetent an seine Auszubildenden weiterzugeben. Wenn der Betrieb das nicht leisten kann, dann kann er seine Mängel ausgleichen, indem er außerhalb des eigenen Betriebs Maßnahmen für seine Auszubildenden organisiert. Das kann zum Beispiel ein Verbund von mehreren Ausbildungsbetrieben leisten. Wenn ein Ausbildungsverbund die Ausbildung von Lehrlingen gemeinsam organisiert, dann muss er das im Ausbildungsvertrag ausdrücklich formulieren.

Verhältnis Ausbilder zu Auszubildende

Jeder Auszubildende braucht mindestens einen oder zwei Fachkräfte, die sich um seine berufliche Bildung kümmern. Darüber hinaus regelt eine Staffelung die erforderliche Anzahl von Fachkräften, die für die Auszubildenden bereit stehen müssen. Als Fachkraft gilt, wer den Fachberuf abgeschlossen hat, in dem er als Ausbilder fungiert. Auch Berufstätige, die bereits länger im Ausbildungsberuf arbeiten, als die doppelte Ausbildungsdauer beträgt, können als Ausbilder tätig werden. Betriebe, die Auszubildende einstellen, müssen die Ausbilder für eine angemessene Zeit während der Arbeitszeit für die Lehrlinge frei stellen.

Weitere Kriterien für Ausbildungsbetriebe

Damit ein Betrieb Auszubildende einstellen kann, muss er außerdem noch weitere Kriterien erfüllen

  • Organisation
  • Auslastung
  • Ausstattung
  • Sicherheit
  • Solvenz

Gute Organisation – erfolgreiche Ausbildung

Die Ausbildungsstätten müssen ihre Ausbildungsangebote sorgfältig planen und systematisch durchführen. Um eine qualifizierte Ausbildung zu leisten, muss das Unternehmen die Ausbildungsinhalte nachvollziehbar nachweisen. Der Betrieb muss den Ausbildungsplan im Laufe der Ausbildung konsequent umsetzen.

Genug zu tun

Unternehmen, die Auszubildende einstellen, müssen einen ungestörten Arbeitsablauf garantieren. Der Umfang der Produktion oder der Dienstleistung muss ebenso wie die Herstellungsverfahren sicher stellen, dass der Auszubildende in seinem Beruf auch praktisch geschult wird.

Ausstattung zum Lernen

Der Betrieb muss für die Ausbildung ausreichend Werkzeug, Gerätschaften und Maschinen aufweisen. Sämtliche Geräte, die für den Ausbildungsberuf relevant sind, müssen auch in der Firma oder im Ausbildungsverbund vorhanden sein. Das gilt für die produzierenden Unternehmen genauso wie für die handwerklichen Betriebe und für medizinische Ausbildungsstätten, die entsprechende Apparate aufweisen müssen.

Sicherheit geht vor

Betriebe, die Auszubildende einstellen, müssen ausreichende Sicherheitsvorkehrungen aufweisen. Diese müssen gewährleisten, dass Auszubildende in ihrer Gesundheit und ihrem Leben nicht gefährdet werden. Darüber hinaus müssen Ausbildungsbetriebe auch für einen Schutz vor unsittlichen Übergriffen sorgen.

Unternehmen mit sauberer Weste

Betriebe, die in einem Insolvenz– oder Vergleichsverfahren stehen, dürfen keine Auszubildenden einstellen. Auch die rechtskräftig ausgesprochene Gewerbeuntersagung disqualifiziert ein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb.

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