13. Nov 2019 | Buchhaltung
Verzugszinsen können säumige Kunden zur Zahlung motivieren. Denn mit jedem weiteren Tag, den das Geld noch nicht auf deinem Konto ist, fallen weitere Zinsen an. Je länger die Zahlung verzögert wird, umso teurer wird es für den Kunden. Jedoch kannst du Verzugszinsen – anders als Mahngebühren – nicht selbst festsetzen, du musst dich am Basiszinssatz orientieren. Verzugszinsen berechnen ist aber gar nicht so schwer.
Du hast den Job erledigt, die Rechnung geschrieben und wartest nun auf dein Geld, doch die Zahlung erfolgt nicht. Der Auftraggeber lässt sich mehr Zeit, als vereinbart und so kommt er in Zahlungsverzug. Es entsteht ein sogenannter Verzugsschaden, denn das Geld fehlt dir, dem Auftragnehmer, um dein Geschäft liquide zu halten. Um den Verzugsschaden zu kompensieren und um den Mehraufwand zu honorieren, den du hast, um dein Geld zu bekommen, gibt es Verzugszinsen und Mahngebühren. Verzugszinsen sind unabhängig von Mahngebühren oder anderen Verzugsschäden zu sehen. Die können also auch noch hinzu kommen und werden extra berechnet. Deswegen solltest du auch die Verzugszinsen berechnen.
Du kannst erst dann Verzugszinsen verlangen, wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug besteht. Und der tritt in drei Situationen ein:
In allen drei Fällen ist damit ein Termin gesetzt, ab dem Verzugszinsen berechnet werden können.
Verzugszinsen darfst du nicht selbst festsetzen und es gibt nicht den einen fixen Zinssatz dafür. Sie bestehen aus zwei Komponenten:
Der Verzugszinssatz richtet sich danach, ob der säumige Zahler ein Verbraucher oder ein Unternehmer ist. Für Verbrauchergeschäfte gelten derzeit 5%, bei Unternehmern darf der Gläubiger 9% aufschlagen (Stand: 2019). Da der Basiszinssatz bereits seit 2013 negativ ist, sind die tatsächlich berechenbaren Verzugszinssätze also niedriger als 5 bzw. 9%. Der z.B. im Januar 2019 geltende Basiszinssatz von -0,88% muss in dem Fall vom Verzugszinssatz abgezogen werden, wenn der Verzugszins berechnet wird. Verbraucher zahlen dann 4,12%, Firmenkunden kostet ihr Zahlungsverzug 8,12%.
Den Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Neben dem aktuellen findest du hier auch die älteren Basiszinssätze, so dass du für länger zurückliegende Zeiträume recherchieren und verlässliche Zahlen übernehmen kannst.
Basiszinssatz und Verzugszinssatz ergeben zusammen die Verzugszinsen. Berechnet wird auf den Tag genau ab Zahlungsverzug. Das bedeutet, dass du bei längerem Zahlungsverzug unter Umständen mit mehreren Zinssätzen für eine unterschiedliche Anzahl an Tagen rechnen musst.
Verzugszinsen berechnen geht beispielsweise so: Eine Designerin schreibt am 01.06.2015 eine Rechnung über 1.000 Euro netto. Sie verschickt die Rechnung über ihr Rechnungsprogramm online an den Kunden, der 01.06. ist also auch das Eingangsdatum der Rechnung. Der Kunde zahlt nicht. Auch ohne Mahnung tritt am 01.07. desselben Jahres Zahlungsverzug ein. 11 Monate später zahlt der Kunde endlich. Aber wie viel Verzugszinsen fallen an?
Der Basiszinssatz lag im Zeitraum vom 01.07.2015 bis zum 02.06.2016 bei -0,83 %. Da der Kunde Unternehmer ist, ist beträgt der Verzugszinssatz -0,83% + 9% = 8,17%.
Bei einem Zinssatz von 8,17% pro Jahr entfallen auf jeden weiteren Tag Zahlungsverzug ein Verzugszins von 0,2238 Euro in einem Jahr mit 365 Tagen und 0,2232 Euro pro Tag in einem Schaltjahr. Der Verzugszeitraum beträgt 184 Tage im Jahr 2015 und 154 im Jahr 2016. 2016 ist ein Schaltjahr.
Wenn das Geld endlich am 2. Juni 2016 auf dem Konto der Designerin eingeht sollten es statt 1.000 Euro nun 1075,76 Euro sein zuzüglich Umsatzsteuer.
Im ersten Beispiel hat sich während des Verzugszeitraumes der Basiszins nicht geändert. Das kann aber bei längerem Zahlungsverzug durchaus passieren. Deshalb muss man Verzugszinsen richtig berechnen, auch wenn mehrere Zinssätze vorhanden sind.
Ein Weihnachtsmann stellt seiner Weihnachtsmann-Agentur eine Rechnung über absolvierte Bescherungen: 1.000 Euro netto beträgt seine Rechnung vom 2. Januar 2016. Sie ist sofort fällig, aber nach 30 Tagen ist noch immer keine Zahlung erfolgt und der Verzug tritt ein. Die Weihnachtsmann-Agentur zahlt erst am 31. Dezember 2016. Auch hier fallen also für 11 Monate Verzugszinsen an, der Kunde ist ein Unternehmen und der Netto-Rechnungsbetrag identisch mit dem ersten Beispiel. Aber: Zum 01.07.2016 hat sich der Basiszinssatz von -0,83% auf -0,88% verringert.
Der Weihnachtsmann darf also für den Zeitraum vor dem 01.07.2016 mit 8,17% Verzugszinsen kalkulieren, ab dem 01.07.2016 fallen nur noch 8,12% an.
Februar bis Juni 2016 bedeuten also: 151 Tage mit je 0,2232 Euro Zinsen pro Tag also 33,70 Euro. Für die Monate Juli bis Dezember sind es 184 Tage mit jeweils 0,2219 Euro Zinsen also zusätzlich 40,83 Euro. Der Auszahlungsbetrag, den der Weihnachtsmann mehr als ein Jahr nach seiner Leistung erhält, ist 1074,53 Euro. Dazu kommen noch die Umsatzsteuer und sicherlich auch Mahngebühren.
Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, zu finden unter §288 BGB.
Die nachfolgende Tabelle bietet einen schnellen Überblick, um Verzugszinsen zu berechnen. Besteht eine Forderung über mehrere Jahre hinweg, ist jeweils der Basiszins anzulegen, der im betreffenden Jahr der Schuld gilt, um die Verzugszinsen zu berechnen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch die Höhe des Zinssatzes für den Verzug im Laufe der Jahre angepasst wurde. Um Verzugszinsen zu berechnen, müssen daher die entsprechenden Zinssätze für die verschiedenen Zeiträume angelegt werden.
Der Basiszinssatz befindet sich seit vielen Jahren im Absinken. Seit dem Jahresbeginn 2013 liegt er daher sogar im negativen Bereich. Die folgende Tabelle zeigt den Basiszinssatz sowie die Verzugszinsen für Verbrauchergeschäfte und Handelsgeschäfte ab dem 1. Juli 2009.
Datum | Basiszinssatz | Verzugszinssatz für B2C | Verzugszinsen B2B |
seit 1. Juli 2016 | -0,88% | 4,12% | 8,12% |
seit 1. Januar 2015 | -0,83% | 4,17% | 8,17% |
seit 1. Juli 2014 | -0,73% | 4,27% | 7,27% |
seit 1. Januar 2014 | -0,63% | 4,37% | 7,37% |
seit 1. Juli 2014 | -0,38% | 4,62% | 7,62% |
seit 1. Januar 2013 | -0,13% | 4,87% | 7,87% |
seit 1. Januar 2012 | 0,12% | 5,12% | 8,12% |
seit 1. Juli 2011 | 0,37% | 5,37% | 8,37% |
seit 1. Juli 2009 | 0,12% | 5,12% | 8,12% |
Ähnliche Fragen: