27. Jul 2020 | Planen & Hilfen
Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der gesetzlichen Krankenkasse für den Zeitraum kurz vor und nach der Geburt gezahlt wird. Nicht alle Selbstständigen haben darauf Anspruch, es muss einiges beachtet werden, damit man als Selbstständige Mutterschaftsgeld erhält.
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gehen Schwangere in den sogenannten Mutterschutz. Die Schutzfrist umfasst insgesamt 14 Wochen, sie endet also acht Wochen nach Geburt des Kindes. Bei Mehrlingsgeburten sind die Fristen länger.
Der Haken an der Sache: Hier handelt es sich um ein Arbeitnehmerinnenschutzrecht. Für Selbstständige gibt es keine verpflichtende Regelung. Schwangere Freiberuflerinnen und Unternehmerinnen müssen also bis zum Geburtstermin arbeiten. Besser ist allerdings, sich vorher Rücklagen zu schaffen, denn nicht jeder Schwangeren geht es bis zur Geburt so gut, dass sie arbeiten kann. Und nicht in jedem Beruf ist so lange Arbeiten in der Schwangerschaft für Mutter und Kind gut. Direkt aus dem Wochenbett zurück an den Schreibtisch wollen und können auch die Wenigsten. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, wie lange die Babypause dauern soll, ob eine Vertretung eingearbeitet werden muss und was du deinen Kunden über die Auszeit erzählen willst.
Eine Auszeit fürs Baby: Finanziell ist das für Selbstständige durchaus ein großes Risiko. Gerade bei Soloselbstständigen kommt unter Umständen über Monate gar kein Honorar mehr herein. Zum Glück können auch Selbstständige Kinder- und Elterngeld beantragen. Aber wie sieht es mit Unterstützung für die Wochen rund um die Geburt aus? Angestellte Frauen bekommen während des Mutterschutzes eine Entgeltersatzleistung, das Mutterschaftsgeld. Bei Selbstständigen gilt das nicht für alle Frauen.
Aber es ist durchaus möglich, dass Selbstständige Mutterschaftsgeld bekommen. Es gibt zwei Möglichkeiten und eine, bei der es statt Mutterschaftsgeld Krankentagegeld gibt.
Du bist bei einer gesetzlichen Krankenkasse und hast dort auch das Krankengeld mit versichert. Bei manchen Krankenversicherungen ist Krankengeld Teil eines Wahltarifs, den du haben solltest, wenn du planst, Kinder zu bekommen. Anspruch auf Krankengeld ist für Selbstständige auch aus anderen Gründen wichtig: Du hast keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, du bist schließlich deine eigene Chefin.
Vom Versicherungsstatus der Mutter sechs Wochen vor dem Entbindungstermin hängt ab, ob ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Das beantragst du direkt bei deiner Krankenversicherung.
Eine Krankenversicherung zu haben ist für alle, also auch für Selbstständige, Pflicht. Viele Selbstständige haben bei der Krankenkasse die Wahl zwischen privat oder gesetzlich. Andere sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Privat Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse zwar kein Mutterschaftsgeld, haben aber eventuell Anspruch auf andere Leistungen. Es ist sinnvoll, hier rechtzeitig nochmal die Verträge durchzusehen und sich genau zu erkundigen. Wer privat krankenversichert ist und zusätzlich einen Vertrag über Krankentagegeld abgeschlossen hat, kann für den Zeitraum des Mutterschutzes das Krankentagegeld in Anspruch nehmen.
Vom Bundesversicherungsamt gibt es auch nur dann Geld, wenn ein Angestelltenverhältnis besteht und es keine Zahlung der Krankenkasse gibt oder aufgestockt werden soll. Das betrifft also allenfalls die Selbstständigen, die nebenbei noch einen geringfügig entlohnten Angestelltenarbeitsvertrag haben oder bis in die Schwangerschaft hinein hatten.
Privat Versicherte aber zum Beispiel auch gering Verdienende, die bei ihrem Partner in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, bekommen kein Mutterschaftsgeld von ihren Krankenversicherungen. Stattdessen können sie aber einen Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes stellen. Geld gibt es auf diesem Weg aber auch nur dann, wenn zumindest ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis besteht oder bestanden hat.
Bei Selbstständigen Frauen hängt die Höhe des Mutterschaftsgeldes davon ab, wie hoch das gezahlte Krankengeld wäre. Das sollte 70% des durchschnittlichen Einkommens vor dem Mutterschutz entsprechen.
Wichtig ist, alle Aspekte rund um Schutzfristen und Mutterschaftsgeld für Selbstständige frühzeitig anzugehen. Zwar kannst du den Antrag erst 7 Wochen vor der Geburt stellen, aber es ist wichtig zu wissen, welche Ansprüche bestehen und wie du rund um die Geburt versichert bist.