11. Dez 2018 | Buchhaltung
Der Verlust der Arbeitskraft kann viele Gründe haben. In jedem Fall geht der Verlust mit einschneidenden Veränderungen im beruflichen und privaten Leben der Betroffenen einher. Wer die Möglichkeit zu arbeiten einbüßt, dem ist oftmals der Zugang zur selbstständigen Versorgung verwehrt. Daher lohnt sich nicht nur für Selbstständige und Freiberufler, sondern auch für Arbeiter und Angestellte die Überlegung, ob eine Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht kommt. Da der Abschluss einer Versicherung immer mit finanziellen Belastungen unterschiedlicher Höhe einhergeht, solltest Du bei der Überlegung auch berücksichtigen, ob Du die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen kannst.
Grundsätzlich können sämtliche Beiträge, die Du für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entrichtest, von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei gelten für die verschiedenen Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedliche Voraussetzungen. Der Gesetzgeber hat die steuerliche Behandlung der verschiedenen Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung mit unterschiedlichen Höchstgrenzen ausgestattet. Die Regelungen für die Besteuerung einer BU-Versicherung richten sich danach, in welcher Form der Vertrag ausgestaltet wurde.
Die Formen innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich zunächst durch zwei Kriterien. Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung SBU und die zusätzlich abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung BUZ stellen die beiden Grundformen. Die beiden Formen unterliegen einer unterschiedlichen Besteuerung. In der Steuererklärung ist daher genau darauf zu achten, dass die beiden Versicherungsarten deutlich unterschieden und unter der richtigen Bezeichnung im Formular eingetragen werden.
Die Private BU-Versicherung kann als eigenständiger Vertrag in Form der SBU oder als Zusatzversicherung BUZ zum Beispiel im Rahmen einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Sie bietet jedoch kaum nennenswerte Vorteile, da sie durch niedrige Höchstbeträge gedeckelt wird. Zwar kannst Du die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen, doch die steuerliche Begünstigung fällt entweder sehr gering aus oder sie entfällt vollständig. Die fehlende Möglichkeit zur steuerlichen Geltendmachung ist der entscheidende Nachteil der privaten BU-Versicherung.
Die Beiträge, die Du im Abrechnungszeitraum Deiner Steuererklärung in die private BU-Versicherung einbezahlt hast, kannst Du als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung in der entsprechenden Anlage angeben und geltend machen.
Unter die gleiche Position wie die Beiträge zur SBU fallen in Deiner Steuererklärung auch die im selben Jahr bezahlten Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Höchstgrenzen für die Geltendmachung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen liegen für Arbeitnehmer und Beamte bei bis zu 1.900 Euro. Für Selbstständige und Freiberufler können bis maximal 2.800 Euro an Versicherungsbeiträgen steuerlich geltend gemacht werden. (Stand 2018)
Da in der Praxis die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung pro Jahr für beide Berufsformen höher ausfallen als die steuerfreie Höchstgrenze, fällt die steuerliche Auswirkung der Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung meist vollständig weg.
Bei der eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung fallen ausschließlich auf den Teil der Rentenauszahlung Steuern an, die einen Ertrag darstellen. Der Ertrag ergibt sich aus der Dauer der Auszahlung aus der SBU. Tritt der Versicherungsfall früh ein, dann fällt auch der Ertrag höher aus, der sich aus der Versicherung ergibt. Wer nur wenige Beitragsjahre eingezahlt hat und viele Jahre Berufsunfähigkeitsrente bezieht, der trägt eine hohe steuerliche Belastung. Tritt die Berufsunfähigkeit hingegen nur wenige Jahre vor dem normalen Rentenalter ein, dann wird nur ein geringer Prozentsatz der Rentenauszahlung versteuert.
Ein weiterer Vorteil der SBU ist die Gestaltungsfreiheit in der Beitragszahlung. Denn die Beiträge in der selbstständigen BU-Versicherung können nach unten angepasst werden. So kann die Beitragszahlung den tatsächlichen Gegebenheiten in der wirtschaftlichen Situation stets angepasst werden. Die Flexibilität in der Beitragszahlung der SBU sorgt vor allem bei Selbstständigen für eine erhöhte Liquidität und damit für die notwendige Sicherheit in der Vertragserfüllung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung BUZ zusammen mit einer Basis Rente – bekannt auch als Rürup Rente – gekoppelt werden. Die Kombination der Rentenversicherung Rürup mit der BU-Versicherung fördert der Gesetzgeber durch Steuerbegünstigungen. Die staatliche Förderung setzt jedoch voraus, dass der Anteil der BU-Versicherung am Versicherungsbeitrag 49 Prozent des Gesamtprämie für die Kombiversicherung nicht übersteigt.
Der Abschluss eines Kombivertrags der BU-Versicherung mit einer Rürup Rentenversicherung bietet für den Versicherten spürbare steuerliche Vorteile im Gegensatz zur selbstständigen BU-Versicherung. Denn für die Rürup Rente in Kombination mit einer BUZ gelten Höchstbeträge von insgesamt 23.712 Euro für Alleinstehende und von 47.424 Euro für Verheiratete (Stand 2018). Die Beiträge werden in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben eingetragen.
Wer einen Anspruch auf eine BU-Rente hat, die aus einem Kombivertrag mit einer Rürup Rente entsteht, der bezahlt vergleichsweise hohe Steuerabgaben. Denn der Anteil der Rente, der versteuert wird, steigt jedes Jahr um zwei Prozent. Im Jahr 2018 liegt der zu versteuernde Anteil aus der BU-Rente im Kombivertrag bei 76 Prozent, während er 2019 weiter auf 78 Prozent klettert. Im Jahr 2040 wird die BU-Rente in Kombination mit Rürup vollständig versteuert werden.
Der Kombivertrag BUZ mit Rürup bietet den Versicherten in der Gestaltung der Beitragszahlungen wenig Spielraum. Denn die Beiträge können nicht ohne Risiko nach unten abgesenkt werden, wenn die wirtschaftliche Situation dies verlangt. Eine Beitragsabsenkung führt in der Kombination aus BUZ mit Rürup zu einer Leistungsabsenkung bei eintretender Berufsunfähigkeit. Führt der finanzielle Engpass gar zu einer Pause in den Beitragszahlungen, dann ruht auch der Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeit.
Neben der BUZ mit Rürup kann auch die Kombination aus BUZ und betriebliche Altersvorsorge Steuer sparen. In der betrieblichen Altersvorsorge bezahlt der Arbeitgeber Beiträge für seinen Arbeitnehmer in eine betriebliche Rentenkasse ein. Die bAV baut auf diese Weise eine Zusatzrente für den Arbeitnehmer auf. In der klassischen bAV trägt der Arbeitgeber die Beiträge in voller Höhe. Aber auch der Teil des Bruttogehalts von Arbeitnehmern kann in Form der bAV in die betriebliche Rentenkasse einbezahlt werden. Ab dem Jahr 2019 sind Firmen, die betriebliche Altersvorsorge anbieten, gesetzlich verpflichtet, 15 Prozent der Beiträge für die bAV ihrer Arbeitnehmer zu leisten. Der Höchstbetrag für die Beiträge der bAV liegt bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Organisation der betrieblichen Altersvorsorge führt dazu, dass auf die Beiträge keine Steuern anfallen. Denn entweder bezahlt der Betrieb die Beiträge direkt in die betriebliche Rentenkasse ein oder ein Teil des Bruttolohns wird in die Kasse überführt. Die Beiträge fallen daher nicht unter eine Besteuerung. Um eine steuerliche Angabe der Beiträge zur bAV muss sich der Arbeitnehmer daher nicht kümmern.
Die Kombiversicherung mit bAV führt zu einer Absenkung der Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente. Denn die Senkung des Bruttolohns führt auch dazu, dass weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Daraus ergeben sich in der Folge auch geringere Ansprüche an die gesetzlichen Rente. Daher sollte vor dem Abschluss einer bAV genau geprüft werden, ob die ausgezahlte Betriebsrente höher ausfällt als der Verlust der gesetzlichen Rentenansprüche.
Die Kombination einer BU-Versicherung mit einer betrieblichen Altersvorsorge führt dazu, dass eine ausbezahlte BU-Rente in voller Höhe zu versteuern ist. Der steuerliche Vorteil während der Zeit der Einzahlung wird durch die Besteuerung und die Erhebung von Sozialabgaben in der Auszahlungsphase aufgehoben. Denn auf die BU-Rente müssen nicht nur Steuern bezahlt, sondern auch die Abgaben für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung in voller Höhe geleistet werden. Davon ausgenommen sind lediglich BU-Versicherungen in Kombination mit Rentenversicherungen, deren Verträge vor dem Jahr 2005 bereits in Kraft getreten waren.