26. Jul 2021 | Unternehmenssteuerung
Für den Schutz der Angestellten in einem Unternehmen ist ein betrieblicher Ersthelfer Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt neben dem Sozialgesetzbuch und den Maßgaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung die Regelungen für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz. Dazu gehören Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung genauso wie die Erste Hilfe, die ein betrieblicher Ersthelfer leistet.
In diesem Beitrag:
Ein betrieblicher Ersthelfer ist in den meisten Unternehmen ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit entsprechender Ausbildung, die sich um Maßnahmen für die Brandbekämpfung und Evakuierung sowie um die Erste Hilfe kümmern.
Jeder Betrieb muss mit einem Ersthelfer vorsorgen, damit im Notfall schnelle Hilfe vor Ort ist. Ein betrieblicher Ersthelfer stellt die Erste Hilfe am Arbeitsplatz sicher. Damit das Unternehmen bei einem Arbeitsunfall, einer plötzlichen Erkrankung, Verletzung oder Vergiftung bis zum Eintreffen von Rettungskräften oder zur ärztlichen Versorgung eine schnelle Notfallversorgung gewährleistet, muss mindestens ein betrieblicher Ersthelfer bereitstehen.
Wie viele Ersthelfer ein Unternehmen einsetzen muss, hängt von der Betriebsgröße ab. Den BGW Vorschriften zufolge richtet sich die erforderliche Anzahl an betrieblichen Ersthelfern und Ersthelferinnen gemäß der folgenden Einteilung nach §26:
In kleinen Betrieben mit einer Größe zwischen zwei und zwanzig Mitarbeitern, die unter die Versicherungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, muss ein betrieblicher Ersthelfer gestellt sein. Hat das Unternehmen mehr als zwanzig versicherungspflichtige Mitarbeiter, dann unterscheidet der Gesetzgeber zwischen
Verwaltungs- und Handelsbetriebe müssen fünf Prozent aus der Anzahl ihrer Mitarbeiter als Ersthelfer stellen. Alle anderen Betriebe mit mehr als zwanzig Mitarbeitern müssen zehn Prozent zum Ersthelfer ernennen. In Kindertageseinrichtungen muss für jede Kindergruppe ein betrieblicher Ersthelfer für die Erste Hilfe zur Verfügung stehen. Universitäten müssen zehn Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer bereit stellen.
Betriebliche Ersthelfer müssen eine Ausbildung absolvieren, die aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten besteht. Die Grundausbildung dauert ungefähr einen Tag und erfolgt während der Arbeitszeit. Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung muss ein betrieblicher Ersthelfer mindestens alle zwei Jahre ein erneutes Erste-Hilfe-Training bzw. eine Erste-Hilfe-Fortbildung absolvieren. Die Ausbildung erfolgt ausschließlich bei Bildungsträgern, die die Berufsgenossenschaft benennt. Ein Unternehmen darf nur einen Ersthelfer ernennen, der auch den Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert hat.
In der Grundausbildung gewinnt ein betrieblicher Ersthelfer wichtige Kenntnisse über unterschiedliche Krankheitsbilder und Verletzungen. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht die praktische Umsetzung der Lerninhalte. Regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass der Ersthelfer sämtliche Maßnahmen der Ersten Hilfe, wie zum Beispiel die Wiederbelebung anwenden kann. In Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, kann eine Zusatzausbildung Pflicht werden.
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In Kindertagesstätten stehen Ersthelfer vor besonderen Herausforderungen. Die Ausbildung von Ersthelfern für Kindertagesstätten umfasst die allgemeine Grundausbildung und eine spezielle Erste-Hilfe-Ausbildung für Kinder. Spezifische Fortbildungen begegnen den besonderen Bedürfnissen von Kindern. Zum Inhalt der Zusatzausbildung gehören
Die Kosten für die Ausbildung zum Ersthelfer tragen die Unfallversicherer, bzw. die Berufsgenossenschaften. Die Berufsgenossenschaft rechnet die Kosten der Erste-Hilfe-Kurse direkt mit den Bildungseinrichtungen ab. Über die Gebühren für die Unterrichtseinheiten hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Der Unternehmer muss lediglich für den Arbeitsausfall und die Fahrtkosten aufkommen.
Der Betrieb meldet seine zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer der Bildungseinrichtungen an, die ihm die Berufsgenossenschaft nennt. Nach erfolgreicher Ausbildung ernennt der Betrieb den Ersthelfer für das Unternehmen offiziell, sodass seine Mitarbeiter davon wissen. Zur Ernennung bietet sich eine Urkundenverleihung an, nach der der Ersthelfer seine verantwortungsvolle Pflicht zur Ersten Hilfe antritt.