02. Okt 2020 | Unternehmenssteuerung
Der Betriebsrat ist ein Mittler zwischen den Arbeitnehmern und der Unternehmensführung. In seiner verbindenden Funktion vertritt der Betriebsrat die Anliegen und Interessen der Belegschaft gegenüber der Firmenleitung. Das Betriebsverfassungsgesetz beschreibt nicht nur die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Es gibt auch eine Anleitung, wie Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen.
Warum ist es sinnvoll einen Betriebsrat zu gründen? Ein Betriebsrat bietet sowohl für die Belegschaft als auch für den Betrieb selbst einige Vorteile.
Der Betriebsrat vertritt ehrenamtlich die Interessen und Belange der Arbeitnehmer und sorgt dafür, dass Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz eingehalten werden. Arbeitnehmerrechte können durch einen Apparat wie den Betriebsrat viel effektiver durchgesetzt werden als durch den einzelnen Mitarbeiter eines Unternehmens.
Auch die Betriebe selbst profitieren von einem Betriebsrat. Oft sind sie dadurch produktiver und innovativer. Zudem verfolgen sie eine familienfreundlichere Personalpolitik und verzeichnen eine geringere Fluktuation.
Wenn Du in Deinem Betrieb einen Betriebsrat gründen möchtest, dann richtest Du Dich nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsrechtes. Das Gesetz beschreibt detailliert die Aufgaben, Rechte und Pflichten, die sowohl das Unternehmen als auch die Belegschaft beachten müssen, wenn sie einen Betriebsrat gründen. So schafft es nicht nur einen Ausgleich an Interessen und Forderungen für beide Seiten. Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen den Arbeitnehmern vor allem ein Mitspracherecht in folgenden Bereichen:
Die Mitwirkung des Betriebsrates erstreckt sich von der Mitbestimmung über Beratung bis hin zum Informationsrecht. Wenn Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen, erwerben sie ein Mitspracherecht, das vor allem die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen betrifft.
Dazu gehört unter anderem die Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Belegschaft. Daher bestimmt der Betriebsrat bei Einstellungen, Versetzungen oder Entlassungen von Mitarbeitern mit. Darüber hinaus stehen insbesondere Maßnahmen zum sozialen und gesundheitlichen Schutz der Mitarbeiter im Fokus der Vertretung durch den Betriebsrat.
Gesetzeshüter Betriebsrat
Wenn Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen, dann übernehmen sie wichtige Verpflichtungen, die das Betriebsverfassungsrecht genau festlegt. Eine zentrale Aufgabe des Betriebsrates ist die Überwachung der Schutzvorschriften für die Arbeitnehmer, die das Arbeitsrecht vorgibt. Wer einen Betriebsrat gründen möchte, der muss sich über gesetzliche Vorschriften genau informieren. Schutzvorschriften für Arbeitnehmer finden sich in folgenden Gesetzestexten:
Nicht nur die Einhaltung des Arbeitsrechtes muss der Betriebsrat im Bedarfsfall anmahnen. Auch die Gleichstellung von Männern und Frauen muss er einfordern. Ebenso muss er über Arbeitnehmerrechte im Bereich der sozialen Vorsorge und Gesundheit aufklären. Darüber hinaus achtet der Betriebsrat auf die Einhaltung von Tarifverträgen. Daher muss er diese nicht nur kennen, sondern auch Abweichungen in der Praxis identifizieren. Ein Betriebsrat muss vor allem den eigenen Betrieb, seine Arbeitsabläufe, die Verträge und Hausregeln sehr gut kennen, um Pflichten einzufordern und Rechte durchzusetzen. Darüber hinaus ist der Betriebsrat der erste Ansprechpartner für Arbeitnehmer genauso wie für die Firmenleitung und sollte daher soziale Kompetenzen mitbringen.
Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens fünf ständigen Mitarbeitern können einen Betriebsrat gründen.
Betriebsräte sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig. Nur große Betriebe stellen ihre Betriebsräte von der beruflichen Tätigkeit frei. Betriebsräte in kleinen Betrieben üben ihre Ratstätigkeit während der Arbeitszeit aus.
Aus der Belegschaft, die einen Betriebsrat gründen möchte, berufen drei wahlberechtigte Mitarbeiter eine Versammlung ein. Die Gründungsinitiative muss sämtliche Arbeitnehmer des Betriebes spätestens drei Tage vor dem Termin über den Zweck der Einladung informieren.
Außer dem Arbeitgeber haben sämtliche Mitarbeiter des Betriebes ein Wahlrecht. Dazu gehören Arbeitnehmer und Lehrlinge über 18 Jahre, leitende Angestellte und Gesellschafter, geringfügig Beschäftigte, Aushilfen und Teilzeitkräfte genauso wie Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb arbeiten. Die gewählten Betriebsräte müssen dem Unternehmen mindestens sechs Monate angehören. Auch Heimarbeiter können den Betriebsrat stellen.
In Unternehmen mit bis zu fünfzig Wahlberechtigten erfolgt die Wahl in zwei Schritten. Zuerst wählt die Mitarbeiterversammlung einen Wahlvorstand, der aus drei Mitarbeitern besteht. Dieser bestimmt in einem zweiten geheimen Wahlgang den Betriebsrat in direkter Wahl. Großbetriebe wählen im ersten Schritt darüber hinaus einen Versammlungsleiter, der die Wahl des Wahlvorstands und die geheime Betriebsratswahl organisiert.
Grundsätzlich gelten für die Gründung eines Betriebsrats die folgenden sieben Voraussetzungen, die zu beachten sind:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, um einen Betriebsrat gründen zu können, besteht keine rechtlich zulässige Möglichkeit, diesen zu verhindern.