07. Nov 2018 | Gründung
Lebenslanges Lernen ist ein Muss – für Selbstständige gilt das genau wie für Angestellte und Beamte. Nur gibt es gerade bei kleinen oder neu gegründeten Unternehmen und in Zeiten geschäftlicher Flaute ein Problem: Woher das Geld nehmen? Die staatliche Bildungsprämie gibt es für berufliche Weiterbildung – egal in welchem Beruf und egal ob selbstständig oder angestellt. Wichtig ist: Man muss sie beantragen, bevor man eine Weiterbildung beginnt.
Auch für Unternehmer eines gut laufenden Betriebs gibt es ständig etwas Neues zu lernen: neue Computerprogramme, Rhetorik, Marketingseminare. Das umfangreiche Bildungsangebot auf dem Markt fordert Selbstständige heraus, sich Kompetenzen anzueignen. Denn Fortbildungen fördern nicht nur die beruflichen Fähigkeiten, sondern auch den Umsatz.
Doch es gibt verschiedene Hindernisse für Selbstständige, sich eine Weiterbildung zu leisten:
Die Reihenfolge der Prioritäten solltest Du vielleicht überdenken, denn Fortbildung füllt nicht nur fachliche Lücken sondern schafft auch neue Kontakte. Eine Fortbildung ist zudem eine inspirierende Abwechslung vom Job-Alltag. Und diese kann für den Betrieb neue Impulse setzen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Europäische Sozialfonds stellen die so genannte Bildungsprämie auch für Selbstständige bereit. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Teilen. Dazu gehören der Spargutschein und der Prämiengutschein.
Der Spargutschein ermöglicht eine Ansparung. Nach dem Vermögensbildungsgesetz kann so das angesparte Guthaben für eine Bildungsmaßnahme eingesetzt werden.
Der Prämiengutschein garantiert dem Empfänger, dass der Staat 50 Prozent der Kosten für die Bildungsmaßnahme übernimmt. Die Grenze der staatlichen Fördermöglichkeiten für Selbstständige liegt bei höchstens 500 Euro.
Was Selbständige wissen sollten: Im Bereich der Weiterbildung gibt es Zuschüsse vom Staat für Selbstständige. Wenn Unternehmer in ihre Fortbildung investieren möchten, stellt der Bund staatliche Fördermittel für Selbstständige bereit. Zu den wichtigsten Voraussetzungen, damit der Staat Fördermittel für Selbstständige vergibt, gehört ein nachgewiesenes Einkommen innerhalb einer festgesetzten Höchstgrenze. Zudem erwartet der Staat im Rahmen einer Förderung für Selbstständige Ernsthaftigkeit in der Zielsetzung sowie Durchhaltevermögen während der Doppelbelastung von Beruf und Fortbildung.
Auf der Plattform des Bundesministerums www. bildungspraemie.info steht ein Überprüfungsmodul für die Förderungswürdigkeit von Interessierten bereit. Mit diesem erfährst Du unkompliziert und schnell, ob Du die Voraussetzungen für Zuschüsse vom Staat für Selbstständige erfüllst.
Um Zuschüsse für Selbstständige im Rahmen einer beruflich notwendigen Fortbildung zu erhalten, müssen Unternehmer mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Zugleich liegt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens bei höchstens 20.000 Euro, um die Unterstützung vom Staat für Selbstständige beantragen zu können. Für Paare mit gemeinsamer Veranlagung beträgt die Einkommensgrenze des jährlich zu versteuernden Einkommens maximal 40.000 Euro, um Fördermittel für Selbstständige zu erhalten. Wer diese Grundvoraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf einen Prämiengutschein und kann einen Termin in einer Beratungsstelle vereinbaren.
Sobald Du Dich dafür entschieden hast, Zuschüsse vom Staat für Selbstständige in Anspruch zu nehmen, brauchst Du einen Termin bei einer Beratungsstelle. Die Beratungsstellen stellen den entsprechenden Bildungsprämiengutschein aus. Sie prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind und helfen auch, eine förderungsfähige Weiterbildungsmaßnahme mit Dir auszusuchen. Falls Du bereits ganz konkrete Wünsche und einen Bildungsträger gefunden hast – umso besser. Es ist nicht alles förderungsfähig: Nicht jeder Veranstalter, kein Einzelunterricht und auch keine Kurse, die schon aus anderen Geldtöpfen bezuschusst werden.
Wenn Du einen Prämiengutschein erhalten hast, kannst Du ihn binnen der folgenden 6 Monate für eine Weiterbildung einlösen. Er deckt bis zu 50% der Kursgebühren ab – maximal 500 Euro. Kostet Deine Fortbildung also 400 Euro, musst Du nur die Hälfte, also 200 Euro, bezahlen.
Die Bildungsprämie galt in den ersten Schritten bis Ende 2013. Der Bund erachtete die Zuschüsse vom Staat für Selbstständige in Form von Spar- und Bildungsgutscheinen als ein Erfolgsmodell, das es zu verlängern galt. So wurden seit dem Jahr 2017 neue Förderkonditionen erarbeitet, die den Erhalt und die Verwendung von Prämiengutscheinen erleichtern sollten.
Mit der Verlängerung der Bildungsprämie wurde festgelegt, dass die Prämiengutscheine für eine Förderung jährlich ausgegeben werden können. Davor konnten Interessenten lediglich alle zwei Jahre einen Prämiengutschein erhalten.
Auch die Altersgrenzen wurden abgeschafft. So kommen auch Antragsteller, die jünger als 25 Jahre sind sowie erwerbstätige Rentner in den Genuss der Fördermöglichkeiten für Selbstständige.
Die Höhe der Förderung hat sich seit der Einführung der Bildungsprämie nicht geändert. Doch in den meisten Bundesländern entfällt die so genannte 1.000 Euro Grenze. Damit übernimmt der Staat auch bis zu 500 Euro der Veranstaltungsgebühren, wenn diese höher sind als 1.000 Euro. Die Bundesländer Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein hingegen hielten an der 1.000 Euro Grenze für die Beteiligung an der Bildungsmaßnahme fest. Wenn Dein Wunschkurs in einem der nicht genannten Bundesländer 1.200 Euro kostet, bekommst Du 500 Euro Förderung und zahlst 700 selbst.
Auch die Palette der förderungswürdigen Veranstaltungen wurde erheblich erweitert. So gelten im Gegensatz zur ersten Phase der Bildungsprämie nunmehr seit 2017 auch Pflichtfortbildungen und Ausbildungen mit Prüfungen zu den förderungswürdigen Bildungsmaßnahmen.
Prüfungen gelten als förderungsfähig, solange sie in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen. Die Prüfungskosten müssen für eine Anerkennung auf der Abrechnung für die Fortbildung ausgewiesen und direkt über den Bildungsanbieter bezahlt worden sein.
Bestimmte Berufsgruppen unterliegen einer Verpflichtung zur regelmäßigen und nachweislichen Weiterbildung. Seit den Neuerungen für die Bildungsprämie kann der Prämiengutschein auch für diese Pflichtfortbildungen eingesetzt werden.
Sollte die Teilnahme an einem Kurs abgebrochen werden, kann die Differenz zwischen den Kosten für die Bildungsmaßnahme abzüglich des Eigenanteils vom Teilnehmer über die Bildungsprämie bezahlt werden.
Dauert eine Weiterbildungsmaßnahme länger, dann kann ein Prämiengutschein auch nach Abschluss eines Bildungsabschnitts zur Abrechnung eingereicht werden. Der Prämiengutschein gilt dann für die Kosten des entsprechenden Bildungsabschnittes.
Die Verlängerung der Bildungsprämie wurde bis Ende 2020 beschlossen. Bis Dezember 2020 werden daher Prämiengutscheine ausgegeben. Der Weiterbildungsanbieter kann Fortbildungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 abrechnen.
Infos und z.B. Kontaktdaten der Beratungsstellen findest Du auf der Webseite der Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info und unter der Telefonnummer 0800 2623 000.