28. Juli 2021 | Unternehmenssteuerung

Wie viel Bildungsurlaub muss man genehmigen?

Wer Angestellte hat, wird irgendwann mit der Frage nach Bildungsurlaub konfrontiert werden. Doch wie viel Weiterbildungsurlaub musst Du als Arbeitgeber bewilligen? Welche Art von Fortbildung fällt darunter und wie ist der Bildungsurlaub bei Selbstständigen geregelt? Alle Informationen findest Du in diesem Magazinbeitrag.

bildungsurlaub
Die meisten Länder erlauben fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr bzw. zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. (Bild © unsplash.com)

  1. Was ist Bildungsurlaub?
  2. Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
  3. Bildungsurlaub – wie viele Tage müssen genehmigt werden?
  4. Wann kann Bildungsurlaub abgelehnt werden?
  5. Wer zahlt den Bildungsurlaub?
  6. Wie ist Bildungsurlaub bei Selbstständigen geregelt?

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub (oder auch Bildungsfreistellung) ist eine zeitlich begrenzte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für eine Weiterbildung beantragen können.

Der Begriff Bildungsfreistellung soll dabei klar die Abgrenzung vom freizeitbedingten Urlaub aufzeigen, da Urlaubnehmende hier ihre persönlichen Fähigkeiten und ihr fachliches Wissen anreichern sollen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Angestellte haben in vielen Bundesländern das Recht, für eine politische oder berufliche Weiterbildung bezahlt freigestellt zu werden. Dies gilt in einigen Bundesländern auch für die Qualifizierung für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

In manchen Bundesländern hängt der Anspruch auf Bildungsurlaub von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. So haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus Baden-Württemberg beispielsweise erst nach mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit ein Anrecht auf Weiterbildungsurlaub.

Auszubildende sollten sich genau bei ihrem Unternehmen erkundigen, ob ihnen eine Bildungsfreistellung zusteht. Wer seine Ausbildung zum Beispiel im Saarland ausübt, hat erst ab dem zweiten Ausbildungsjahr Anspruch auf bezahlte Weiterbildungsfreistellung. In NRW haben Azubis dies nur bei fünf Arbeitstagen in der Woche und bei Bildungsmaßnahen im politischen Bereich.

Auch Selbstständige haben Anspruch auf Bildungsurlaub, jedoch gibt es dabei einige Unterschiede zu Festangestellten.

Bildungsurlaub – wie viele Tage müssen genehmigt werden?

Jedes Bundesland darf die rechtlichen Modalitäten für den Bildungsurlaub selbst festlegen und tut dies in Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen. Diese definieren, wie viel Bildungsurlaub Angestellten zusteht und wie lange volle Lohnfortzahlung gewährt werden muss.

Nur Bayern und Sachsen haben kein Weiterbildungsgesetz. Informationen zu den Regelungen und spezifische Ansprüche in Deinem Bundesland findest Du hier:

Die meisten Bundesländer erlauben fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr bzw. zehn Tage innerhalb von zwei Jahren.

Wann kann Bildungsurlaub abgelehnt werden?

Bildungsurlaub muss gewährt werden, wenn nicht nur die Angestellten, sondern in erster Linie auch das Unternehmen durch die berufliche Weiterbildung profitieren kann.

Wenn jedoch innerbetriebliche Gründe gegen eine Gewährung sprechen (wenn zum Beispiel der Angestellte im Betrieb dringend benötigt wird und der Urlaub anderer Angestellten in dieselbe Zeit fällt), darf der Bildungsurlaub abgelehnt werden.

Sollte das Budget für Weiterbildungen innerhalb des Unternehmens für dieses Jahr erschöpft sein oder ist die Fortbildung in deinem Bundesland nicht anerkannt, müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sie ebenfalls nicht unbedingt gewähren.

Wer zahlt den Bildungsurlaub?

In der Zeit der Fortbildung zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das Gehalt des Mitarbeitenden weiterhin.

Weitere Kosten für diese Bildungsmaßnahmen muss der Arbeitnehmende selbst tragen. Diese können jedoch steuerlich geltend und angesetzt werden. Zu diesen selbst zu tragenden Kosten zählen unter anderem:

  • Kursgebühren
  • Kosten für Lehrmaterialien
  • Fahrtkosten
  • Verpflegungskosten
  • Unterkunftskosten

Wie ist Bildungsurlaub bei Selbstständigen geregelt?

Für Selbstständige und Freiberufler*innen ist Weiterbildung ein essenzieller Teil ihrer Existenz. Denn wer sich nicht weiterbildet, verliert auf dem sich ständig verändernden Markt schnell den Anschluss.

Doch natürlich gibt es, im Gegensatz zu Angestellten, für Selbstständige und Freiberufler*innen keine Lohnfortzahlung während der Zeit der Abwesenheit.

Dafür können selbstständig agierende Personen jedoch sogenannte Bildungsschecks in ihrem Bundesland oder die Bildungsprämie des Bundes beantragen.

Informationen zu möglichen Weiterbildungen finden Selbstständige bei der Arbeitsagentur oder direkt bei den Weiterbildungsinstituten vor Ort (siehe dazu auch unser Interview mit Meik Zimmermann vom Institut für Weiterbildung und Kompetenzförderung Südwestfalen).

Weitere Artikel zu diesem Thema: