02. Jan 2019 | Gründung

BilRUG: Größenklassen für Unternehmen

Wie die Bilanzierung in Unternehmen aussehen muss, hängt davon ab, wie groß das Unternehmen ist. Das BilRUG hat das ab 2016 neu geregelt. BilRUG ist die Abkürzung für das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz – also ein Gesetz, in dem steht, wie die Bilanzrichtlinien umzusetzen sind. Es reformiert das Handelsgesetzbuch.

Bilrug
Wie viele seid ihr im Team? Deine Pflichten rund um Bilanzen und Jahresabschluss hängen davon ab, ob deine Firma laut dem BilRUG als klein, mittel, oder groß eingestuft wird. (Bild © unsplash.com)

BilRUG – ein Schritt zu mehr System

Die EU hat verlangt, dass die Rechtslegung in Deutschland systematischer werden muss, was Firmen angeht. Daher gibt es seit 2015 das BilRUG. Die wesentliche Neuerung war: Die Schwellenwerte für Firmen wurden neu geordnet. Firmen gibt es wie Kleidung in klein, mittel und groß. Von der Größe der Firma hängt ab, welche Pflichten ein Unternehmen bei Bilanz und Jahresabschluss hat. Auch die Offenlegungspflicht wird umfangreicher, je größer das Unternehmen ist.

Wichtig: Es geht hier um das Handelsgesetzbuch. Von der Neuordnung sind also nur die Firmen betroffen, für die das Handelsgesetzbuch zuständig ist. Kapitalgesellschaften zum Beispiel.

Wie wird die Größe einer Firma festgemacht?

An drei Schwellenwerten () wird festgemacht, ob eine Firma als klein, mittel oder groß eingestuft ist.

Genommen werden folgende Maße:

  • Bilanzsumme
  • Umsatzerlöse ()
  • Anzahl der Mitarbeiter

Wann ist eine Firma klein?

Eine Firma ist klein, wenn:

  • die Bilanzsumme kleiner als 6 Millionen ist.
  • die Umsatzerlöse sich unterhalb von 12 Millionen bewegen.
  • sie weniger als 50 Mitarbeiter hat.

Wann ist eine Firma mittel?

Eine Firma ist mittel, wenn

  • die Bilanzsumme niedriger als 20 Millionen ist.
  • die Umsatzerlöse kleiner als 40 Millionen sind.
  • und es weniger als 250 Mitarbeiter gibt.

Wann ist eine Firma groß bzw. ein Konzern?

Eine Firma ist groß bzw. ein Konzern, wenn noch mehr von allem da ist, also

  • Bilanzsumme größer als 20 Millionen,
  • Umsatzerlöse oberhalb von 40 Millionen
  • und mehr als 250 Mitarbeitende.

Zwei von drei Kriterien müssen laut des BilRUGs zutreffen. Es zählt bei Neugründungen der erste Abschlussstichtag, bei bestehenden Firmen nimmt man die Stichtage von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren als Messpunkt.

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