02. Jan 2019 | Gründung
Wie die Bilanzierung in Unternehmen aussehen muss, hängt davon ab, wie groß das Unternehmen ist. Das BilRUG hat das ab 2016 neu geregelt. BilRUG ist die Abkürzung für das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz – also ein Gesetz, in dem steht, wie die Bilanzrichtlinien umzusetzen sind. Es reformiert das Handelsgesetzbuch.
Die EU hat verlangt, dass die Rechtslegung in Deutschland systematischer werden muss, was Firmen angeht. Daher gibt es seit 2015 das BilRUG. Die wesentliche Neuerung war: Die Schwellenwerte für Firmen wurden neu geordnet. Firmen gibt es wie Kleidung in klein, mittel und groß. Von der Größe der Firma hängt ab, welche Pflichten ein Unternehmen bei Bilanz und Jahresabschluss hat. Auch die Offenlegungspflicht wird umfangreicher, je größer das Unternehmen ist.
Wichtig: Es geht hier um das Handelsgesetzbuch. Von der Neuordnung sind also nur die Firmen betroffen, für die das Handelsgesetzbuch zuständig ist. Kapitalgesellschaften zum Beispiel.
An drei Schwellenwerten (§ 267 HGB) wird festgemacht, ob eine Firma als klein, mittel oder groß eingestuft ist.
Genommen werden folgende Maße:
Eine Firma ist klein, wenn:
Eine Firma ist mittel, wenn
Eine Firma ist groß bzw. ein Konzern, wenn noch mehr von allem da ist, also
Zwei von drei Kriterien müssen laut des BilRUGs zutreffen. Es zählt bei Neugründungen der erste Abschlussstichtag, bei bestehenden Firmen nimmt man die Stichtage von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren als Messpunkt.