11. Jul 2018 | Buchhaltung
In der Schweiz sind Unternehmen genauso wie in Deutschland zur Buchführung verpflichtet. Dennoch gibt es Unterschiede. Zum Beispiel bezeichnen Schweizer Unternehmen die in Deutschland gängige Gewinn- und Verlustrechnung als Erfolgsrechnung. Daneben müssen sie das so genannte Obligationenrecht kennen. Eine genauere Betrachtung der Buchführungspflicht in der Schweiz fasst die wichtigsten Regelungen zusammen.
Die gesetzlichen Regelungen für die Buchführung in der Schweiz sind durch das Obligationenrecht geregelt. Das Obligationenrecht ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Es ist mit dem deutschen Privatrecht oder Schuldrecht vergleichbar. Das Obligationenrecht ist in fünf grundlegende Abteilungen aufgeteilt. Die vierte Abteilung befasst sich mit dem Handelsregister und Geschäftsfirmen sowie mit der kaufmännischen Buchführung. Der 32. Titel der vierten Abteilung betrifft die kaufmännische Buchführung im besonderen, deren Regelungen der Gesetzestext in den Artikeln 957 bis 964 ausführt.
Grundsätzlich haben alle Schweizer Unternehmer eine Pflicht zur Buchführung. Doch die Art der Ausführung entscheidet über den Aufwand für die Buchführung in der Schweiz. Denn in der Schweiz gilt es, entweder die doppelte oder die einfache Buchführung auszuführen.
Laut Art 957 Abs. 1 OR unterliegen grundsätzlich alle Firmen, die eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister haben, auch der Buchführungspflicht in der Schweiz.
Zur einfachen Buchführung mit einer Dokumentation über Einnahmen und Ausgaben und über das Firmenvermögen verpflichtet sind hingegen:
Die Buchführungspflicht in der Schweiz hängt nicht nur von der Rechtsform eines Unternehmens ab, sondern vor allem von seiner wirtschaftlichen Größe. Wer von der Buchführungspflicht befreit ist, der ist von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Er muss lediglich eine einfache Buchführung erstellen. Damit müssen vor allem kleine Unternehmen, Vereine und Stiftungen die Lasten der doppelten Buchführung nicht tragen.
Die Buchführung erfasst und dokumentiert alle geschäftlichen Aktivitäten in einem Unternehmen, die mit dem Erwerbsziel verbunden sind. Dabei umfasst sie vor allem alle finanziellen Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seinen Geschäftspartnern, Kunden oder Behörden.
Die Buchführungspflicht in der Schweiz schließt die Pflicht zur Rechnungslegung ein und hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu folgen.
Die Rechnungslegung stellt die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens so dar, dass Außenstehende einen Einblick erhalten und sich ein Urteil bilden können. Die Rechnungslegung geschieht durch den Geschäftsbericht. Die Buchführung erfasst sämtliche Aktivitäten und Transaktionen innerhalb eines Unternehmens, um sie zu ordnen und zusammen zu führen. Die Rechnungslegung stellt in der Folge die Ergebnisse aus der Finanzbuchhaltung dar. Hierzu gehören folgende zentrale Instrumente:
Die Bilanz, die Erfolgsrechnung und die Geldflussrechnung sind hierbei die wichtigsten Instrumente im Rahmen der Buchführung. Die Bilanz stellt eine Übersicht der finanziellen Lage eines Unternehmens zur Verfügung, während die Erfolgsrechnung einen Überblick über die Ertragslage verschafft. Die Geldflussrechnung hingegen gibt Auskunft über die Geldströme des Unternehmens.
Die Buchführungspflicht in der Schweiz folgt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die im Art. 957a OR ausgeführt sind. Dazu gehören:
Die Buchführung in der Schweiz muss auf eine systematische, vollständige und wahrheitsgetreue Erfassung der Geschäftsvorfälle achten. Die einzelnen Buchungsvorgänge müssen durch einen Beleg auf Papier oder in elektronischer Form nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss die Buchführung klar nachzuvollziehen und zweckmäßig ausgestattet sein. Die Buchführung in der Schweiz muss für die Finanzbehörden eindeutig nachprüfbar sein. Sie muss in der Landeswährung oder in der Währung ausgeführt sein, mit der das Unternehmen hauptsächlich umgeht. Die Buchführung in der Schweiz muss in einer der Landessprachen in schriftlicher Papierform oder in elektronischer Form ausgeführt sein.
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