11. Jul 2018 | Buchhaltung

Buchführungspflicht in der Schweiz

Schweizer Buchführung – ein kleiner Einblick

In der Schweiz sind Unternehmen genauso wie in Deutschland zur Buchführung verpflichtet. Dennoch gibt es Unterschiede. Zum Beispiel bezeichnen Schweizer Unternehmen die in Deutschland gängige Gewinn- und Verlustrechnung als Erfolgsrechnung. Daneben müssen sie das so genannte Obligationenrecht kennen. Eine genauere Betrachtung der Buchführungspflicht in der Schweiz fasst die wichtigsten Regelungen zusammen. 

Buchführungspflicht in der Schweiz
Buchführungspflicht in der Schweiz – was ist gleich, was ist anders?

Wo finden sich die Grundregeln der Buchführung für die Schweiz? 

Die gesetzlichen Regelungen für die Buchführung in der Schweiz sind durch das Obligationenrecht geregelt. Das Obligationenrecht ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Es ist mit dem deutschen Privatrecht oder Schuldrecht vergleichbar. Das Obligationenrecht ist in fünf grundlegende Abteilungen aufgeteilt. Die vierte Abteilung befasst sich mit dem Handelsregister und Geschäftsfirmen sowie mit der kaufmännischen Buchführung. Der 32. Titel der vierten Abteilung betrifft die kaufmännische Buchführung im besonderen, deren Regelungen der Gesetzestext in den Artikeln 957 bis 964 ausführt.

Wer hat eine Buchführungspflicht in der Schweiz?

Grundsätzlich haben alle Schweizer Unternehmer eine Pflicht zur Buchführung. Doch die Art der Ausführung entscheidet über den Aufwand für die Buchführung in der Schweiz. Denn in der Schweiz gilt es, entweder die doppelte oder die einfache Buchführung auszuführen. 

Doppelte Buchführung

Laut Art 957 Abs. 1 OR unterliegen grundsätzlich alle Firmen, die eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister haben, auch der Buchführungspflicht in der Schweiz. 

  • Grundsätzlich haben Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 500.000 Franken erzielt haben, eine Pflicht zur doppelten Buchführung. 
  • Darüber hinaus gilt diese Pflicht auch für juristische Personen. 

Einfache Buchführung

Zur einfachen Buchführung mit einer Dokumentation über Einnahmen und Ausgaben und über das Firmenvermögen verpflichtet sind hingegen:

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die im vorangehenden Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 500.000 Franken erzielt haben
  • Vereine und Stiftungen, die keine Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister haben

Die Buchführungspflicht in der Schweiz hängt nicht nur von der Rechtsform eines Unternehmens ab, sondern vor allem von seiner wirtschaftlichen Größe. Wer von der Buchführungspflicht befreit ist, der ist von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Er muss lediglich eine einfache Buchführung erstellen. Damit müssen vor allem kleine Unternehmen, Vereine und Stiftungen die Lasten der doppelten Buchführung nicht tragen.

Was sind die Aufgaben der Buchführung?

Die Buchführung erfasst und dokumentiert alle geschäftlichen Aktivitäten in einem Unternehmen, die mit dem Erwerbsziel verbunden sind. Dabei umfasst sie vor allem alle finanziellen Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seinen Geschäftspartnern, Kunden oder Behörden.

Was gehört zur doppelten Buchführung?

Die Buchführungspflicht in der Schweiz schließt die Pflicht zur Rechnungslegung ein und hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu folgen.

Rechnungslegung

Die Rechnungslegung stellt die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens so dar, dass Außenstehende einen Einblick erhalten und sich ein Urteil bilden können. Die Rechnungslegung geschieht durch den Geschäftsbericht. Die Buchführung erfasst sämtliche Aktivitäten und Transaktionen innerhalb eines Unternehmens, um sie zu ordnen und zusammen zu führen. Die Rechnungslegung stellt in der Folge die Ergebnisse aus der Finanzbuchhaltung dar. Hierzu gehören folgende zentrale Instrumente:

  • Bilanz
  • Erfolgsrechnung
  • Geldflussrechnung
  • Anhang
  • Eigenkapitalnachweis

Die Bilanz, die Erfolgsrechnung und die Geldflussrechnung sind hierbei die wichtigsten Instrumente im Rahmen der Buchführung. Die Bilanz stellt eine Übersicht der finanziellen Lage eines Unternehmens zur Verfügung, während die Erfolgsrechnung einen Überblick über die Ertragslage verschafft. Die Geldflussrechnung hingegen gibt Auskunft über die Geldströme des Unternehmens. 

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Die Buchführungspflicht in der Schweiz folgt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die im Art. 957a OR ausgeführt sind. Dazu gehören:

  • vollständige und wahrheitsgemäße Erfassung
  • jede Buchung braucht einen Beleg
  • Klarheit der Buchführung
  • Zweckmäßigkeit der Buchführung
  • Nachprüfbarkeit

Die Buchführung in der Schweiz muss auf eine systematische, vollständige und wahrheitsgetreue Erfassung der Geschäftsvorfälle achten. Die einzelnen Buchungsvorgänge müssen durch einen Beleg auf Papier oder in elektronischer Form nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss die Buchführung klar nachzuvollziehen und zweckmäßig ausgestattet sein. Die Buchführung in der Schweiz muss für die Finanzbehörden eindeutig nachprüfbar sein. Sie muss in der Landeswährung oder in der Währung ausgeführt sein, mit der das Unternehmen hauptsächlich umgeht. Die Buchführung in der Schweiz muss in einer der Landessprachen in schriftlicher Papierform oder in elektronischer Form ausgeführt sein. 

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