13. Mai 2020 | Planen & Hilfen
Wer eine Bürgschaft als Kreditsicherheit leistet, der sollte sich vorher genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn mit einer Bürgschaft übernimmst Du eine große Verantwortung. Was Du beachten musst, verraten wir Dir in diesem Artikel.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag, der den Bürgen einseitig mit einer Verpflichtung belastet. Der Bürge verpflichtet sich mit der Bürgschaft dazu, das Risiko für die Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber dessen Gläubiger zu übernehmen. In der Regel verpflichtet sich der Bürge gegenüber einem Kreditinstitut, für die Bezahlung von Schulden einzustehen, die ein Kreditnehmer verursacht. Mit der Bürgschaft als Kreditsicherheit übernimmt der Bürge die Bezahlung der Schulden für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine Bürgschaft kann sich auch auf zukünftige Verbindlichkeiten beziehen. Mit der Übernahme der Bürgschaft als Kreditsicherheit entsteht ein Anspruch durch den Gläubiger gegenüber dem Bürgen.
Eine Bürgschaft wird dann notwendig, wenn jemand in irgendeiner Form einen Kredit aufnimmt und keine Sicherheiten bieten kann. Die Bürgschaft ist in erster Linie eine Absicherung für den Kreditgeber. Denn der Bürge erklärt sich bereit, die Haftung für Verbindlichkeiten des Kreditnehmers zu übernehmen. Für seine Garantieerklärung erhält der Bürge keine Leistungen, obwohl er eine Verpflichtung eingeht, die er im schlimmsten Fall vollumfänglich erfüllen muss. Die Bürgschaft als Kreditsicherheit findet im Alltag häufig ihre Anwendung, zum Beispiel bei Mietverträgen oder bei der Aufnahme von Darlehen.
Die Bürgschaft als Kreditsicherheit behandelt der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 765 bis 778.
Damit eine Bürgschaft wirksam wird, ist laut § 766 BGB eine einfache Willenserklärung durch den Bürgen erforderlich. Für das Inkrafttreten einer Bürgschaft ist kein ausführlicher Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien notwendig. Denn eine Bürgschaft ist eine Verpflichtung, die nur einseitig angelegt ist. Die Willenserklärung allerdings muss in Schriftform erfolgen, denn sie hat in elektronischer oder mündlicher Form keine Wirksamkeit. Für die Bürgschaft müssen weder der Kreditgeber noch der Schuldner eine Gegenleistung bieten.
Der § 767 BGB legt den Umfang der Verpflichtungen innerhalb einer Bürgschaft fest. Demnach muss der Bürge zwar nur für die Hauptverbindlichkeiten des Schuldners aufkommen, sobald dieser seine Raten nicht mehr bedient. Fallen durch den Ausfall von Rückzahlungsraten zum Beispiel Zinsen an, dann haftet der Bürge für diese nicht. Erweitert der Schuldner nach der Übernahme der Bürgschaft seine Verpflichtungen, dann steht der Bürge für diese ebenso nicht ein. Dahingegen muss der Bürge für sämtliche Kosten im Rahmen einer Vertragskündigung und für Gerichtskosten aufkommen, wenn der Schuldner zum Beispiel in Verzug gerät und ein gerichtliches Mahnverfahren gegen ihn eröffnet wird.
Die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) ermöglicht es dem Bürgen, Zahlungen zu verweigern, bis der Gläubiger beim Schuldner eine Zwangsvollstreckung durchgeführt hat. Mit der Einrede der Vorausklage stoppt der Bürge zudem Verjährungsfristen für die Schuld.
Vor der Übernahme einer Bürgschaft solltest Du Dich genau informieren, welche rechtlichen Pflichten Du als Bürge übernimmst.
Als Bürge haftest Du mit Deinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Schuldners. Das bedeutet, dass nicht nur Dein Bankkonto, sondern unter Umständen auch Dein Gehalt bis hin zur Lohnpfändung zur Begleichung der Schulden heran gezogen werden kann. Hast Du eine so genannte selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet, dann muss der Gläubiger nicht zwingend gegen den Schuldner mit einer Pfändung vorgehen. Er kann sich auch sofort an Dich wenden, um die Schuld bei Dir einzutreiben.
Mit Deiner Bürgschaft gibst Du eine Garantieerklärung ab. Mit dieser erklärst Du Dich ausdrücklich bereit, die Raten oder die Gesamtsumme des Schuldners zu übernehmen, sobald dieser in Rückstand gerät oder ganz ausfällt.
Wer für einen Anderen bürgt, der sollte dabei unbedingt an seine Erben denken. Denn eine Bürgschaft geht nach dem Ableben des Bürgen auf dessen Erben über. Viele Erben ahnen im Vorfeld nichts von der Bürgschaft, die sie im schlimmsten Fall zusammen mit ihrem Erbe antreten.
Sofern der Bürgschaftsvertrag nicht ein ausdrückliches Rücktrittsrecht aufweist oder zeitlich begrenzt ist, kannst Du nicht aus der Bürgschaft austreten. Wenn sie einmal in Kraft getreten ist, dann kannst Du Deine Bürgschaft nicht mehr aufkündigen. Erst wenn der Schuldner den Kredit vollständig beglichen hat, erlischt mit dem Kredit auch die dafür verliehene Bürgschaft.
Die Ausfallbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft. Sie legt fest, dass der so genannte Ausfallbürge nur für einen Teil der Schulden haftet. Und bevor eine Haftung überhaupt greift, müssen sämtliche rechtliche Möglichkeiten zur Beitreibung der Schuld vom Schuldner ausgeschöpft worden sein. Erst wenn der Kreditgeber nachweisen kann, dass nach der zwangsweisen Vollstreckung des Schuldners noch eine Teilschuld vorhanden ist, darf bei der Ausfallbürgschaft der Bürge heran gezogen werden.
Tipp: Wenn Du eine Bürgschaft als Kreditsicherheit leistest, dann solltest Du die Rahmenbedingungen genau festlegen. Auf keinen Fall solltest Du einen Verzicht auf die Einrede der Vorausklage aussprechen. Den höchsten Schutz als Bürge hast Du durch eine Ausfallbürgschaft.
Neben der regulären Bürgschaft als Kreditsicherheit, zu der auch die Ausfallbürgschaft gehört, gibt es weitere Formen der Bürgschaft, die sich in ihrer Ausgestaltung unterscheiden. Dazu gehören:
Diese Form der Bürgschaft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch § 777 BGB ihre gesetzliche Grundlage hat, bestimmt eine genaue Frist für die Dauer der Haftung des Bürgen. Unabhängig vom Verlauf und vom Stand der Rückzahlung von Schulden erlischt die Haftung des Bürgen mit Ablauf der Frist. Um die Zeitbürgschaft oder befristete Bürgschaft als Kreditsicherheit zu vereinbaren, müssen die Bedingungen im Bürgschaftsvertrag genau festgelegt werden. Der Bürge ist nur dann nach Ablauf der Frist frei, wenn nicht gegen den Schuldner vor Fristablauf ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde.
Der Haftung der Höchstbürgschaft ist auf einen maximalen Betrag begrenzt. Der Betrag ist im Bürgschaftsvertrag zu beziffern.
Wird der Bürge für die Schulden im Rahmen einer Bürgschaft herangezogen und hat er diese bezahlt, hat er durch eine Rückbürgschaft einen Anspruch gegen den Schuldner. Der Anspruch des Bürgen kann durch einen weiteren Bürgen, der als Rückbürge bezeichnet wird, abgesichert werden.
Auch die Nachbürgschaft sichert die Bürgschaft doppelt ab. In dieser Form der Bürgschaft tritt der Nachbürge in dem Fall für den Bürgen ein, wenn dieser seine Zahlungspflicht bei Ausfall des Hauptschuldners nicht erfüllen kann.
Bei der Kontokorrentbürgschaft sichert der Gläubiger die Schuld durch fortlaufende Rechnungen ab. Nach Ablauf des Kontokorrents steht der Bürge für den noch offenen Restbetrag ein.
Durch eine Konzernbürgschaft bürgt ein Mutterkonzern für einzelne Tochterunternehmen. So kann der Mutterkonzern seinem Tochterunternehmen dazu verhelfen, Kredite für Investitionen zu erhalten, um ihn wirtschaftlich zu fördern.
Mit der Ehegattenbürgschaft tritt ein Ehepartner für den anderen als Bürge ein. Ein Gläubiger kann bei der Vergabe eines Kredits die Ehegattenbürgschaft anstreben, um zu verhindern, dass das Ehepaar Vermögenswerte untereinander austauscht, um so einen Zugriff auf das gemeinsame Vermögen bei einem eintretenden Zahlungsausfall zu verhindern.
Beim Avalkredit tritt die Bank als Bürge auf. Sie stellt sich mit einer Bürgschaft vor ein Unternehmen, um dessen Kreditwürdigkeit gegenüber Lieferanten, Kunden oder Vermietern zu stärken. Die Bank garantiert gegenüber dem Dritten mit dem Avalkredit dafür, dass die Forderungen, die durch seine Leistungen entstehen, zuverlässig beglichen werden. Erhält ein Unternehmen einen Avalkredit, zeugt das von seiner hohen Kreditwürdigkeit.
In der Finanzwelt hat die Bürgschaft als Kreditsicherheit einen hohen Stellenwert und wird sehr häufig eingesetzt. Die Bürgschaft dient insbesondere der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern zur Absicherung von Krediten. Der Staat vergibt zum Beispiel Bürgschaften und Garantien, um bestimmte Exportgeschäfte zu unterstützen. Zudem dienen Bürgschaftsprogramme als Instrument für den Staat, um den Mittelstand zu fördern und mit Krediten zu versorgen. Die Vergabe von Bürgschaften nutzt der Staat zudem, um den Finanzmarkt zu stabilisieren. Auch der EU Rettungsschirm wird durch Bürgschaften der Bundesrepublik für Kredite anderer Staaten umgesetzt.
Die sogenannte Hermes Bürgschaft, die auch als Hermes Garantie bezeichnet wird, ist eine Garantie des Bundes für den Export. Mit der Hermes Bürgschaft übernimmt der Staat das Risiko für einen Zahlungsausfall zu einem großen Anteil. Insbesondere Exporte in Schwellen- und Entwicklungsländer werden durch die Hermes Bürgschaft abgesichert. Durch die Bereitstellung der Bürgschaften will der Staat Exportunternehmen bei der Erschließung neuer Märkte unterstützen. Voraussetzung für die Vergabe von Hermes Bürgschaften durch den Staat ist eine Herstellung der Exportware in Deutschland, die Kreditwürdigkeit des Käufers sowie wirtschaftliche und politische Stabilität im Zielland. Auch private Kreditversicherer bieten Hermes Bürgschaften für den Export an.
Die Mietbürgschaft sichert den Vermieter gegen den Ausfall von Mietzahlungen ab. Sie ersetzt die bei Anmietung von privaten Wohnungen oder gewerblichen Mietflächen übliche Kautionszahlung. Sowohl die Kaution als auch die Mietbürgschaft darf nicht höher ausfallen als drei Nettokaltmieten. Fehlen dem Mieter die finanziellen Rücklagen, um die Kaution für die Anmietung einer Immobilie zu bezahlen, kann er eine Mietbürgschaft als Alternative einsetzen. Im Rahmen der Mietbürgschaft verpflichten sich die Bürgen nicht nur zur Zahlung des Mietausfalls. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung mit Anwaltskosten und Zwangsvollstreckung, muss der Bürge auch hierfür aufkommen, während die hinterlegte Kaution ausschließlich für fehlende Mietzahlungen eingesetzt werden darf. Viele Banken bieten Mietbürgschaften für ihre Bankkunden an, für die sie eine monatliche Gebühr verlangen. Auch Versicherungsgesellschaften übernehmen Mietbürgschaften, die sie mit dem Kunden durch regelmäßige Gebühren abrechnen. Daneben können auch Privatleute als Bürgen für eine Mietbürgschaft einstehen.