12. Nov 2019 | Unternehmenssteuerung
Ein sauberes Büro repräsentiert nicht nur eine positive Unternehmenskultur. Und die schöne Betriebsumgebung steigert nicht nur die Arbeitsmoral der Mitarbeiter. Auf die Büro Reinigung durch den Arbeitgeber besteht sogar ein Rechtsanspruch durch die Angestellten. Mehr dazu verraten wir Dir in diesem Artikel.
Die Büro Reinigung gehört zu den Unternehmenspflichten. Denn der Arbeitgeber hat gegenüber seinem Angestellten und Arbeitnehmer eine besondere Schutzpflicht. Gemäß seiner Schutzpflicht muss er alles Erforderliche dafür unternehmen, um die Gesundheit seiner Angestellten zu schützen. Zu einem effektiven Gesundheitsschutz gehört auch die Reinigung der Arbeitsstätte. Denn nicht nur in vollen Abfalleimern lauern gesundheitsschädliche Bakterien. Gerade Bürokühlschränke beherbergen so manchen Keim, der die Gesundheit am Arbeitsplatz beeinträchtigen kann.
Laut einem Gerichtsurteil des Rheinland-Pfälzischen Landesarbeitsgerichts in Mainz (Az.: 9 Sa 427 / 08) haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine regelmäßige Reinigung ihres Büros. In der Begründung des Urteils heißt es unter anderem, dass es zur Schutzpflicht des Arbeitgebers gehöre, Beeinträchtigungen der Gesundheit von Angestellten und Arbeitnehmern zu vermeiden. Auch die Säuberung des Büros gehört nach Auffassung des Gerichts zur gesetzlichen Verpflichtung des Unternehmens zum Schutz seiner Arbeitnehmer.
Die Wichtigkeit eines sauberen Büros liegt auf der Hand. Denn ein sauberes, ordentlich geführtes und gut gepflegtes Büro ist nicht nur eine überzeugende Visitenkarte für das Unternehmen. Denn Kunden und Besucher erhalten durch ein angenehmes Büro einen guten Eindruck vom Unternehmen. Aber besonders für die Mitarbeiter ist die Sauberkeit im Büro von besonderer Wichtigkeit. Denn mangelnde Hygiene kann zu gesundheitlichen Schäden führen. Eine Erkrankung schadet nicht nur dem Mitarbeiter. Auch die Effizienz des Unternehmens leidet, wenn Mitarbeiter gesundheitlich beeinträchtigt sind.
Nicht nur während der Erkältungssaison gehört Sauberkeit zur Gesundheitsvorsorge. Wenn mehrere Mitarbeiter in einem Raum aufeinander treffen, dann tauschen sie nicht nur Informationen aus. Auch Krankheitserreger oder Grippeviren werden weiter gereicht. Die Übertragung geschieht nicht nur durch Husten oder Niesen. Auch die Türklinke, der Treppenlauf oder die Teeküche bieten beliebte Plätze zur Übertragung. Daher müssen Unternehmen für eine regelmäßige Büro Reinigung Sorge tragen. Dabei sollten sie auf die Reinigung von Gemeinschaftsflächen, sowie gemeinsam genutzten Geräten und Gegenständen besondere Aufmerksamkeit verwenden.
Unternehmen können ihre Mitarbeiter zur Reinigung von Büros durchaus heranziehen. Doch der Arbeitgeber muss hierbei auch die Stellung und die Gruppierung seiner Mitarbeiter berücksichtigen. Unternehmen können nicht jeden Mitarbeiter beliebig anweisen, das Büro zu reinigen. Zwar mag jedem Angestellten das Hinaustragen eines Papierkorbs durchaus zuzumuten zu sein. Auch muss der Arbeitgeber im Interesse aller Mitarbeiter seine Angestellten dazu anhalten, dass sie ihre eigenen Arbeitsbereiche sauber halten und reinigen. Doch Anweisungen zur Reinigung der Arbeitsplätze von Kollegen und allgemeine Putzdienste für den Betrieb sind rechtlich nicht haltbar. Und zur Sauberkeit des Büros, auf das Angestellte einen Rechtsanspruch haben, gehört der gesamte Bürobereich.