11. Apr 2017 | Buchhaltung

Büromaterial steuerlich absetzen – so geht’s!

Büromaterialien, die du für die Ausübung deines Berufs brauchst, sind Arbeitsmaterialien. Damit sind ihre Anschaffung oder Kosten für Reinigung oder Reparatur von der Steuer absetzbar.Ein paar Punkte sind dennoch zu beachten, wenn du Büromaterial steuerlich absetzen willst.

Büromaterial steuerlich absetzen: Aktenordner bis Zettel

Büromaterialien gehören zu den Arbeitsmitteln, ohne sie könntest du deine Tätigkeit gar nicht voll ausüben. Also ist Büromaterial steuerlich absetzbar. Wie, das hängt aber davon ab, was und wie teuer es ist. Außerdem gilt wie immer: Das Finanzamt glaubt nur, was du auch belegen kannst.

Wer in die Selbstständigkeit startet, übersieht oft die vielen kleinen Ausgaben, die für Büro- bzw. Arbeitsmaterial anfallen. Da sind neben den großen Dingen wie Notebook oder Drucker auch eine Menge Kleinbeträge, die sich im Laufe des Jahres ansammeln. Bedruckbare Etiketten, Haftnotizzettel, Aktenordner, Notizblöcke, Kugelschreiber, Klebestreifen, Druckerpapier – um nur einige Beispiele zu nennen. Aber auch Aktenvernichter, Laptoptaschen, Moderationskarten oder Flipchartblöcke können dazugehören. Augen auf beim Material-Einkauf also! Was beruflich nötig ist, solltest du auch als betriebliche Ausgabe ansetzen.

Büromaterial steuerlich absetzen
Der Name sagt’s eigentlich schon: Büromaterial gehört ins Büro und Dinge fürs Büro kann man steuerlich absetzen lassen.

Konsequente Quittungssammlung

Büromaterialien: Stifte, Blöcke, Klarsichthüllen. Wer hat so etwas nicht schon mal nebenbei beim wöchentlichen Lebensmitteleinkauf im Discounter mit in den Einkaufswagen gelegt? Kein Problem. Kann man machen. Auch einen Kassenbon aus dem Supermarkt erkennt das Finanzamt prinzipiell an. Allerdings solltest du hier dafür sorgen, dass sich die beruflich bedingte Ausgabe nicht zusammen mit Schokolade, Müsli und Fleischsalat auf einem Kassenbeleg befindet. Du kannst einen typischen Fehler bei der Buchhaltung vermeiden, wenn du immer private und berufliche Ausgaben getrennt bezahlst und die jeden geschäftlichen Beleg konsequent sammelst und in deine Buchhaltung einpflegst.

410-Euro-Grenze

Teure Arbeitsmaterialien, wie ein neues Notebook oder ein hochwertiger Drucker, können auch mal mehr als 410 Euro netto kosten. Dann sind sie aber kein Geringwertiges Wirtschaftsgut mehr. In dem Fall musst du eine Abschreibung über mehrere Jahre ansetzen. Wie viele Jahre das sind, hängt von der Art der Ausgabe ab. Der Gesetzgeber geht dabei von typischer Nutzungsdauer aus und glaubt bei einem PC an drei Jahre, während es Büromöbel 13 Jahre mit dir aushalten sollen.

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