25. Sep 2018 | Buchhaltung

Darf ich als Privatperson Rechnungen schreiben?

Geschäfte zwischen Privatleuten hat es schon immer gegeben: Möbel wechseln den Besitzer, gebrauchte Kleidung wird verkauft. Es fließt Geld, ohne dass ein Gewerbe angemeldet ist oder eine Selbstständigkeit vorliegt. Darf man in so einem Fall als Privatperson Rechnungen schreiben?Die Antwort lautet: Ja, aber. Und zwar zweimal „aber“. Rechnungen schreiben als Privatperson ist möglich. Und es kann sogar nötig sein, zum Beispiel dann, wenn der Kunde bei einem Verkauf eine Rechnung wünscht. Oder du machst es für deine Unterlagen.

Rechnungen schreiben als Privatperson
Auch wenn man als Privatperson Rechnungen schreiben will, muss man sich an gesetzliche Pflichtangaben halten.

  1. Ist es ein Privatverkauf oder schon gewerblich?
  2. Wann darf ich als Privatperson Rechnungen schreiben?
  3. Rechnungen schreiben als Privatperson: Wie geht es richtig?

Ist es ein Privatverkauf oder schon gewerblich?

Ist es nur ein privater Verkauf, weil eine Wohnung aufgelöst wird und eine Waschmaschine über ist? Oder wird regelmäßig verkauft und dafür auch Ware angeschafft, sodass eigentlich schon eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt? Der Übergang kann fließend sein. In jedem Fall gilt: Du musst dir als Verkäufer sicher sein, ob du den erzielten Erlös aus einem Verkauf in deiner Steuererklärung nennen musst.

Wann darf ich als Privatperson Rechnungen schreiben?

Geht es nur darum, hin und wieder einen nicht mehr genutzten Gebrauchsgegenstand loszuwerden, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür.

Wird die Sache regelmäßig und nimmt Merkmale gewerblichen Handelns an, sieht das anders aus: Das musst du klären, zum Beispiel indem du deinen Steuerberater oder beim Finanzamt fragst.

Wer also zu klein gewordene Kinderkleidung, einen Fernseher oder einen Fahrradanhänger loswerden will, weil dafür kein Platz oder kein Bedarf mehr ist, kann den Erlös vermutlich steuerfrei einstecken. Erst bei gewerblichem Handel oder wenn es nach Spekulationsgewinnen aussieht, wird die Sache komplizierter. §22 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zählt Einkünfte aus Privatverkäufen zu den sonstigen Einkünften, wenn es sich um einen Privatverkauf wie in §23 EStG handelt.

Rechnungen schreiben als Privatperson: Wie geht es richtig?

Das zweite „aber“: Korrekt muss die Rechnung sein. Beim Rechnungen schreiben als Privatperson bist du genau wie Unternehmen verpflichtet, die korrekte Form einzuhalten. Das sind die sogenannten Pflichtangaben auf Rechnungen.

Zu diesen Pflichtangaben gehören neben Name und Anschrift von Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auch das Lieferdatum der Ware und das Datum der Rechnungsstellung . Außerdem muss genau beschrieben sein, was gehandelt wird. Wechselt zum Beispiel der Sessel auf dem Foto hier den Besitzer, dann müsste mindestens „Sessel“ auf der Rechnung stehen.

als Privatperson Rechnungen schreiben
Du verkaufst Möbelstücke, die du nicht mehr benötigst zum Beispiel einen Sessel: Darfst du als Privatperson Rechnungen zu deinen Verkäufen schreiben?

Schöner wäre, dann noch dazu zu schreiben, aus welchem Material, von welchem Hersteller, wie alt und ob das Kissen im vereinbarten Kaufpreis enthalten ist. Du kannst z.B. auch vorhandene und vor dem Verkauf bereits besprochene Mängel nennen und so spätere Unstimmigkeiten vermeiden.

Auf ein paar Angaben, zum Beispiel die Adresse des Rechnungsempfängers, kannst du verzichten, falls es sich um eine sogenannte Kleinbetragsrechnung handelt. Darunter versteht man Rechnungen bis zu einem Bruttorechnungsbetrag von 250 Euro. Ob nun Kleinbetragsrechnung oder „normale“ Rechnung: alle Angaben müssen korrekt sein.

Was tatsächlich niemals drauf stehen darf, wenn Privatpersonen Rechnungen schreiben, das ist die Umsatzsteuer. Bei einem privaten Verkauf führt der Verkäufer keine Umsatzsteuer ab und darf sie daher auch nicht in Rechnung stellen. Sollte der Käufer ein Unternehmer sein, kann er  keine Vorsteuer aus Rechnungen von Privatleuten ziehen. Schreiben Privatpersonen Rechnungen, so enthalten diese niemals Umsatzsteuer. Unter anderem deshalb ist es sehr wichtig, auf der Rechnung anzugeben, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt.

Die Alternative zur Rechnung wäre, eine Quittung auszustellen.
 
 

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