02. Nov 2017 | Unternehmenssteuerung
Als Hausherr kann der Chef grundsätzlich von Mitarbeitern mitgebrachte Grünpflanzen im Büro verbieten. Auf der anderen Seite steht jedoch das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters, der ein Recht auf persönliche Gegenstände hat. Die Frage, ob der Chef Grünpflanzen im Büro verbieten kann, bedarf daher einer genaueren Betrachtung.
Für die Topfpflanze im Büro, die neben den grünen Blättern auch mit ihren Blüten farbige Akzente setzt, sprechen zahlreiche schlagende Argumente. Unter anderem:
Das Hauptargument, das dagegen spricht, wenn der Chef Grünpflanzen im Büro verbieten möchte, ist das Wohlgefühl seiner Mitarbeiter. Wer sich in seiner Arbeitsumgebung wohl fühlt, der bringt auch eine höhere Leistung. Die natürliche grüne Farbe hat einen positiven Effekt auf das Gehirn, der die Konzentrationsfähigkeit erhöht. Die Verbesserung der Konzentration befördert nicht nur die Leistung, sondern hebt auch die Stimmung.
Grünpflanzen entziehen der Umgebungsluft giftige Stoffe. Wie ein Filter absorbieren sie zahlreiche Giftstoffe aus der Raumluft. Zudem sorgen sie für eine natürliche Sauerstoffzirkulation. Während der fortlaufenden Photosynthese geben sie Feuchtigkeit und Sauerstoff an ihre Umgebung ab. Der Stoffaustausch in der Luft, den die Pflanzen befördern, wirkt sich positiv auf den Sauerstoffgehalt aus. Die frische Luft sorgt als Nebeneffekt für eine verbesserte Konzentration der Mitarbeiter. Wer Grünpflanzen im Büro verbieten möchte, der muss das Raumklima auf andere Weise optimieren, was unter Umständen zu erhöhten Kosten führen kann.
Pflanzen haben eine beruhigende und stressmindernde Wirkung auf den Menschen. Da Pflanzen auch regelmäßiger Pflege bedürfen, sorgen sie zudem für einen ganz natürlichen Stressabbau durch kleine Aufgaben und Bewegungen zwischen den Arbeitsaufgaben. Die Sorge um die Pflanzen bescheren natürliche Arbeitspausen, in denen der Mitarbeiter Kraft schöpfen und kurz abschalten kann. Auf diese Weise sammelt er neue Konzentration, die er dann wieder auf die Arbeit verwenden kann. Wenn Vorgesetzte Grünpflanzen im Büro verbieten, dann nehmen sie eine sehr menschliche Komponente aus der Arbeitsumgebung, die die Zufriedenheit und Belastbarkeit bei den Mitarbeitern befördert.
Der Gesetzgeber bietet Mitarbeitern, deren Chefs Grünpflanzen im Büro verbieten, keine Handhabe, gegen das Verbot vorzugehen. Die Firmenleitung hat das Recht, über die Gestaltung der Büroräume und der weiteren Arbeitsräume zu bestimmen. Die guten Gründe, die für Grünpflanzen im Büro sprechen, liefern keinen Rechtsanspruch für den Mitarbeiter, den er gegen seinen Chef einsetzen könnte. Eine Ausnahme bietet lediglich der Fall, dass in einigen Büros Pflanzen erlaubt sind und in anderen nicht. Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist im Arbeitsrecht festgesetzt und kann von den Mitarbeitern eingefordert werden.
In großen Unternehmen hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitsplätze. Durch seine Funktion als Mitgestalter kann er im Rahmen einer Betriebsvereinbarung dafür sorgen, dass das Aufstellen von Pflanzen in den Büros der Firma erlaubt wird. Der Betriebsrat kann in dem Fall einschreiten, wenn ein Vorgesetzter Grünpflanzen im Büro verbieten möchte. Bei der Durchsetzung der Mitarbeiterinteressen muss der Betriebsrat jedoch darauf achten, dass auch die Einwände, die die Firmenleitung anführt, Berücksichtigung finden. So müssen zum Beispiel Fluchtwege frei gehalten oder eine vereinbarte Anzahl oder Größe der Pflanzen eingehalten werden.
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