18. Mai 2017 | Planen & Hilfen
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung kennt kaum einer. Unter der Abkürzung „Schufa“ ist die Gemeinschaft jedoch sehr bekannt – und vor allem auch gefürchtet. Nicht selten jedoch wird die Schufa auch verkannt. Woher die Einrichtung kommt und was so ein Schufa-Eintrag vor allem für Jung-Unternehmer bedeutet, soll dieser Ratgeber klären.
Im Jahr 2017 wird die Schufa 90 Jahre alt. Die Idee der Gründung im Jahr 1927 war es, einen Austausch darüber zu ermöglichen, wie es um die Zahlungsmoral von Kunden bestellt ist. Dabei gilt: Gespeichert werden nicht nur Vergehen, sondern auch positive Hinweise. Auf den Seiten der Schufa heißt es dazu in einer Erklärung: „Unternehmen sollten ihre Zahlungserfahrungen mit Kunden untereinander austauschen, Positivdaten wie vertragsgemäß bediente Ratenzahlungen und Negativinformationen wie eventuelle Zahlungsausfälle.“
Sinn und Zweck der Einrichtung war es, den Ratenkauf für Unternehmen sicherer zu gestalten. Denn sie können die Schufa-Einträge ihrer Kunden abrufen und wissen so, wie es um die Zahlungsmoral bestellt ist. Damit wird auch klar, warum die Schufa häufig als „Schreckgespenst“ erscheint, denn nur selten wird deutlich in positive und negative Einträge unterschieden.
Aktuell hält die Schufa 67,2 Millionen Daten von Personen vor. 90 Prozent der Daten sollen – laut Unternehmensangaben – positiv sein. 9000 Unternehmen arbeiten mit der Schufa zusammen und fungieren als Schufa-Vertragspartner.
Auch für einen Unternehmer gilt: Ein Schufa-Eintrag kann positiv oder negativ sein. Positiv bedeutet, dass die Verpflichtungen des Unternehmers gelistet sind und diese mit diesem Vermerk versehen wurden: Alle vereinbarten Zahlungen werden regelmäßig geleistet. Sobald jedoch ein Unternehmer seine Kredite nicht mehr bedienen kann, wird das ebenfalls vermerkt. Bemüht dieser Unternehmer sich nun erneut um einen Kredit, wird dem Kreditinstitut bei der Abfrage der Schufa-Daten signalisiert: Hier gab es bereits Unregelmäßigkeiten mit den Zahlungen.
Was für einen Unternehmer nun bedeutet, dass notwendige Investitionen nicht getätigt werden können oder eine zukunftsweisende Idee nicht umgesetzt werden kann, schreit nach einer alternativen Lösung.
Diese Mythen verfestigen die Ansicht vom „Schreckgespenst Schufa“
Wer als Jung-Unternehmer oder als Privatperson die Schufa fürchtet, der hat vermutlich nur in 50 Prozent der Fälle Recht. Was die Schufa und was ein Ammenmärchen ist, zeigt die folgende Tabelle:
Diese Aussagen sind korrekt | Diese Aussagen sind falsch |
Es gibt ein Score-Verfahren von der Schufa, das aufzeigt, wie es um die Zahlungsmoral bestellt ist. Dieser Score wird nur vom Zahlungsverhalten beeinflusst und damit weder von der Einholung einer eigenen Bonitätsauskunft, von Informationen aus sozialen Netzwerken oder von regionalen Daten beeinflusst. Die Schufa speichert diese Daten:
Wer sich die Schufa-Auskunft einholen möchte, und danach der Meinung ist, die Institution hat eine falsche Datenbasis, kann diese korrigieren lassen. Dazu sind Nachweise erforderlich, die die korrekten Daten belegen. Die Schufa hat keine Informationen zu Vermögen, Einkommen, Kaufverhalten, Beruf, Lebenseinstellungen, Nationalität und | Die Schufa ist keine Behörde, sondern eine Aktiengesellschaft ohne Börsenhandel. Die Schufa hat keine Informationen über diejenigen, die immer alles regelmäßig bezahlt haben. Die Aussage ist falsch. 90 Prozent der gespeicherten Daten betreffen Personen, die zwar einen Kredit aufgenommen haben, diesen aber anstandslos begleichen. Die Schufa hat den Kreditvertrag zunichte gemacht. Diese Aussage ist falsch. Banken holen die Schufa-Auskunft zwar ein, entscheiden aber letztlich selbst über eine etwaige Kreditgenehmigung. Urplötzlich und ohne das Wissen des Kunden wird keiner in die Schufa-Auskunft rutschen, denn: Jeder Verbraucher gibt seine eigenen Kreditaktionen aktiv frei und stimmt einer Übermittlung an die Schufa ausdrücklich zu. Verbraucher sollten grundsätzlich das Kleingedruckte lesen und das beginnt bereits beim Kassenbon im Supermarkt. |