22. März 2018 | Planen & Hilfen

Der Aktienhandel und die Steuern – ein Buch mit sieben Siegeln?

Der Aktienhandel entwickelt sich mehr und mehr zu einer Geldanlage, die auch Kleinanleger oder unerfahrene Anleger begeistert. Auch wenn noch lange nicht von einem wahren Boom zu sprechen ist. Dies liegt natürlich vor allen Dingen daran, dass die klassischen Geldanlagemöglichkeiten mehr oder weniger ausgeschöpft sind und keine interessanten Renditen bereithalten. Daher orientieren sich auch immer mehr Kleinanleger um und suchen nach einer gut bedienbaren Alternative.

Doch so einfach, wie der Aktienhandel auf den ersten Blick vielleicht wirken mag, ist er nicht. Er zählt zu den risikobehafteten Geldanlagen, bei denen nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste eingeplant werden müssen. Hinzu kommt, dass Aktiengewinne versteuert werden. Denn Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kursgewinnen oder Dividendenerträgen fallen unter die Steuerpflicht.

Der Aktienhandel und die Steuern - ein Buch mit sieben Siegeln?
Aktienhandel kann ein kompliziertes Thema sein, auch das Thema Versteuerung ist in Bezug auf Aktien nicht einfach.

Aktienhandel: Welche Steuerpflicht ist gemeint?

Um für Anleger die Abführung der Steuer so einfach wie möglich zu gestalten, wurde die Kapitalertragssteuer bzw. die Abgeltungssteuer ins Leben gerufen. Und das bereits im Jahr 2009, als im gleichen Atemzug die Spekulationssteuer abgeschafft wurde. Aktien und die sich aus dem Verkauf bildenden Gewinne unterliegen nun komplett der Abgeltungssteuer.

Trotz dieser Steuererleichterung ist das Thema Aktien und Steuern für viele Verbraucher ein Buch mit sieben Siegeln. Denn vor allen Dingen Laien haben Schwierigkeiten, die genauen Abläufe beim Abführen der Steuer zu erkennen und einzuhalten. Wie funktioniert das mit der Versteuerung der Aktiengewinne also genau? Gibt es Steuerfreibeträge und welche Aspekte müssen unbedingt berücksichtigt werden?

Die Quellensteuer erleichtert das Versteuern von Aktien und Dividendenerträgen

Seit 2009 ist die Abgeltungssteuer in Kraft und sie gilt als wichtigste Steuerart beim Wertpapier bzw. Aktienhandel. Sie wurde als Quellensteuer gestaltet, was bedeutet, dass die Steuern direkt vom Aktiendepot abgeführt werden können. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn die depotführende Bank bzw. der Online Broker in Deutschland ansässig sind.

Dann übernimmt der Broker bzw. die Bank automatisch die Angabe und  Abgabe der Abgeltungssteuer, so dass Sie sich persönlich um nichts kümmern müssen. In solch einem Fall müssen Sie Ihre Gewinne aus dem Aktienhandel auch nicht mehr in Ihrer persönlichen Steuererklärung am Ende des Jahres erfassen. Dies müssen Sie nur dann tun, wenn Sie zu viele Steuern bezahlt haben, was dann passieren kann, wenn der bereinigte Gewinn unter dem Gewinn liegt, den der Broker bezüglich der Abgeltungssteuer angegeben hat. Dann sollten Sie unbedingt gegenrechnen und eine entsprechende Korrektur vornehmen lassen, damit Sie nicht mehr Geld an den Staat zahlen, als eigentlich notwendig ist.

Die Abgeltungssteuer wird in Höhe von 25 Prozent auf den bereinigten Gewinn erhoben. Hinzu kommt aktuell noch der Solidaritätszuschlag und – soweit sie gezahlt werden muss – die Kirchensteuer. Abgezogen werden kann der Steuerfreibetrag, der bei Singles 801 Euro beträgt und bei Eheleuten bei 1602 Euro liegt.

Ebenfalls können alle Ausgaben, und Verluste, die rund um den Handel anfallen, vom Gewinn abgezogen werden. Auch Verluste aus dem Vorjahr, die vielleicht noch nicht verrechnet werden konnten, können geltend gemacht werden. Hier gilt es daher, alle Unterlagen aufzuheben und genau zu schauen, wie der bereinigte Gewinn auf legalem Weg so gering wie nur möglich gehalten werden kann, um ordentlich Geld sparen zu können.

Vorteilhaft wird auch bewertet, dass die Abgeltungssteuer einen festen Betrag mit sich bringt und sich nicht am Einkommen orientiert. Vor allen Dingen für all jene, die ein hohes Einkommen haben und daher auch eine hohe Einkommensteuer entrichten müssen, ist dies ein klarer Vorteil. Ebenso die Tatsache, dass bei einem ausländischen Broker die Abgeltungssteuer vom Anleger eigenständig abgeführt werden muss und dadurch ein Liquiditätsvorteil entstehen kann. Denn die Abführung erfolgt einmal pro Jahr und nicht permanent, sodass mit dem Geld gearbeitet werden kann und der Aufwand für eine mögliche Nachberechnung entfällt.

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