01. Jan 2020 | Unternehmenssteuerung
Irgendwann wird die Arbeit zu viel. Auch wenn Dein Unternehmen noch klein ist, musst Du irgendwann Deinen ersten Mitarbeiter einstellen. Spätestens beim Abschluss vom Arbeitsvertrag ergeben sich zahlreiche Fragen zum Arbeitsrecht. Die wichtigsten verraten wir Dir in diesem Beitrag.
Gerade die Gestaltung des Arbeitsvertrages berührt zentrale Fragen zum Arbeitsrecht. Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag zwar frei gestalten. Neben zahlreichen individuellen Absprachen zur Gestaltung des Arbeitsverhältnisses sieht der Gesetzgeber jedoch drei Mindestanforderungen vor:
Das Bundesurlaubsgesetz setzt den Anspruch auf Erholungsurlaub fest. Demzufolge beträgt der Mindesturlaub nach §3 BUrlg für einen Arbeitnehmer im vollzeitlichen Arbeitsverhältnis 24 Tage pro Jahr.
Die Regelung der täglichen Dauer der Tätigkeit ist eine der wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht. Das Arbeitszeitgesetz (ab §3) regelt die Arbeitszeiten von Arbeitern und Angestellten. Diese dürfen pro Tag maximal acht Stunden betragen. Der Arbeitsvertrag kann jedoch innerhalb dieser Zeitspanne beliebig variieren. Im Regelfall sollte Dein Unternehmen darauf achten, dass die vereinbarte Zeit nicht überschritten wird. Denn dann fallen Überstunden an, die Du gegebenenfalls vergüten musst.
Auch im Krankheitsfall treten regelmäßig Fragen zum Arbeitsrecht auf. Für diesen musst Du die gesetzlichen Vorschriften in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Demnach hat Dein Unternehmen dem kranken Mitarbeiter sein Gehalt bis zu sechs Wochen während der Krankheit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz auszubezahlen.
Der Unterschied zwischen den beiden Vertragsarten liegt im Kündigungsschutz, der eine der wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht darstellt. Da ein Betrieb unter zehn Mitarbeitern nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, kannst Du als Unternehmer jederzeit Deinem Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen innerhalb einer sehr kurzen Frist kündigen. Denn die Kündigungsfristen kannst Du im Vertrag unabhängig von den gesetzlichen Regelungen frei gestalten.
Darüber hinaus erheben sich rund um die Probezeit immer wieder Fragen zum Arbeitsrecht. Die maximale Dauer der Probezeit beträgt 6 Monate. Innerhalb der Probezeit liegt die Frist zur Kündigung bei zwei Wochen ab dem Ende des Arbeitstages, an dem eine der beiden Parteien das Arbeitsverhältnis beendet. Wenn der Vertrag eine längere Kündigungsfrist festgelegt hat, dann gilt die Vertragsfrist.
Die Übertragung von Urlaubstagen auf das Folgejahr gehört zu den regelmäßig gestellten Fragen zum Arbeitsrecht. Denn grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Jahr in Anspruch genommen werden. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Übertragung entsteht jedoch durch eine Erkrankung. Krankheitstage sind nämlich keine Urlaubstage. Wenn eine Krankheit den Urlaub verhindert hat, dann muss dieser allerdings spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
Wenn der Mitarbeiter eine Ausbildung absolviert, die sein Arbeitgeber finanziert, dann erheben sich bei Kündigung wichtige Fragen zum Arbeitsrecht. Daher ist es äußerst wichtig, dass Dein Unternehmen eine Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel in den Arbeitsvertrag aufnimmt. Denn ohne eine Vereinbarung kann der Arbeitnehmer grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden, ohne die Kosten erstatten zu müssen.
Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages muss der Mitarbeiter wichtige Dokumente vorlegen, die eine rechtliche Basis darstellen. Denn als Arbeitgeber hast Du zahlreiche Pflichten, wie die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und beim Sozialversicherungsträger. Darüber hinaus musst Du eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen und Lohnsteuer für den Mitarbeiter ans Finanzamt abführen. Damit alles seine Ordnung hat, muss Dein zukünftiger Mitarbeiter folgende Dokumente bereitstellen:
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