13. März 2020 | Buchhaltung

Die Belegausgabepflicht: kilometerweise Kassenzettel?

Die Belegausgabepflicht sorgt seit Anfang des Jahres für Aufregung und erhält jede Menge mediale Aufmerksamkeit. Was steckt eigentlich hinter dieser neuen Verordnung und was möchte der Gesetzgeber damit erreichen? Ein kleiner Einblick im folgenden Beitrag.

Belegausgabepflicht
Seit 2020 gilt die Belegausgabepflicht – was aber nicht bedeutet, dass die Kassenzettel dem Kunden digital ausgegeben werden müssen. (Bild © unsplash.com)

Mit dem Kassengesetz und der Kassensicherungsverordnung wird 2020 die Belegausgabepflicht eingeführt. Das bedeutet: Wer mit elektronischen Kassensystemen arbeitet, muss jedem Kunden und Gast einen Beleg über den Geschäftsvorfall zur Verfügung stellen.

Wirklich immer? Auch bei Kleinstbeträgen? Ja. Egal ob nur ein Artikel gekauft oder verzehrt wird oder eine große Rechnung zustande kommt: Der Kassenbeleg muss ausgestellt werden, entweder papierhaft oder digital. Mit der Belegausgabepflicht verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, sicherzustellen, dass jeder einzelne Geschäftsvorfall auch wirklich dokumentiert wird. Dies ist eine Maßnahme zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, Manipulationen und Schwarzgeld.

Belege digital ausgeben und verwalten

Die Kunden sind jedoch nicht dazu verpflichtet, die Belege auch anzunehmen. Hierin unterscheidet sich die Regelung zum aktuellen Zeitpunkt von der Gesetzgebung in Italien, da hier der Kunde den Beleg mitnehmen muss. In Deutschland hingegen landet der Bon im Müll wenn der Kunde ihn nicht annehmen möchte. Zu den tonnenweisen Müll durch die gedruckten Belege gibt es jede Menge wilder Hochrechnungen im Internet und den Medien. Das Gesetz jedoch besagt nicht, dass der Kassenbon gedruckt werden muss. Der Gesetzgeber hat die Ausgabe bzw. Erstellung der Belege bewusst technologieneutral formuliert. Die Belege können rechtskonform digital ausgegeben werden, was zum einen die Umwelt schont und zum anderen den Kunden die Möglichkeit bietet, die Belege beispielsweise auch nach Erhalt digital zu archivieren und zu verwalten. Für die digitale Belegausgabe gibt es mehrere Lösungen am Markt und Hochrechnungen haben ergeben, dass in Zukunft circa 25% aller Belege digital ausgegeben werden.

Mit der anybill Lösung können Einzelhändler und Gastronomen ihren Kunden die Möglichkeit bieten, Belege digital zu erhalten und zentral in einer App zu verwalten. anybill verfügt zudem über Schnittstellen zu verschiedenen Buchhaltungssoftwaretools, unter anderem zu Billomat, um somit die Belege direkt in die vorbereitende Buchhaltung weiterzuleiten.

Die Belegausgabepflicht ist somit ein weiteres Beispiel, dass Digitalisierung auch eine Chance darstellen kann, um weitere Potenziale zu heben.

Lea Frank, Autorin des Gastbeitrags, ist Co-Founderin von anybill, einer App für digitale Kassenzettel. 

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