08. Mrz 2020 | Unternehmenssteuerung
In den meisten Portemonnaies gibt es eine private Kreditkarte, denn in vielen Bereichen – vom Online-Shopping bis hin zur Anmietung eines Hotelzimmers – ist es heute fast unmöglich, ohne sie zu bezahlen. Wer als Unternehmer oder Mitarbeiter agiert, hat in diesem Fall zwei Optionen: Entweder er zückt für Geschäftliches die private Kreditkarte und muss die Verrechnung anschließen. Oder er nutzt die Firmenkreditkarte. Wissenswertes rund um die Variante 2 findest Du in diesem Beitrag.
Obgleich die Definition nicht gesetzlich geregelt und damit auch nicht einheitlich ist, wird doch in den meisten Fällen nach diesem Prinzip unterschieden: „Business Cards sind für kleinere Unternehmen mit nur einer geringen Anzahl an ausgegebenen Karten gedacht. Die Zahl der Karten pro Firma bewegt sich meistens im einstelligen Bereich. Die Zusatzleistungen, welche mit den Karten einhergehen, sind wie bei privaten Kreditkarten, vom Herausgeber vorgegeben und können nicht verändert werden.“ Corporate Cards hingegen sind äußerlich schnell am Firmenlogo auf der Karte zu erkennen und werden nur großen Unternehmen angeboten.
Erst Ende 2015 gab es eine EU-weite Neuregelung zur Firmenkreditkarte, die in diesem Interview von allen Seiten beleuchtet wird. Kern der Aussage war: „Die Karten dürfen nur geschäftlich eingesetzt werden, und alle Transaktionen müssen, unabhängig vom Kartennutzer, direkt dem Firmenkonto belastet werden.“ Einen Umweg über das Privatkonto des Mitarbeiters gibt es künftig also nicht mehr.
(1) Den Außendienstmitarbeitern gibt sie Sicherheit. (2) Der Buchhaltungsabteilung nimmt sie einen Arbeitsschritt ab. (3) Dem Unternehmen kann sie dabei helfen, sich vergleichsweise einfach in einem großzügigen Licht zu präsentieren.
Wie diese Vorteile in der Praxis umgesetzt werden, sei nun kurz erklärt:
Obgleich es schön und erstrebenswert ist, eine vertrauensvolle Basis zu seinen Mitarbeitern zu haben, muss das nicht immer der Fall sein. Praxistipp: Wer die Nutzung der Firmenkreditkarte in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag niederschreibt, verhindert böse Überraschungen. Vergleichbar sind diese Spielregeln etwa mit der Nutzungsvereinbarung für das Diensthandy. Auch hier sollte im Vorfeld niedergeschrieben werden, was erlaubt ist und was nicht.
Mit Blick auf die Firmenkreditkarte ist auch die Prepaid-Kreditkarte, auf die ein bestimmter Geldbetrag aufgeladen wird, eine gute Sicherheitsmaßnahme, um den unmäßigen Gebrauch seitens des Mitarbeiters bereits im Vorfeld einzudämmen.
Beim Vergleich der Kreditkarten-Leistungen ähnelt die private Kreditkarte der Firmenkreditkarte doch deutlich. Darum sind den meisten Unternehmern diese Leistungen bereits aus dem Privatbereich bekannt:
On top kommen bei der Firmenkreditkarte noch diese Vorteile:
Bei einem Verlust der Kreditkarte oder im Falle eines Datendiebstahls haftet nicht der einzelne Mitarbeiter, sondern das Unternehmen. Daher ist es wichtig, dass bei Ausgbabe einer Firmenkreditkarte vertraglich genau dokumentiert wird, wofür die Karte zum Einsatz kommt. Dadurch kann auch die Haftung für eventuelle rechtliche Folgen der Ausgaben abgklärt werden. Grundsätzlich darf die Firmenkreditkarte ausschließlich für gewerbliche Ausgaben verwendet werden.